Zufälliger Fund bei Durchsuchung Prostituierte versteuert 350'000 Franken nicht und zieht deswegen vor Gericht

Sven Ziegler

5.2.2026

Die Frau versteuerte mehrere hunderttausend Franken nicht korrekt. 
Die Frau versteuerte mehrere hunderttausend Franken nicht korrekt. 
Hauke-Christian Dittrich/dpa

Bei einer Hausdurchsuchung in einem anderen Strafverfahren stiess die Polizei im Aargau zufällig auf grosse Mengen Bargeld. Das Geld gehört laut Angaben einer Frau aus dem Erotikbereich – und soll jahrelang nicht versteuert worden sein.

Sven Ziegler

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  • Bei einer Hausdurchsuchung im Bezirk Zofingen-Kulm wurde zufällig Bargeld sichergestellt.
  • Die Besitzerin gab an, das Geld stamme aus unversteuerter selbstständiger Tätigkeit im Erotikbereich.
  • Das Obergericht hält die Beschlagnahmung für rechtmässig.

Am frühen Morgen des 8. Oktober führten Ermittler im Auftrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine Hausdurchsuchung durch.

Ziel war ein Mann, gegen den wegen Urkundenfälschung und Begünstigung ermittelt wird. In einem Tresor stiessen die Beamten dabei auf eine erhebliche Menge Bargeld.

Laut den Beteiligten gehörte das Geld nicht dem Beschuldigten, sondern seiner Freundin. Sie erklärte laut der «Aargauer Zeitung», der Tresor enthalte Ersparnisse aus den vergangenen Jahren – darunter auch Einkommen, das sie als selbstständig tätige Sexarbeiterin erwirtschaftet habe.

Einkommen nachträglich deklariert

Die Frau machte geltend, sie habe mit dem Strafverfahren gegen ihren Mitbewohner nichts zu tun. Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft Bargeld und Tresor sicher. Dagegen wehrte sich die Frau mit einer Beschwerde beim Obergericht und verlangte die sofortige Herausgabe.

In den Akten räumte sie ein, Einkommen in der Höhe von rund 350’000 Franken bislang nicht versteuert zu haben. Inzwischen habe sie ihre Tätigkeit bei der Ausgleichskasse gemeldet und die Einnahmen bei der Steuerverwaltung nachdeklariert.

Obergericht stützt Staatsanwaltschaft

Das Obergericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Entscheidend sei, dass die ursprüngliche Hausdurchsuchung rechtmässig gewesen sei. Zufallsfunde dürften grundsätzlich Anlass für neue Ermittlungen geben und als Beweismittel verwendet werden.

Zudem sei noch offen, über welchen Zeitraum die Frau der unbewilligten selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sei und welcher Teil des Bargelds tatsächlich daraus stamme. In diesem Stadium sei das Geld ein mögliches Beweismittel, die Beschlagnahmung daher verhältnismässig.

Wie das Verfahren weitergeht und ob die Frau wegen möglicher Steuerhinterziehung mit einem Verfahren rechnen muss, ist offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.


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