Vorfall in Oberwallis Polizistenhund verletzt Bub schwer – Polizei spielt den Fall herunter

Jan-Niklas Jäger

7.10.2025

Ein belgischer Schäferhund hat in Oberwallis ein 7-jähriges Kind attackiert. (Symbolbild)
Ein belgischer Schäferhund hat in Oberwallis ein 7-jähriges Kind attackiert. (Symbolbild)
Bild: Keystone

In Oberwallis hat der Hund eines Polizisten einen 7-Jährigen nach ärztlicher Einschätzung schwer verletzt. Die Polizei ordnete die Verletzungen als leicht ein – der Hund lebt weiter.

Jan-Niklas Jäger

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • In einer Oberwalliser Gemeinde ist ein Bub im November 2024 von einem belgischen Schäferhund angefallen worden.
  • Der 7-Jährige musste notoperiert werden. In medizinischen Unterlagen ist von «schweren Verletzungen» die Rede.
  • Die Kantonspolizei hat die Verletzungen des Jungen hingegen als «leicht» kategorisiert.
  • Das Tier gehört einem Polizisten.
  • Dem Hundebesitzer sind lediglich Sicherheitsmassnahmen auferlegt worden.

Es war im vergangenen November, als in einer Oberwalliser Gemeinde ein 7-jähriger Bub von einem militärisch ausgebildeten Belgischen Schäferhund angefallen wurde. Das Tier biss dem Jungen in den Kopf – und zwar so, dass das Personal des Spitals, in dem er notoperiert wurde, in Unterlagen von «tiefen Biss- und Schürfwunden» schreibt.

Dazu kamen «multiple Kopfwunden», «klaffend, bis auf Schädelkalotte reichend» und ein Armbruch. Auch «teils grosse klaffende Bissverletzungen und Schürfwunden am ganzen Körper» wurden attestiert.

Die Spitalunterlagen zeichnen ein komplett anderes Bild als das, welches sich aus dem Polizeiprotokoll ergibt. Darin ist von einem «Vorfall mit einem Hund» die Rede, mit der Folge: «Kind leicht verletzt».

Kind musste notoperiert werden

Ein vom «Walliser Boten» mit Auszügen aus den Spitalunterlagen versorgter Chefarzt im Spitalzentrum Oberwallis antwortet der Zeitung hingegen: «Jedes medizinische Gutachten und jeder Jurist wird bestätigen, dass es sich dabei um eine ernsthafte Körperverletzung mit zusätzlich möglichen psychologischen Folgen gehandelt hat.»

Was war genau passiert? Die Eltern des Hundebesitzers, einem Polizisten, seien gerade mit dem Tier von ihren Einkäufen zurückgekehrt, als sich der Hund auf den Nachbarsjungen stürzte. Dem Vater des Hundebesitzers gelang es, das Kind von dem Hund zu befreien, daraufhin brachte die Mutter den Bub zu seinem Vater – blutüberströmt. Darauf folgte die Not-OP im Spital.

Der Schäferhund ist als Schutzhund für das Militär ausgebildet worden. Der Polizist war zuvor Hundeführer bei der Schweizer Armee und erwarb das Tier nach Abschluss der Rekrutenschule. Als Polizeihund ist es nicht im Einsatz.

Hund lebt auf dem Nachbarsgrundstück

Die Kantonspolizei spricht auf Nachfrage des «Walliser Boten» weiterhin von einem «Vorfall mit einem Hund, bei dem ein Kind leicht verletzt wurde». Weitere Nachfragen, etwa nach der Diskrepanz zwischen der polizeilichen Einschätzung zu der Einschätzung der Mediziner, lässt die Polizei mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft Wallis, die eine Untersuchung eingeleitet habe, unbeantwortet.

«Ein Hund, der ein Kind massiv verletzt, muss eingeschläfert werden», sagt der Chef Armeehundewesen dem Blatt. In Wallis ist das Kantonale Veterinäramt für diese Einschätzung zuständig. Nur wenn das Verhalten des Hundes von einem externen Tierarzt als «unkorrigierbar» eingestuft wird, ist eine Einschläferung des Tieres möglich.

Da der gerufene Tierarzt zu dem Schluss kam, dass das Verhalten des Tieres als korrigierbar einzustufen sei, lebt der Belgische Schäferhund weiter, direkt neben dem Zuhause des Kindes, das nach dem Vorfall mit den psychischen Folgen kämpft – und täglich auf dem Weg zur Schule an dem Grundstück, auf dem sich der Hund befindet, vorbeigehen muss.

Vater hat Anzeige erstattet

Statt einer Einschläferung sind dem Hundebesitzer Sicherheitsmassnahmen auferlegt worden, gegen die laut Veterinäramt keine Verstösse bekannt sind. Wie diese Massnahmen genau aussehen, kann das Amt nicht verraten, weil es an das Amtsgeheimnis gebunden ist. Nachfragen des Vaters des Jungen diesbezüglich sind fruchtlos geblieben.

Nachdem er sich anfangs noch gegen eine Anzeige entschieden hatte, erstattete der Vater im Februar Anzeige gegen den Hundebesitzer. Seitdem hat er laut dem «Walliser Boten» nichts mehr von den Behörden gehört. Dafür, dass er und sein Sohn wieder ruhig schlafen können, gibt es für ihn nur einen Weg: «Der Hund muss weg.»