Covid-19-Gesetz Räte streiten sich um Umfang der Corona-Hilfen

SDA

11.3.2021 - 16:26

Wie viel Geld soll der Bund für die gebeutelte Wirtschaft ausgeben? Trotz Warnrufen des Bundesrats will der Nationalrat die Finanzhilfen im Covid-19-Gesetz grosszügig ausbauen. 

Bundesrat Alain Berset spricht während der Frühlingssession im Nationalratssaal.
Bundesrat Alain Berset spricht während der Frühlingssession im Nationalratssaal.
Bild: KEYSTONE

Keystone-SDA, SDA

Es ist das alles dominierende Geschäft dieser Frühlingssession: das Covid-19-Gesetz. Nach je zwei Beratungen haben sich National- und Ständerat in zahlreichen Punkten noch nicht einigen können.

An der denkwürdigen und historisch langen Beratung vom Montagabend (hier unser Ticker zum Nachlesen) hatte der Nationalrat die Härtefallhilfen gegenüber der Version des Ständerats (hier ebenfalls unser Ticker zum Nachlesen) um fast zehn Milliarden Franken aufgestockt.

Der Ständerat erhörte dann am Mittwoch die Warnrufe von Finanzminister Ueli Maurer, den «Ausgabenrausch» des Nationalrats zu stoppen – und liess beim Covid-19-Gesetz in zahlreichen Punkten Vorsicht walten.



Am Donnerstag war nun wieder der Nationalrat an der Reihe. Er machte einen Schritt auf den Ständerat zu, zeigte sich aber weiterhin grosszügiger als der Schwesterrat – wiederum zum Unmut von Finanzminister Maurer. Es geht um mehrere Milliarden Franken an Hilfsgeldern.

Zwei verschiedene Ansätze

Kurz gesagt will der Ständerat die Spielregeln beim Härtefallprogramm nicht ändern und vertraut vermehrt auf die Krisenfestigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die grosse Kammer verfolgt einen anderen Ansatz und will zahlreiche krisengeschüttelte Personen und Unternehmen als zusätzliche Härtefälle definieren. Die Mehrheit ist der Meinung, dass der Bund die finanziellen Konsequenzen der behördlichen Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit tragen muss.

Aus diesem Grund will der Nationalrat beispielsweise die Definition von Härtefällen ausdehnen. Ein Härtefall liegt laut neustem Beschluss vor, wenn der Umsatzeinbruch in der Corona-Krise mehr als 30 Prozent beträgt. Dabei sei der Anteil an nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen.

Der Ständerat möchte dagegen beim Status quo bleiben. Demnach gilt ein Unternehmen als Härtefall, das einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet. Fixkosten werden nicht berücksichtigt. Der Vorschlag des Nationalrats hat laut Finanzminister Maurer Mehrkosten von rund 2 Milliarden Franken zur Folge.

Hilfsplattform für Gastrobetriebe

Der Nationalrat möchte – ebenfalls im Gegensatz zum Ständerat –, dass behördlich geschlossene Betriebe auch anders entschädigt werden können. Die grosse Kammer sieht vor, dass beispielsweise Restaurants À-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von höchstens 30 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes in der gleichen Jahresperiode in den Jahren 2018 und 2019 beziehen können.



Laut Finanzminister Maurer hätte «diese weitere Plattform» Kostenfolgen von 800 Millionen Franken bis 4,3 Milliarden Franken. Diese Regelung stehe zudem in Widerspruch zur eigentlichen Härtefallklausel.

Noch keine Lösung gefunden wurde auch bei den Modalitäten einer allfälligen Rückzahlung und einer Obergrenze der À-fonds-perdu-Beiträge. National- und Ständerat werden sich in der dritten Sessionswoche auch bei dieser Differenz finden müssen.

Erleichterungen für Selbstständige

Grosszügigere Lösungen sieht der Nationalrat auch für Selbstständige vor. Demnach sollen künftig Personen als massgeblich eingeschränkt gelten, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 20 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Die kleine Kammer hatte am Mittwoch knapp am geltenden Recht festgehalten, wonach ein Umsatzminus von mindestens 40 Prozent massgebend ist.

Nicht einig sind sich die Räte ausserdem beim Mietrecht. Der Nationalrat hielt an zusätzlichen Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter fest, die mit der Bezahlung ihrer Mietzinsen und Nebenkosten im Rückstand sind. Er will die Zahlungsfrist für Betroffene ausdehnen und Mietvertragskündigungen innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Shutdowns als nichtig erklären. Im Ständerat war dieses Anliegen bisher chancenlos.

Der Nationalrat will weiter Festivals, Messen und weitere Publikumsanlässe zusätzlich unterstützen. Sie sollen mit einem Gesuch beim Bund die Abgeltung ungedeckter Kosten verlangen können für Veranstaltungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 hätten stattfinden sollen. Berücksichtigt werden sollen Kosten, die nicht durch anderweitige Unterstützungsmassnahmen des Bundes oder durch Versicherungen gedeckt werden können.

Schwierige Lösungssuche

Die SVP- und ein Teil der FDP-Fraktion warnten am Donnerstag im Nationalrat davor, die Vorlage finanziell zu überladen. Und auch die Warnrufe von Finanzminister Maurer verstummten nicht: «Wenn Sie Ihre Linie weiterverfolgen, werden weitere Folgeforderungen in Milliardenhöhe kommen.»

Die Mitte-Links-Mehrheit in der grossen Kammer hielt dagegen: Es müsse nun darum gehen, die gesamte Wirtschaft zu stützen, Massenkonkurse zu verhindern sowie Arbeitsplätze zu sichern. Jede Alternative sei teurer.

Am nächsten Montag ist wieder der Ständerat am Zug. Der St. Galler CVP-Nationalrat Markus Ritter hielt im Namen der Mitte-Fraktion nüchtern fest, dass sich die weitere Differenzbereinigung schwierig gestalten dürfte.