GrossanlässeWie beweise ich, dass ich geimpft bin, wenn ich zum Konzert will?
phi
28.4.2021
Der Bundesrat greift den Veranstaltern unter die Arme: Bern will Grossanlässe wieder möglich machen. In welchen Stufen und unter welchen Bedingungen das geschehen soll, erfahren Sie hier.
28.04.2021, 18:16
28.04.2021, 18:22
phi
Der Bundesrat will Grossveranstaltungen stufenweise wieder erlauben. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
Was ist die «Schutzschirm-Regelung»?
Die Organisatoren von grossen Publikumsanlässen sollen möglichst früh Planungssicherheit erhalten. So begründet der Bundesrat seine heute skizzierten Rahmenbedingungen für Grossveranstaltungen. Die Regierung will die Veranstalter mit 150 Millionen Franken für abgesagte oder verschobene Events unterstützen.
Die Veranstaltung muss bewilligt sein, es muss also ein entsprechendes Schutzkonzept vorliegen, das abgesegnet ist. Der Anlass muss zwischen dem 1. Juni 2021 und 30. April 2022 liegen und «überkantonalen» Charakter haben. Das heisst, dass auch Besucher aus anderen Kantonen anreisen. Zu guter Letzt muss die epidemiologische Lage die Veranstaltung zulassen: Der Vorschlag ist kein Öffnungsplan, betonte der Bundesrat.
Zahlt der Staat alle anfallenden Kosten?
Nein, die Veranstalter müssen eine Franchise von 30'000 Franken zahlen und zudem einen Selbstbehalt von 20 Prozent abdecken. Die restlichen Kosten übernehmen Bund und Kantone zu gleichen Teilen, wobei maximal fünf Millionen Franken erstattet werden.
In welchen Stufen sollen Grossanlässe möglich sein?
Eine erste Pilotphase beginnt am 1. Juni, in der getestet werden soll, ob die Schutzkonzepte funktionieren. Veranstaltung in einer Grösse zwischen 300 und 600 Personen sollen dann durchgeführt werden können.
Eine zweite Stufe soll dann ab 1. Juli von den gemachten Erfahrungen profitieren: Ab Mitte des Jahres sind dann auch Events mit mindestens 1000 und maximal 3000 Personen denkbar. Ab 1. September zündet die dritte Stufe mit Anlässen mit bis zu 10'000 Besuchern.
Gelten die bisherigen Regeln auch weiterhin?
Ja, Hygiene- und Abstandsvorschriften sowie Maskenpflicht müssen eingehalten und die Daten der Besucher für das Contact-Tracing erfasst werden. Bei Anlässen in geschlossenen Räumen dürfen nur zwei Drittel der Kapazitäten genutzt werden. Auf Sitzplätzen besteht Sitzpflicht, bei Stehplätzen dürfen maximal 300 Personen den Bereich nutzen. In Aussenbereichen muss das Angebot nicht eingeschränkt werden.
Welche Bedingungen müssen Besucher erfüllen?
Gäste solcher Veranstaltungen müssen nachweisen, dass sie entweder genesen, geimpft oder negativ getestet sind. Bis zum Sommer soll deshalb ein einheitliches, fälschungssicheres Covid-19-Zertifikat eingeführt werden, dass die Kontrolle erleichtern soll.
In der Pilotphase soll ausserdem geprüft werden, ob Selbsttests vor den Augen der Organisatoren den Zutritt ebenfalls ermöglichen können. Molekularbiologische Tests dürfen nicht älter als 72 Stunden und immunologische nicht älter als 24 Stunden sein.
Wer keine sechs Monate vor der Veranstaltung geimpft worden ist, muss keinen Test machen. Auch jene, die genesen sind und deren Quarantäne nicht länger als drei Monate zurückliegt, brauchen keinen Test. Ausserdem soll es Ausnahmeregelungen für Jugendliche unter 16 Jahren geben, weil sich diese noch nicht impfen lassen können.
Wie geht es weiter?
Um die Massnahmen umzusetzen, soll das Covid-19-Gesetz um den Artikel 11a erweitert werden, der nun bis zum 10. Mai in die Vernehmlassung geht. Wenn sich Bund, Kantone, Gemeinde, Städte und Branchenverbände aus den Bereichen Veranstaltungen, Sport und Kultur einigen, könnte das Paket am 26. Mai beschlossen werden.