Fiescheralp VSRabatt für Arbeitsweg gestrichen − Personal muss 1249 Franken zahlen
Gabriela Beck
12.12.2025
Eine Seilbahn der Aletschbahnen fährt zum Aletschgletscher zwischen Fiesch und Fiescheralp.
KEYSTONE/Jean-Christophe Bott
Auf der Fiescheralp VS sorgt die Abschaffung vergünstigter Bergbahn-Abos für Angestellte privater Betriebe für Unmut. Nach massiver Kritik räumt die Gemeinde nun einen Fehler ein und weitet den Einheimischentarif aus.
Redaktion blue News
12.12.2025, 19:32
12.12.2025, 19:36
Gabriela Beck
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Hohe Pendelkosten belasten Gastrobetriebe und Saisonangestellte auf der Fiescheralp VS.
Betriebe kritisieren fehlende Rabatte und Ungleichbehandlung gegenüber Skilehrern.
Gemeinde korrigiert Entscheid: Saisonkräfte mit L-Bewilligung erhalten rückwirkend Anspruch auf den Einheimischentarif.
Auf der Fiescheralp beklagen Geschäfts-, Gastronomie- und Hotelbetriebe stark gestiegene Kosten für die Bergbahn-Abos ihrer Angestellten. Seit dieser Wintersaison erhalten Mitarbeitende privater Betriebe keine Rabatte mehr und zahlen für den AlpsPass mit Skigebiet 1249 Franken oder 152 Franken monatlich nur für die Zubringerbahn.
Viele Betriebe sehen darin eine erhebliche Belastung, insbesondere da ein Grossteil des Personals nicht Ski fährt und die Kosten nicht vollständig vom Arbeitgeber getragen werden können.
Besonders kritisiert wird die Ungleichbehandlung gegenüber Skilehrern, die weiterhin deutlich günstigere Saison-Abos erhalten. Mehrere Betriebe berichten gegenüber «20 Minuten», dass dies die Rekrutierung und Bindung von Fachkräften zusätzlich erschwere. Mitarbeitende aus dem Ausland, die überwiegend im Tal wohnen, bestätigen, dass die höheren Preise ihre Rückkehrbereitschaft infrage stellen.
Die Aletsch Bahnen AG verweisen auf die Möglichkeit eines vergünstigten Einheimischen-Abos mittels sogenannter blauer Karte, einer Wohnsitzbestätigung der Gemeinde. Laut den Betrieben sei diese Option für Saisonangestellte jedoch nicht verfügbar gewesen.
Die Gemeinde Fiesch bestätigt nun, dass Saisonkräfte mit L-Bewilligung fälschlicherweise ausgeschlossen wurden. Nach einer erneuten Prüfung hat der Gemeinderat entschieden, dass auch diese Mitarbeitenden rückwirkend Anspruch auf die blaue Karte und damit auf den Einheimischentarif erhalten.
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