Coronavirus – Schweiz Pilotphase für Tracing-App startet

SDA

8.5.2020 - 14:48

Die vom Bund und den beiden ETH entwickelte und von der Armee getestete Corona-Tracing-App kommt frühestens Ende Juni regulär zum Einsatz. (Archivbild)
Die vom Bund und den beiden ETH entwickelte und von der Armee getestete Corona-Tracing-App kommt frühestens Ende Juni regulär zum Einsatz. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Der Bund unterstützt von der Corona-Krise betroffene Kitas mit 65 Millionen Franken. Zudem startet er nächste Woche eine Pilotphase der Corona-Tracing-App. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen in der Sommersession vom Parlament verabschiedet werden.

Damit ist klar, dass die Rückverfolgung von Corona-Fällen per App frühestens Ende Juni regulär zum Einsatz kommen dürfte. Die Schlussabstimmungen zu den in der Sommersession behandelten Geschäften finden voraussichtlich am 20. Juni statt.

Gesetzliche Grundlagen zur Proximity-Tracing-App hatte das Parlament in der ausserordentlichen Session in der laufenden Woche verlangt. Es überwies eine entsprechende Motion an den Bundesrat. Bis zum 20. Mai wird der Bundesrat eine dringende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden, wie er am Freitag mitteilte. Dazu werde er das Epidemiengesetz entsprechend ergänzen.

Daten nach drei Wochen gelöscht

Vorher wird die von den beiden ETH und vom Bund entwickelte App in einer Pilotphase getestet. Für diese Testphase will der Bundesrat nächste Woche eine befristete Verordnung erlassen. Die App soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Sie soll ihre Nutzer informieren, wenn sie zu lange in der Nähe von infizierten Personen gestanden sind.

Die Nutzung der App ist laut dem Bundesrat freiwillig. Es würden keine Personendaten oder Ortsangaben der App-Nutzer verwendet. Alle Daten der App würden nach 21 Tagen laufend gelöscht. Die App soll nur in der Phase der Eindämmung zum Einsatz kommen. Sie ergänzt das Contact-Tracing, das die Kantone ab nächster Woche wieder flächendeckend durchführen.

Kita-Hilfe soll rückwirkend gelten

Der Bundesrat hat weiter entschieden, Kitas und Krippen, die wegen der Corona-Krise Ertragsausfälle haben, mit 65 Millionen Franken zu unterstützen. Auch das entspricht einem Auftrag des Parlaments. Der Bundesrat wollte zunächst auf eine entsprechende Finanzspritze verzichten. Nun wird er bis am 20. Mai in einer Verordnung festlegen, wie diese Kita-Hilfe im Detail aussieht.

Der Bund übernimmt ein Drittel der Kosten der Kantone. Diese entschädigen die Institutionen für entgangene Betreuungsbeiträge der Eltern. Die Verordnung soll für sechs Monate gelten, rückwirkend ab dem 17. März.

Freiwillige Registrierung in Restaurants

Der Bundesrat hat zudem die Änderungen in der Covid-19-Verordnung für die Eröffnung der Gastronomiebetriebe ab kommendem Montag verabschiedet. Wie bereits kommuniziert, sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen. Zwischen den Tischen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig.

Um auch in den Restaurants das Contact-Tracing zu ermöglichen, sollen von jeder Gästegruppe die Kontaktdaten einer Person erfasst werden. Diese Angaben sind freiwillig. Der Eidgenössische Datenschützer hatte das nach Kritik an anderslautenden Plänen bereits am Donnerstag bekanntgegeben.

Grenzregime wird gelockert

Schliesslich hat der Bundesrat die vor einer Woche beschlossenen Lockerungen bei den Einreise- und Zulassungsbeschränkungen in verschiedenen Verordnungen konkretisiert. Zunächst sollen bereits früher eingereichte Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/Efta-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Auch Gesuche von Personen aus der EU/Efta mit einem Vertrag, der bereits vor der Krise abgeschlossen wurde, sollen geprüft werden.

Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie für EU/Efta-Staatsangehörige soll zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Die Kontrollen an der Grenze werden weitergeführt. Grenzübergänge werden in Absprache mit den in- und ausländischen Partnerbehörden geöffnet und entsprechend kommuniziert. Die Änderungen treten am nächsten Montag in Kraft.

Parallel dazu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einem Rundschreiben präzisiert, dass die Kantone auch Meldungen für den Stellenantritt von langjährigen Arbeitnehmenden bestätigen können, die jeweils beim gleichen Arbeitgeber in saisonal befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Kantone können zudem neue Meldungen für die kurzfristige Erwerbstätigkeit bearbeiten, die im Sinne eines zwingenden wirtschaftlichen Interesses unaufschiebbar sind.

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