Umstrittenes neues Tarifmodell Physiotherapeuten reichen Beschwerde gegen Bund ein

ceel, sda

29.12.2023 - 09:18

Eine Physiotherapeutin behandelt die operierte Schulter eines Patienten, fotografiert am Dienstag, 15. Maerz 2022 in der Schulthess Klinik in Zuerich. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Eine Physiotherapeutin behandelt die operierte Schulter eines Patienten, fotografiert am Dienstag, 15. Maerz 2022 in der Schulthess Klinik in Zuerich. (KEYSTONE/Christian Beutler)
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Der Physiotherapie-Verband Physioswiss hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen eine neue Tarifstruktur.

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  • Der Physiotherapie-Verband Physioswiss hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Gesundheit eingereicht.
  • Die Beschwerde richtet sich gegen ein neues Tarifmodell, das stärker auf die Dauer einer Physiotherapie-Sitzung abstützt.
  • Physioswiss befürchtet eine «prekäre Verschlechterung eines bereis signifikant unterfinanzierten Leistungsbereichs».

Die vorgeschlagene Version der Tarifstruktur sei weder gesetzeskonform noch sachgerecht, so Physioswiss.

Der Bundesrat hatte die überarbeitete Tarifstruktur Mitte August in die Vernehmlassung geschickt. Ab Januar 2025 sollen demnach die heute gültigen Pauschalen für die Abgeltung von Physiotherapie-Sitzungen durch ein abgestuftes System ersetzt werden, das sich stärker auf die Dauer einer Physiotherapie-Sitzung stützt.

Laut dem Verband Physioswiss würde das neue Tarifmodell zu einer «prekären Verschlechterung eines bereits derzeit signifikant unterfinanzierten Leistungsbereichs führen».

In der Beschwerde fordert der Verband, dass ein Aufsichtsverfahren gegen das BAG eröffnet wird. Die Beschwerde reichte der Verband am Donnerstag bei Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ein, die ab nächstem Jahr dem Innendepartement vorsteht.

Vorwürfe ans BAG

Dabei geht es um die Frage, ob der Tarifeingriff des Bundes angebracht sei. Der Bundesrat kann die Tarife für Physiotherapie nur per Verordnung festlegen, wenn sich die Tarifpartner – die Krankenkassen und die Gesundheitsverbände – nicht einigen können.

Das BAG sei seiner Pflicht aber nicht nachgekommen, die Krankenversicherer auf ihre Verhandlungspflicht hinzuweisen, so Physioswiss. Stattdessen habe es einseitig die Änderungswünsche der Krankenversicherer aufgegriffen.

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