Protest per Klick Aktivisten überrollen das Bundeshaus – der Staat kann nichts tun

Stefan Michel

10.2.2026

Nicht immer gute Laune mit dem Handy: Hier Andrea Caroniund Karin Keller-Sutter im Jahr 2017. 
Nicht immer gute Laune mit dem Handy: Hier Andrea Caroniund Karin Keller-Sutter im Jahr 2017. 
Bild: KEYSTONE

Immer wieder fluten hunderte Protest-Nachrichten die Inboxen von Politiker*innen. Mail-Kampagnen sind der Sitzstreik des digitalen Zeitalters. Doch sind diese Massenmails eigentlich legal? blue News hat nachgefragt.

Stefan Michel

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Immer wieder machen Protest-Mail-Kampagnen Schlagzeilen – so eine gegen Nationalratsmitglieder während der Wintersession 2025 und kürzlich gegen die Gemeinde Spreitenbach Anfang Februar. 
  • Laut Bund sind Massenmails mit politischem Inhalt auch ohne Einwilligung der Empfänger*innen legal.
  • Ein Anwalt und Digital-Aktivist rät dennoch zu anderen Methoden.

«Demokratiefeindlich», «Mail-Terror», «Cyber-Agriff». Nationalrats-Mitglieder hielten nicht zurück mit ihren Urteilen über eine Flut an Protestmails, die sie innert kurzer Zeit erhalten hatten. Auslöser war der Entscheid in der Wintersession gewesen, bei der Prävention von häuslicher Gewalt gegen Frauen zu sparen. Eine halbe Million E-Mails sollen danach bei Parlamentarier*innen eingegangen sein.

Letzte Woche macht eine andere Mail-Kampagne Schlagzeilen: Die Gemeinde Spreitenbach erhält nach eigener Angabe über 850 E-Mails, deren Absender*innen gegen eine Jagdmesse in der «Umwelt Arena» protestieren. Jagd sei Tierquälerei, hatte die Organisation Wild beim Wild öffentlich argumentiert. Wer diese Meinung teile, solle der Gemeinde Spreitenbach sein Missfallen kundtun.

Diese hat daraufhin Strafanzeige gegen die Organisation eingereicht – wegen Missbrauch einer Fernmeldeanlage. «Nicht wegen des Inhalts, sondern weil wir der falsche Adressat sind», präzisiert Patrick Geissmann, Verwaltungsleiter der Gemeinde gegenüber blue News.

«Wir sind weder die Bewilligungsbehörde, noch gehört die Umwelt Arena der Gemeinde.» Eigentümer der Umwelt Arena Spreitenbach ist eine Stiftung, gegründet vom Bauunternehmer und Umweltschutz-Pionier Walter Schmid.

Spam oder Meinungsäusserung?

Gegen Werbe-Spam gehen Politik und Justiz seit Jahren vor, wenn auch mit wenig Erfolg. Doch wie steht es um Massensendungen politischen Inhalts? Ist es erlaubt, die Mailboxen von Personen oder Institutionen aus Protest zu fluten?

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) gibt eine erste Einschätzung ab: «Der Massenversand von politischen oder religiösen Mitteilungen gilt grundsätzlich nie als Spam.» Nur Werbesendungen könnten als solcher eingestuft werden, erklärt das Bakom. Wo genau die Grenze zwischen politischer Meinungsäusserung und Spam liege, könne aber nur das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sagen.

Das Seco verweist in seiner Antwort an blue News auf das Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses bestimmt, dass Spam-Vorschriften nur gelten, wenn Mails einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Auf seiner Website präzisiert das Staatssekretariat: «Wenn Ihre Werbung nicht geeignet ist, um den Wirtschaftswettbewerb zu beeinflussen, müssen Sie die Spamvorschriften daher nicht einhalten (…).» Neben politischen Inhalten sind laut Seco auch religiöse Mitteilungen ausgenommen.

Um einer Person Werbung zu schicken, ist deren vorgängiges Einverständnis nötig. Geht es aber um eine Meinungsäusserung, ist diese nicht vorgeschrieben.

Martin Steiger, Sprecher der Organisation Digitale Gesellschaft Schweiz und Anwalt, ordnet ein: «Wir gehen davon aus, dass es grundsätzlich zulässig ist, politische Massen-Protest-E‑Mails zu versenden.» Die Organisation sehe darin keinen verbotenen Spam und die Empfänger*innen stünden normalerweise bereits in der Öffentlichkeit. 

«Genauso halten wir es für zulässig, zum politischen Protest in Form passender E‑Mails und anderem Meinungsäusserungen aufzurufen», hält der auf Recht im digitalen Raum spezialisierte Anwalt fest. Diese seien im Prinzip Demonstrationen im digitalen Raum. Auch physische Kundgebungen können dazu führen, dass Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Statt einer überfüllten Mailbox halt mit verstopften Verkehrswegen.

«Massenmails nerven, statt zu überzeugen»

Der Fall Spreitenbach, wo die Absender*innen sich im Adressaten geirrt haben, könnte allerdings ein Spezialfall sein. Ob eine politische motivierte Mailflut dadurch illegal wird, dass sie an die falsche Institution geschickt wurde, wird das Gericht entscheiden. 

Einen Tipp an Gruppen, die für ein Anliegen kämpfen, hat Martin Steiger von der Digitalen Gesellschaft Schweiz: «Mit Massenmails nervt man, statt zu überzeugen oder ein wirksames Zeichen zu setzen.» Mit gezielter Kommunikation könne allenfalls bessere politische Überzeugungsarbeit geleistet werden, so der Anwalt. «Eine häufige Alternative ist das Sammeln von Unterschriften in Form einer Petition.» Statt die gleiche Botschaft tausendfach zu überbringen, sprächen dabei tausend Menschen mit ihrer Unterschrift in einer einzigen Nachricht.

Auch das Seco mahnt, zwar müssten Spam-Vorschriften bei politischen und religiösen Anliegen nicht eingehalten werden. Trotzdem sei es «im Interesse Aller», dies nicht für Massensendungen auszunutzen.


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