Bei Kontrolle in St. GallenBordellbetreiber will Polizisten mit Gratis-Sex bestechen – Strafbefehl
zis
2.3.2024
Ein betrunkener Autofahrer soll im vergangenen September bei einer Kontrolle versucht haben, die Polizei mit Gratis-Sex zu bestechen. Dafür erhielt er nun einen Strafbefehl.
zis
02.03.2024, 09:06
02.03.2024, 09:08
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In St. Gallen soll ein Mann versucht haben, Polizisten bei einer Kontrolle mit Gratis-Sex zu bestechen.
Dafür erhielt er nun einen Strafbefehl.
Der Mann war bei der Kontrolle betrunken. Deswegen wurde er bereits früher verurteilt.
Im vergangenen September kommt es an der Langgasse in der Stadt St. Gallen zu einer Polizeikontrolle. Zwei Beamte stoppen einen stark alkoholisierten Autofahrer – der ihnen sogleich ein umoralisches Angebot macht.
Wie das «St. Galler Tagblatt» unter Berufung auf den Strafbefehl schreibt, habe der Mann angeboten, dass die beiden Polizisten kostenlos sein Etablissement besuchen können. Im Gegenzug sollten sie beide Augen zudrücken und von einer Aufnahme des Tatbestands absehen.
Die Polizisten gingen nicht auf das Angebot ein. Stattdessen erhielt der Autofahrer gleich zwei Strafbefehle. Zum einen wurde er wegen Trunkenheit am Steuer zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagesansätzen à 210 Franken verurteilt. Ausserdem musste er eine Busse von 4200 Franken zahlen und seinen Ausweis abgeben.
Vorwurf des Bestechungsversuchs
Kürzlich erhielt der Mann erneut Post. Darin ging es um die versuchte Bestechung. Der Mann habe, so schreibt es die Staatsanwaltschaft, «wissentlich und willentlich versuchte, zwei Mitarbeitern der Stadtpolizei mit Geld und dem Angebot von unentgeltlichem Geschlechtsverkehr mit Frauen in dem von ihm geführten Etablissement in St.Gallen zu bestechen.»
Deshalb wird ihm laut dem «St. Galler Tagblatt» nun versuchte aktive Bestechung schweizerischer Amtsträger vorgeworfen. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden, würde der Mann eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 210 Franken erhalten. Derzeit ist der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.