So schützen Eltern ihre KinderPornografie im Klassenchat – auf den Spuren eines aktuellen Falles
Samuel Walder
25.2.2025
Wenn Kinder und Jugendliche den Zugang ins Internet haben, ist Aufklärung wichtig. (gestellte Szene).
Marcus Brandt/dpa
Ein aktueller Fall in der Schweiz zeigt, wie gefährlich Cyber-Sexualdelikte sind. Die Polizei und die Jugendstaatsanwaltschaft ermitteln – eine ganze Schulklasse ist betroffen. blue News geht dem Fall nach.
Ein aktueller Fall in der Schweiz bringt das Leben von Jugendlichen einer Schulklasse ins Rütteln. Mehrere Personen verschicken Bilder mit pornografischen Inhalten in einem Gruppenchat. Ein Elternteil einer Person, die im Gruppenchat dabei ist, meldete den Fall der Polizei.
Die Handys werden eingezogen, die Daten ausgewertet und die Jugendlichen befragt. Die Ermittlungen laufen.
Ist das Leben der Jugendlichen nun vorbei? Geraten sie auf die schiefe Bahn und wer trägt die Verantwortung? blue News macht sich auf die Spuren des Falles und spricht mit Experten.
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«Prävention bedeutet, vorzubeugen, bevor etwas passiert»
Sexuelle Bildung ist mehr als nur ein Thema für die Schule – sie beginnt in den eigenen vier Wänden. Das betont die Stellenleiterin Vera Studach der Fachstelle «liebesexundsoweiter» im Gespräch mit blue News. Eltern spielen eine entscheidende Rolle, wenn es um den Umgang von Jugendlichen mit Sexualität und digitalen Medien geht. Doch viele drücken sich vor der Verantwortung und erwarten, dass die Schule diese Aufgabe übernimmt. Ein Fehler, wie die Expertin klarstellt.
«Prävention bedeutet, vorzubeugen, bevor etwas passiert», erklärt die Expertin. Und das ist nicht nur Aufgabe von Lehrpersonen oder Behörden, sondern vor allem der Eltern. «Natürlich hat auch unsere Gesellschaft und das Internet einen Einfluss auf Jugendliche. Aber wir können das Internet nicht aufhalten. Die Verantwortung liegt grösstenteils bei den Elternsobald sie ihren Kindern den Zugang zum Internet ermöglichen.»
Im Kanton Zürich ist 2023 die Zahl von Minderjährigen, die wegen Pornografie verzeigt wurden, leicht gesunken. (Symbolbild)
sda
Viele Eltern verweisen darauf, dass die Schule bereits Sexualkunde unterrichtet. Doch das allein reicht nicht aus. «Die Schule macht viel, aber Eltern müssen sich aktiv mit der Thematik auseinandersetzen», sagt die Expertin. Der Kanton Zürich biete regelmässig Veranstaltungen zur Elternbildung an. Es gebe auch Bücher und Workshops, die dabei helfen, Gespräche mit den eigenen Kindern zu führen.
Warum handeln vor allem Jungen grenzüberschreitend?
In der Regel seien es Jungen, die sich in problematische Situationen begeben – sei es in Gruppenchats mit sexualisierten Inhalten oder durch Grenzüberschreitungen im Umgang mit Mädchen. Doch warum ist das so?
«Es hat viel mit klassischen Rollenbildern zu tun», erklärt Studach. «Jungen müssen in Gruppen oft agieren, Zustimmung gewinnen und sich beweisen. Mädchen sind da zurückhaltender.» Früh sollen Eltern die Rollenbilder in unserer Zeit aufzuzeigen und den richtigen Umgang mit dem anderen Geschlecht klarstellen und es sei auch entscheidend, früh ein sexualfreundliches Umfeld zu Hause zu schaffen, den Kindern das Gefühl vermitteln, dass sie alle Fragen stellen dürfen und auch eine Antwort bekommen.
«Wie geht man respektvoll aufeinander zu? Wie holt man Zustimmung ein? Habe ich überhaupt die Einwilligung aller Beteiligten, wenn Inhalte geteilt werden? Das sind Fragen, die geklärt werden müssen.»
Eltern sollten schon früh ein sexualfreundliches Umfall schaffen.
IMAGO/Pond5 Images
Jugendstrafrecht als Teil der Prävention
Doch was, wenn es dann wirklich zu einem Problem kommt? Bemerkung: die 80% ist auf das Erwachsenenstrafrecht bezogen. Die Jugendstaatsanwaltschaft nimmt jeden einzelnen Fall ernst, falls es zu einer Anzeige komm.» Es handelt sich dann bereits um eine Intervention, ist aber als Zeichen für andere. Auch das sei Teil der Prävention, betont die Fachstellenleiterin. «Denn wenn ein Jugendlicher einmal mit den Konsequenzen seines Handelns konfrontiert wurde, wird er das höchstwahrscheinlich nicht noch einmal tun.»
Das bestätigt auch der leitende Jugendanwalt der Jugendstaatsanwaltschaft Zürich, Patrik Killer. «Jugendliche in einen Medienkurs oder zu einer gemeinnützigen Arbeit (persönliche Leistung) als Strafe zu schicken, kann Sinn ergeben. Denn wer einmal mit den Konsequenzen seines Handelns konfrontiert wurde, wird sich beim nächsten Mal zweimal überlegen, was er teilt». Doch zuerst das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden: «Es ist immer die Frage, wie wir überhaupt auf solche strafbaren Inhalte aufmerksam werden», sagt Killer. Ein typischer Startpunkt seien Meldungen aus den USA. «Dort sind die Provider verpflichtet, strafbare Inhalte zu melden.» Beispielsweise, wenn auf Instagram oder anderen Plattformen illegale Pornografie oder Gewaltdarstellungen hochgeladen würde.
Immer wieder stösst die Justiz auf problematische Inhalte, die seit Jahren kursieren. «Es gibt Bilder und Videos, die begegnen uns seit vielen Jahren. Diese Inhalte tauchen immer wieder auf», berichtet Killer. Doch nicht jeder Jugendliche, der solche Inhalte besitzt, hat zwangsläufig ein ernsthaftes entwicklungsbedingtes Thema und ist dadurch therapiebedürftig.
Falls du Bilder oder Videos mit pornografischem oder verbotenem Inhalt zugeschickt bekommst, solltest du es sofort löschen.
Nicolas Armer/dpa
Vom Verweis bis zur persönlichen Leistung
«Regelmässig werden die problematischen Inhalte gelöscht und der Jugendliche bekommt ihr Handy zurück. Gleichzeitig gibt es eine Strafe, wie zum Beispiel in der Verpflichtung, einen Medienkurs zu besuchen.» Die möglichen weiteren Strafen reichen von einem Verweis, beziehungsweise «einer gelben Karte», wie es Killer nennt, bis hin zu gemeinnütziger Arbeit (persönliche Leistung) oder sogar einem Freiheitsentzug – je nach Schwere der Tat.
Ein Teil der Fälle entsteht in Klassen- und Gruppenchats. Oft seien es besorgte Eltern oder Mitschüler, die eine Anzeige machen, wenn fragwürdige Inhalte auftauchen. «Bei einem entsprechenden dringenden Tatverdacht kann es sein, dass Handys und weitere elektronische Geräte beschlagnahmt werden. Dabei versuchen wir zu ermitteln, wer was geschickt und selber auf seinen Geräten besessen hat», erklärt Killer.
Zufallsfund und Anzeigen
Doch die Untersuchung hat Grenzen, denn man könne das Handy auch siegeln lassen. Dann müsse durch das Zwangsmassnahmengericht entschieden werden: «Was dürfen wir anschauen? In welchem Zeitraum? Wenn das Handy gesiegelt wird, sind die Inhalte nicht mehr zugänglich, bis das Zwangsmassnahmengericht entschieden hat, ob und wie weit ein Handy durchsucht werden darf.» Die Ermittlungen seien oft komplexer.
Es existiert eine weitere Möglichkeit, wie die Ermittlungsbehörden auf entsprechend strafbare Inhalte stossen. Wenn Handys von Jugendlichen im Rahmen eines anderen Delikts durchsucht werden und dabei verbotene Inhalte auftauchen. «Auf diese Art ermittelte Inhalte nennt man Zufallsfund», erklärt Killer. In solchen Fällen wird regelmässig ein Strafverfahren wegen Pornographie oder Gewaltdarstellungen eröffnet.
Die Polizei geht den gemeldeten Fällen immer nach. Es wird evaluiert, ob eine Straftat begangen worden ist. Dann wird der Fall der Staatsanwaltschaft, beziehungsweise der Jugendstaatsanwaltschaft übergegeben. (Symbolbild)
sda
Das sagt die Polizei
Die Kantonspolizei Zürich schreibt auf Anfrage: «Wenn der Polizei solche Fälle gemeldet werden, wird im Einzelfall geprüft, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Falls das der Fall ist, erfolgt eine Rapporterstattung an die Jugendanwaltschaft.»
Die Gesetzteslage ist klar. Auf der Seite #NoFront der Polizei steht: «Grundsätzlich ist Pornografie erlaubt. Es ist nicht verboten, pornografische Bilder oder Videos im Internet anzuschauen. Du kannst aber bestraft werden, wenn du einer Person, die jünger als 16 Jahre ist, Pornografie zeigst oder schickst.» Auch wenn jemandem über 16 ungefragt Pornos gezeigt wird oder geschickt wird.
Wirst du oder wurde jemand, den du kennst, Opfer sexualisierter Gewalt oder von Cybermobbing? Hier findest du Hilfe:
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefon 147
Wie das Bundesamt für Statistik zeigt, sollen von allen Cyber Sexualdelikten, (Stand Februar 2024), 48 Prozent von unter 20-jährigen Personen begangen worden sein.
Dabei sollen 85 Prozent der geschädigten Personen beziehungsweise Opfer von Cyber Sexualdelikten unter 20 Jahren alt sein.
Laut der polizeilichen Kriminalstatistik vom Jahr 2023 geht hervor, dass sich im Jahr 2023 2'967 Straftaten im Zusammenhang mit Pornografie ereigneten. Weiter steht im Bericht: Im Vergleich zum Jahr 2022 wurden 2023 31,5 Prozent mehr Straftaten (10 494) im digitalen Bereich registriert. Ein Grossteil der 43 839 Straftaten mit einer digitalen Komponente betrifft die «Cyber-Wirtschaftskriminalität» (40 496, 92,4%), gefolgt von «Cyber-Sexualdelikten» (2611, 6,0%).
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