Klima Parlament verlängert CO2-Reduktionsziele bis 2024

misc, sda

6.12.2021 - 16:17

Nicht nur der Klimabewegung reicht das Beschlossene nicht: Die Verlängerung der Reduktionsziele ist nur eine Übergangslösung. (Archivbild)
Nicht nur der Klimabewegung reicht das Beschlossene nicht: Die Verlängerung der Reduktionsziele ist nur eine Übergangslösung. (Archivbild)
Keystone

Die aktuellen CO2-Reduktionsziele in der Schweiz gelten bis 2024 statt wie ursprünglich vorgesehen nur bis Ende des laufenden Jahres. Der Nationalrat hat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt.

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Im Grundsatz waren sich National und Ständerat schon vor der Debatte am Montag einig über die Verlängerung der Reduktionsziele.

Hintergrund ist das Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz im Juni. Zwar gilt nun das CO2-Gesetz von 2011 weiter, einige Massnahmen darin sind aber befristet. Ohne neuen Parlamentsbeschluss wären sie Ende 2021 ausgelaufen.

Rechtssicherheit für Unternehmen

So wären ohne eine Übergangslösung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich gewesen. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.

Auch die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel wäre Ende Jahr ohne eine solche Verlängerung ausgelaufen. Die Treibstoffimporteure sollen nun als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.

Die grosse Kammer wollte dem Bundesrat ursprünglich im Gesetz vorschreiben, bestehende Leistungsaufträge bei den Zielvereinbarungen weiterzuführen. Der Ständerat strich die Bestimmung, weil sie beschaffungsrechtlich problematisch sei. Der Nationalrat ist am Montag in diesem Punkt oppositionslos auf die Linie der kleinen Kammer eingeschwenkt.

Weiterhin Fördergeld für Bio-Treibstoffe

Zudem ist der Nationalrat einverstanden, dass auch Treibstoffe aus Biomasse weiterhin gefördert werden sollen, wie das der Ständerat ins Gesetz geschrieben hatte. Martin Bäumle (GLP/ZH) machte in der Debatte namens der vorberatenden Kommission deutlich, der Punkt sei schlicht vergessen gegangen. Die Massnahme sei für die CO2-Reduktion wichtig, die Kosten seien vertretbar.

Kern der Vorlage ist Artikel 3, der die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2024 um jährlich weitere 1,5 Prozent fortschreibt. Mindestens 75 Prozent davon müssen mit Massnahmen im Inland kompensiert werden.

Ein zweiter Vorschlag für ein umfassendes neues CO2-Gesetz ist derzeit in Arbeit. Der Bundesrat hat als Eckwerte bereits festgelegt, dass er am Halbierungsziel bis 2030 und an Netto-Null bis 2050 festhält.

Das Geschäft ist bereit für die Schussabstimmung.