Altersvorsorge Pensionskassen-Zuschläge für 50 Prozent der Übergangsgeneration

bo, sda

12.12.2022 - 17:46

Geht die Reform zur beruflichen Vorsorge (BVG) baden? Die vom Ständerat bevorzugte Variante ist ziemlich weit weg vom Kompromiss, den die Gewerkschaften und die Arbeitgeber zusammen ausgehandelt haben. (Themenbild)
Geht die Reform zur beruflichen Vorsorge (BVG) baden? Die vom Ständerat bevorzugte Variante ist ziemlich weit weg vom Kompromiss, den die Gewerkschaften und die Arbeitgeber zusammen ausgehandelt haben. (Themenbild)
Keystone

Nach der Senkung des Umwandlungssatzes sollen laut Beschluss des Ständerates 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge (BVG) erhalten. Rund 50 Prozent dieser Generation sollen davon profitieren.

Keystone-SDA, bo, sda

In der Gesamtabstimmung hat die kleine Kammer die BVG-Revision mit 25 zu 10 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Die Vorlage geht wieder in den Nationalrat.

Das vom Ständerat am Montag favorisierte Modell sieht vor, dass rund jede und jeder zweite Versicherte der Übergangsgeneration von Zuschlägen profitieren soll. Es orientiert sich am Modell des Nationalrates, von dem schätzungsweise 35 bis 40 Prozent der Übergangsgeneration profitieren sollen, erweitert aber den Kreis der Bezüger und will tiefe Vorsorgeguthaben verstärkt besserstellen. Dies soll vor allem oft Teilzeit arbeitenden Frauen zugute kommen.

Um Teilzeit- und Mehrfachangestellte besser zu stellen, hielt der Rat auch an seinen ursprünglichen Beschlüssen fest, die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug spürbar zu senken. Insgesamt dürften zusätzlich rund 200'000 Personen von der Senkung der Eintrittsschwelle profitieren. Beim Modell des Nationalrates wären es rund 460'000 Personen.

Voller Ausgleich bis 215'000 Franken

Herzstück des ständerätlichen Konzepts ist ein lebenslanger Rentenzuschlag für die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215'100 und 430'200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.

Minderheitsanträge, die diese Schwelle heraufsetzen wollten, lehnte die kleine Kammer ab. Gescheitert sind auch alle anderen Minderheiten, die sich für die Variante des Bundesrates, also den Kompromiss der Sozialpartner, und die Variante des Nationalrates aussprachen.

In der Sommersession lag im Ständerat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission noch eine grosszügigere Vorlage auf dem Tisch. Damit hätten rund 70 Prozent der Versicherten in der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag erhalten und 18 Prozent einen reduzierten Zuschlag. Der Rat entschied sich dann aber auf Antrag von Josef Dittli (FDP/UR) für eine Zusatzschlaufe, weil der Bezügerkreis zu gross sei und die Reform sonst zu kostspielig werde.

Gesundheitsminister Alain Berset versuchte in einem flammenden Plädoyer vergeblich den Rat auf grosszügigere Modelle umzustimmen, die bei einer Volksabstimmung eine Chance hätten. Nicht einmal die Hälfte der Übergangsgeneration profitiere in der vom Ständerat nun beschlossenen Variante von einem Kompensationszuschlag. «Eine gute Hälfte hat nichts davon. Wie wollen Sie die Reform so zu einem guten Ende bringen?»