Bundesfinanzen Parlament will Wachstum bei Sozialhilfegeldern im Asylwesen bremsen

misc, sda

11.12.2023 - 17:28

Der Entscheid zur Asylsozialhilfe betrifft unter anderem vorläufig aufgenommene Personen. (Themenbild)
Der Entscheid zur Asylsozialhilfe betrifft unter anderem vorläufig aufgenommene Personen. (Themenbild)
Keystone

Das Parlament kürzt die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge gegenüber dem Antrag des Bundesrats um 30 Millionen Franken. Der Nationalrat hat sich am Montag einem entsprechenden Entscheid des Ständerats angeschlossen.

Der Entscheid im Rahmen der Beratung des Budgets fiel mit 130 zu 64 Stimmen bei einer Enthaltung. Demnach sollen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) im kommenden Jahr knapp 1,1 Milliarden Franken für die Sozialhilfe im Asylwesen zur Verfügung stehen. Im Vergleich mit 2023 dürften die Ausgaben weniger stark wachsen.

Auch die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats unterstützte den Sparvorschlag. Der Antrag einer linken Kommissionsminderheit, dem Bundesrat zu folgen, fand ebenso wenig eine Mehrheit wie die Forderung der SVP, den Kredit für die Asylsozialhilfe auf 900 Millionen Franken zu kürzen.

«Reine Symbolpolitik»

Sarah Wyss (SP/BS) kritisierte, es handle sich um reine Symbolpolitik – denn entscheidend sei letztlich der Bedarf. Die Finanzkommission habe die Kürzung erst beschlossen, nachdem klargeworden sei, dass andernfalls die Schuldenbremse ohne Kürzung bei den Direktzahlungen an Bauern nicht einzuhalten sei. Das sei unseriös.

Angenommen wurde auch ein Einzelantrag von David Zuberbühler (SVP/AR), den Schweizer Beitrag von 20 Millionen Franken an das Uno-Palästinenserhilfswerk UNRWA zu streichen. Zuberbühler begründete seine Forderung damit, dass Mitarbeitende der UNRWA Terror gegen Israel verherrlicht hätten und sich die Organisation im Nahostkonflikt einseitig positioniere.

Beim Kreditposten «Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer» schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an und genehmigte statt 35 Millionen lediglich 25 Millionen Franken. Der Rat folgte damit einer Minderheit der Finanzkommission um Markus Ritter (Mitte/SG).

Keine Mehrheit fanden mehrere SVP-Anträge, die Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit, für Bundesasylzentren und für Integrationsmassnahmen sowie für Bundesbeiträge an die Kantone im Zusammenhang mit der Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine im Vergleich zum Vorschlag des Bundesrats zu kürzen.

SVP fordert klare Prioritäten

Man müsse den finanzpolitischen Fokus wieder stärker auf die Schweiz legen, argumentierte Lars Guggisberg (SVP/BE) ohne Erfolg. Die Ausgaben im Ausland dürften nicht weiter steigen. Eine Priorisierung sei unumgänglich.

Claudia Friedl (SP/SG) wollte für die Entwicklungszusammenarbeit knapp 50 Millionen Franken mehr ausgeben als der Bundesrat. Damit werde der ursprünglich im Finanzplan 2023 vorgesehene Betrag erreicht, sagte sie im Rat. Andererseits resultiere eine Kürzung um 7,5 Prozent – angesichts der Weltlage im völlig falschen Moment. Ihr Antrag fand keine Mehrheit.

Die Linke wandte sich auch dagegen, zusätzliche Hilfen für die Ukraine bei der Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Staaten zu kompensieren. Sie drang jedoch nicht durch.

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