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«Politessen sind strohdumm» – Aargauer Unternehmer flieht vor Parkkontrolleurin
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Uneinsichtig vor Gericht

«Politessen sind strohdumm» – Aargauer Unternehmer flieht vor Parkkontrolleurin

Ein Unternehmer aus dem Aargau ist nach einem Streit mit einer Parkwächterin vor Gericht schuldig gesprochen worden.

Ein Unternehmer aus dem Aargau ist nach einem Streit mit einer Parkwächterin vor Gericht schuldig gesprochen worden.

Symbolbild: Keystone

Eine Parkkontrolle hat für einen Aargauer Unternehmer rechtliche Folgen. Während einer Amtshandlung fuhr er mit seinem Auto davon und landete vor Gericht. Dort wurde er teilweise schuldig gesprochen.

Dominik Müller

Dominik Müller

10.06.2026, 12:43

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Unternehmer aus dem Aargau wurde vom Bezirksgericht Aarau zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine Parkkontrolle behindert haben soll.
  • Während einer Fahrzeugkontrolle in einer Güterumschlagzone fuhr er mit seinem Auto los, was vor Gericht als Hinderung einer Amtshandlung gewertet wurde.
  • Vom Vorwurf einer groben Verkehrsregelverletzung wurde er hingegen freigesprochen, da keine Gefährdung nachgewiesen werden konnte.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Ein Aargauer Unternehmer ist vom Bezirksgericht Aarau wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt worden. Der Mann war im März 2025 mit seinem Auto aus einer Güterumschlagzone weggefahren, während eine Mitarbeiterin der Parkkontrolle der Stadtpolizei Aarau sein Fahrzeug überprüfte, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Die Parkwächterin sagte demnach vor Gericht, sie habe den Lenker gebeten zu warten, als sie das Fahrzeug dokumentierte. Stattdessen sei dieser eingestiegen und davongefahren. Sie habe zur Seite ausweichen müssen, «sonst hätte er mich mit dem Seitenspiegel erwischt».

Ob die Frau tatsächlich gefährdet war, konnte vor Gericht nicht eindeutig geklärt werden. Wegen Widersprüchen in ihren Aussagen sprach die Richterin den Beschuldigten vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung frei. Eine Gefährdung der Parkwächterin sei nicht nachgewiesen.

Keine Reue im Prozess

Schuldig sprach das Gericht den Mann jedoch wegen Hinderung einer Amtshandlung. «Die Amtshandlung war im Gange», sagte Keller. Dem Unternehmer habe klar sein müssen, dass die Parkwächterin dabei war, eine Busse vorzubereiten.

Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte wenig reuig. Über Parkwächterinnen sagte er: «Politessen sind zu einem grossen Teil strohdumm.» Zudem erklärte er, Diskussionen über Bussen würden sich für ihn finanziell nicht lohnen: «In dieser Zeit habe ich das Geld wieder reingeholt.»

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer unbedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 320 Franken, insgesamt 3200 Franken, sowie zu den Verfahrenskosten. Die Richterin begründete dies unter anderem damit, dass sich der Beschuldigte «relativ uneinsichtig» gezeigt habe. Zum Abschluss mahnte sie: «Ein anständiger Umgang wäre wünschenswert.»


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