Zahlenschloss an Felge gehängtRache an Falschparkiererin kommt Mann teuer zu stehen
Stefan Michel
17.5.2026
Nicht zu Ende gedacht: Ein Mann hängt ein Zahlenschloss an die Felge eines auf seinem Privatparkplatz abgestellten Autos und begeht damit Sachbeschädigung (Symbolbild).
KEYSTONE
Ein Mann will der Person eine Lektion erteilen, die ihr Auto auf seinen Parkplatz gestellt hat. Weil diese das Zahlenschloss an der Felge vor dem Wegfahren nicht bemerkt, nimmt die Karosserie erheblichen Schaden.
Stefan Michel
17.05.2026, 09:44
17.05.2026, 13:00
Stefan Michel
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein Mann hängt ein Zahlenschloss an die Felge eines Autos, das nicht zum ersten Mal auf seinem privaten Parkplatz in Oberentfelden AG abgestellt worden ist.
Die Lenkerin des Autos bemerkt das Schloss nicht und fährt los. So entsteht Sachschaden in der Höhe von 3900 Franken.
Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann deutscher Nationalität zur Zahlung von insgesamt 2600 Franken. Noch teurer könnte ihn der Strafregistereintrag zu stehen kommen.
Ein Mann ärgert sich über ein Auto, das immer wieder auf seinem Privatparkplatz in Oberentfelden steht. Wer es dort abstellt, weiss er nicht. Aber er hat eine Idee für eine Lektion, die die falschparkende Person so schnell nicht vergessen wird.
Der Verärgerte ist laut Strafbefehl, den die «Aargauer Zeitung» eingesehen hat, ein 45-jähriger Deutscher. Dieser legt einen 30 mal 40 Zentimeter grossen Stein als Wegfahrsperre hinter des Hinterrad und befestigt mit einem Zahlenschloss einen Plastiksack an einer Felge. Darin befindet sich ein Zettel, auf dem er in gebrochenem Deutsch klarmacht, dass er diesen Wagen nie mehr auf seinem Parkplatz sehen wolle.
Als die Frau, die mit dem falsch geparkten Auto unterwegs ist, zu diesem zurückkehrt, ist es bereits dunkel. Sie sieht den Stein, schiebt diesen zur Seite. Den Zettel nimmt sie zur Kenntnis, nicht aber das Zahlenschloss am Rad, und fährt los.
Beschuldigter hat Karosserie-Schaden in Kauf genommen
Wenig später hört sie ein lautes Geräusch. Sie hält an und entdeckt das Schloss, dass sich gemäss Strafbefehl inzwischen dreimal um die Felge gewickelt habe. Bei jeder Umdrehung des Rads schleift es an der Karosserie und zerkratzt diese.
3900 Franken will der Karosseriespengler für die Behebung des Schadens.
Die Staatsanwaltschaft Aarau-West wertet das Anbringen des Schlosses als Sachbeschädigung. Er habe in Kauf genommen, dass die Halterin des Autos das Schloss übersehen würde – es war bereits dunkel, als er es an der Felge des Kompakt-SUV deutscher Fabrikation befestigte. Dass in diesem Fall Schaden entstehen würde, musste ihm klar sein, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft.
Die Frau habe das Parkfeld des Anwohners zudem nur besetzt, weil sie meinte, dass ihr dieses von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werde.
Der Deutsche erhält eine Strafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken, eine Busse von 300 Franken und Gebühren in der Höhe von 800 Franken, zählt die «Aargauer Zeitung» auf. Der Tagessatz von 50 Franken lässt auf ein eher tiefes Einkommen schliessen.
Die «Aargauer Zeitung» weist darauf hin, dass Sachbeschädigung ein Vergehen ist, das im Strafregister eingetragen wird. Sollte der Deutsche den Wunsch haben, sich in der Schweiz einbürgern zu lassen, sind seine Chancen damit massiv gesunken.