Pflegerin im Kanton Jura verurteilt Sie machte erniedrigende Fotos von Heimbewohner*innen

euc

21.8.2023

Im Kanton Jura wurde eine Pflegerin verurteilt, die Fotos in teils erniedrigenden Posen von Heimbewohnern machte. (Symbolbild)
Im Kanton Jura wurde eine Pflegerin verurteilt, die Fotos in teils erniedrigenden Posen von Heimbewohnern machte. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE

Im Kanton Jura wurde eine Pflegerin wegen massiven Fehlverhaltens verurteilt. Sie fotografierte Bewohner eines Pflegeheims in erniedrigenden Positionen und schickte die Bilder an Verwandte. 

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  • In einem Pflegeheim im Kanton Jura wurde eine Angestellte entlassen und angeklagt.
  • Sie fotografierte Patienten in unvorteilhaften, teils erniedrigenden Situationen und verschickte die Bilder an Verwandte.
  • Nun hat die Staatsanwaltschaft die Pflegerin schuldig gesprochen. 

Im Alters- und Pflegeheim Les Cerisiers de Charmoille im Kanton Jura kam es zu massivem Fehlverhalten seitens einer Mitarbeiterin. Eine Pflegerin fotografiert mehrere Bewohner in teils erniedrigenden Positionen.

Die Bilder wurden an Heiligabend 2022 von der Heimleitung gefunden. Wie «Le Quotidien Jurassien» berichtet, hat die Angestellte beispielsweise einen älteren Mann fotografiert, dessen Intimbereich aufgrund einer schlecht sitzenden Windel sichtbar war.

Fotos an Verwandte geschickt

Anschliessend hat sie die Fotos an Verwandte geschickt, um sich darüber lustig zu machen, wie es im Strafbefehl gegen die Frau heisst. Zwei Tage nachdem die Vorfälle bekannt wurden, wurde die Pflegerin sofort entlassen.

Daraufhin wurde auch die Wohnung der Angeklagten durchsucht und ihr Telefon wurde beschlagnahmt. Auf dem Telefon wurden strafrechtlich relevante Dateien gefunden, die vier oder fünf Patienten betrafen. Die Familien wurden informiert und es wurden Beschwerden eingereicht.

Es stellte sich jedoch heraus, dass die anderen Fotos rechtlich unbedenklich waren. Letztendlich wurden alle Beschwerden bis auf eine zurückgezogen.

Pflegerin verurteilt

Nun wurde die Pflegerin verurteilt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Jura hat sie zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Sie muss jedoch eine Geldbusse von 1400 Franken zuzüglich Gebühren zahlen, wie es in einem Bericht von «20 Minutes» heisst. Da die Angeklagte den Strafbefehl anfechtet, wird der Fall demnächst vor Gericht verhandelt.