Eltern von Kindern mit einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung sollen nach dem Willen des Parlaments einfacher Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) erhalten.
SDA
01.03.2023, 17:15
01.03.2023, 17:16
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.Als Zweitrat hat am Mittwoch der Nationalrat eine entsprechende Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller angenommen.
Die grosse Kammer folgte mit 131 zu 32 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Antrag der Mehrheit ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen einen Umsetzungsvorschlag erarbeiten.
Ziel der Betreuungsentschädigung «vielfach verfehlt»
Seit dem 1. Juli 2021 können Eltern schwerkranker Kinder bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen. Müller argumentierte in der Begründung der Motion, seither habe sich gezeigt, dass das eigentliche Ziel der Betreuungsentschädigung vielfach verfehlt werde. Denn entscheidend dafür, ob jemand Leistungen erhalte, sei die ärztliche Prognose der betroffenen Minderjährigen.
Auf diese Weise fielen zahlreiche betroffene Familien durch die Maschen, kritisierte der Motionär. Dies etwa, wenn ein Kind mit eigentlich guter Prognose vorübergehend ins Spital müsse oder wenn eine Krankheit schon vor der Geburt vorhanden gewesen sei.
Müller verlangte darum eine Präzisierung der Anspruchsvoraussetzungen: Von einer schweren Beeinträchtigung soll immer dann ausgegangen werden, wenn ein mindestens viertägiger Spitalaufenthalt für die Behandlung und Genesung nötig ist.
«Wir stellen fest, dass es in der Praxis nicht funktioniert», sagte Kommissionssprecher Lorenz Hess (Mitte/BE). Weder Eltern noch Arbeitgeber würden in genügendem Ausmass entlastet.
Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Er verwies auf die Kostenfolgen für die EO. Die heutige Regelung entspreche dem Willen des Gesetzgebers, mit Müllers Motion würden dagegen auch leichte und mittelschwere Beeinträchtigungen erfasst. Zudem sei es zu früh, eine Bilanz zum Betreuungsurlaub zu ziehen.
Auch eine SVP-Minderheit der vorberatenden Kommission stellte sich ohne Erfolg gegen die Motion.