Transparenzgesetz Parteien gaben 311'000 Franken für Wahlkampf in Schwyz aus

SDA, gbi

1.2.2023 - 17:12

Der Wahlkampf in Schwyz unterstand im vergangenen Herbst erstmals dem neuen Transparenzgesetz.
Der Wahlkampf in Schwyz unterstand im vergangenen Herbst erstmals dem neuen Transparenzgesetz.
KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Im Kanton Schwyz kam das Transparenzgesetz bei der Ersatzwahl für den Regierungsrat im vergangenen Herbst erstmals zum Zug. Nun zeigt sich: Die FDP hatte die prallste Wahlkampfkasse. 

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Zwei Wahlgänge waren nötig, um die beiden Sitze der abtretenden Schwyzer Regierungsräte Andreas Barraud (SVP) und Kaspar Michel (FDP) neu zu besetzen. Im ersten Wahlgang vom 25. September schaffte Xaver Schuler (SVP) den Sprung in die Regierung, in der Stichwahl vom 27. November setzte sich Damian Meier (FDP) gegen Ursula Lindauer (GLP) durch. Nicht mehr angetreten war Patrick Notter (SP).

Pünktlich auf den Urnengang hin setzte der Schwyzer Regierungsrat das Transparenzgesetz in Kraft. Dieses resultierte aus einer Volksinitiative der Juso, die das Stimmvolk 2018 angenommen hatte. Die Kandidierende mussten somit erstmals ihre Interessenbindungen deklarieren und mittels Budget und Schlussabrechnung die Finanzierung der Wahlkampagnen offenlegen.

Am Mittwoch publizierte die Schwyzer Staatskanzlei die Schlussabrechnungen. Insgesamt deklarierten die vier Parteien Ausgaben von 311'000 Franken.

Grosse Kelle der FDP

Mit 143'700 Franken hatte die FDP in den beiden Wahlgängen die höchsten Ausgaben. Nach knapp 80'000 Franken für Werbung im ersten Wahlgang steckte sie noch einmal 64'000 Franken in den Wahlkampf für die Stichwahl.

Die GLP, die ebenfalls zwei Wahlkämpfe ausgefochten hat, verfügte mit total 53'000 Franken über das kleinste Budget aller Parteien. Stand ihr im ersten Wahlgang knapp halb so viel Geld wie der FDP zur Verfügung, war es im entscheidenden zweiten Wahlgang nicht mal mehr ein Drittel im Vergleich zur direkten Konkurrentin. Die SVP setzte 55'000 Franken ein, die SP 63'000 Franken.

Offengelegt werden mussten Budgets von über 10'000 Franken. Nicht aufgeführt werden müssen Spenden von Personen unter 5000 Franken und Spenden von Unternehmen, die unter 1000 Franken liegen. Die FDP deklarierte zweimal einen Beitrag von 30'000 Franken und 20'000 Franken von den «Freunden der FDP Kanton Schwyz aus Wollerau».

«Umgehungsmöglichkeiten»

Die Schlussabrechnung habe gezeigt, dass es noch offensichtliche Umgehungsmöglichkeiten gebe, sagte die Schwyzer SP-Präsidentin Karin Schwiter gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Neben den Grossspenden von befreundeten Vereinen seien im Wahlkampf auch Kampagnen für Kandidierende aufgefallen, die privat finanziert wurden. Daher müssten die Leitlinien präzisiert werden.

Auf Bundesebene gelten für die Nationalratswahlen 2023 zum ersten Mal neue Transparenzvorgaben für die Politikfinanzierung. Die neuen Bestimmungen im Gesetz über die politischen Rechte sind ein indirekter Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Transparenz-Initiative.

Die Finanzierung von Kampagnen ab einem Budget von 50'000 Franken für Abstimmungen und Nationalratswahlen muss neu offengelegt werden. Im Nachhinein muss eine Schlussrechnung der Einnahmen vorliegen, die Zuwendungen ab 15'000 Franken pro Kopf und Kampagne im Jahr vor dem Urnengang enthält. Anonyme Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausland sind neu verboten.