Nationalrat gibt grünes LichtDie 13. AHV-Rente wird ab Ende 2026 ausbezahlt
su, sda
3.3.2025 - 18:01
Ab Ende 2026 gibt es die 13. AHV-Rente. Das Parlament hat die Bestimmungen zur Auszahlung gutgeheissen, aber nicht über die Finanzierung entschieden. (Archivbild)
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Die 13. AHV-Rente kann ab 2026 ausbezahlt werden, und den Pensionierten zugestellt wird sie jeweils im Dezember. Das Parlament hat dafür grünes Licht gegeben.
Keystone-SDA, su, sda
03.03.2025, 18:01
03.03.2025, 18:02
SDA
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Der Nationalrat hat einstimmig grünes Licht für die 13. AHV-Rente gegeben.
Ab Ende 2026 sollen Pensionierte den Zuschlag ausbezahlt bekommen.
Offen bleibt, wie die 13. AHV-Rente fianziert werden soll.
Als Zweitrat stimmte am Montag der Nationalrat den gesetzlichen Grundlagen für das Auszahlen des «Dreizehnten» zu. Damit kann die 13. AHV-Rente ab Ende 2026 ausgezahlt werden. Das Votum war mit 193 Stimmen und ohne Gegenstimmen und Enthaltungen eindeutig. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Ausbezahlt wird die 13. Rente ab 2026 am Ende des Jahres an alle, die im fraglichen Jahr Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Erben haben keinen Anspruch auf den Zuschlag. Wie der «Dreizehnte» für Pensionierte finanziert werden soll, ist allerdings noch nicht geregelt.
4,2 Milliarden im ersten Jahr
2026 betragen die Kosten der 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken; 2030 sind es laut Botschaft des Bundesrates wegen der steigenden Zahl von Pensionierten rund 4,6 Milliarden Franken. Ausbezahlt wird eine zusätzliche Monatsrente. Die 13. Rente darf nicht dazu führen, dass Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) diese Leistungen gekürzt werden.
Wegen der Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre erhalten 1961 bis 1969 geborene Frauen abhängig von Einkommen und Jahrgang einen Zuschlag auf ihre Rente, wenn sie nicht vorzeitig in Rente gehen. SP, Grüne und GLP wollten ein Zwölftel des Zuschlags zur 13. Rente dazuschlagen, unterlagen aber mit 78 gegen 113 Stimmen.
Die Mehrheit im Nationalrat fand, dass das ein fixer Beitrag sei, der nicht Teil der Altersrente sei und der nicht der Teuerung unterstehe. Léonore Porchet (Grüne/VD) erinnerte namens der Minderheit ans gemachte Versprechen, den Frauen das höhere Rentenalter zu kompensieren. Der «Dreizehnte» der AHV für sie solle nicht tiefer sein als die Monatsrenten.
Finanzierung noch offen
Wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, ist noch offen. Zurzeit befasst sich die zuständige Kommission des Ständerates mit der Frage. Sie hat Abklärungen in Auftrag gegeben und will im zweiten Halbjahr ihre Arbeiten fortsetzen. Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und einen tieferen Bundesbeitrag an die AHV vor.
Die Ständeratskommission jedoch will mittel- bis langfristige Bedürfnisse der AHV in ihre Überlegungen einbeziehen und Lohnprozente für die Finanzierung 13. AHV-Rente nicht von vorneherein ausklammern. Zudem liegt der Auftrag des Parlaments, bis 2026 Pläne für eine nächste umfassende AHV-Revision ab 2030 vorzulegen, bereits beim Bundesrat.
Die Einführung der 13. AHV-Rente wurde am 3. März von Volk und Ständen gutgeheissen, mit der Annahme einer Volksinitiative. Hinter dem Begehren standen Gewerkschaften und linke Parteien.