Richterin reagiert trocken Raser crasht mit 149 km/h – vor Gericht sorgt er für Staunen

Sven Ziegler

16.10.2025

Das Unfallfahrzeug mit herausgerissenem Motorblock
Das Unfallfahrzeug mit herausgerissenem Motorblock
Kantonspolizei Zürich

Ein junger Autofahrer ist im Zürcher Oberland mit fast doppelter Geschwindigkeit verunfallt. Das Bezirksgericht Pfäffikon hat den heute 21-Jährigen nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. 

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 19-jähriger Lenker raste 2022 bei Sternenberg mit 149 km/h über eine schmale Landstrasse und prallte in einen Baum.
  • Der Mann erhielt 24 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und muss ein Schulungsprogramm für risikobewusste Fahrer absolvieren.
  • Die Zahl der Raserunfälle im Kanton Zürich nimmt seit Jahren stark zu – Politiker fordern nun Leistungsgrenzen für Neulenker.

Es war frühmorgens nach einer durchzechten Nacht, als ein 19-jähriger Autofahrer seine Freunde nach Hause bringen wollte. Er war der Nüchterne in der Runde, doch das Fahrzeug, das er steuerte – ein 460-PS-Audi – sollte ihm zum Verhängnis werden.

Statt die direkte Route zu nehmen, wählte der junge Mann einen Umweg über die enge Gfellstrasse bei Sternenberg, wie der «Zürcher Oberländer» schreibt. Auf dem schmalen, unbeleuchteten Abschnitt drückte er das Gaspedal durch – später stellten Ermittler fest, dass das Auto mit 149 Kilometern pro Stunde unterwegs war, obwohl nur 80 erlaubt sind.

In einer Kurve verlor der Fahrer die Kontrolle. Das Auto kam von der Strasse ab, durchschlug einen Leitpfosten und prallte mit Wucht frontal gegen einen Baum. Der Motor wurde aus dem Fahrzeug gerissen, das Wrack landete wieder auf der Strasse.

Wie durch ein Wunder überlebten alle drei Insassen mit leichten Verletzungen.

Stirnrunzeln für Begründung

Vor dem Bezirksgericht Pfäffikon zeigte sich der junge Mann reumütig. Er habe die Geschwindigkeit unterschätzt und nicht auf den Tacho geachtet, sagte er. «Im Nachhinein bin ich erschrocken über mich selbst. Das darf nie wieder passieren.»

Eine Passage seiner Aussage sorgte indes für Stirnrunzeln im Saal, wie der «Zürcher Oberländer» weiter schreibt. Die Richterin wollte wissen, weshalb der Lenker überhaupt einen Umweg gefahren sei, anstatt seine Beifahrerin direkt nach Hause zu bringen.

«Sie hat mich darum gebeten, damit er etwas nüchtern wird. Er war noch sehr stark alkoholisiert», antwortete der Beschuldigte. Die Richterin reagierte trocken: «Das ist eine originelle Begründung. Weshalb sollte er nüchtern werden?» Darauf der junge Mann: «Ihr war es lieber, er kötzelt noch in sein eigenes Auto als später in ihre Wohnung.»

Die Richterinnen und Richter folgten dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft: 24 Monate Freiheitsstrafe, bedingt ausgesprochen auf zwei Jahre. Zudem muss der Verurteilte ein Lernprogramm für risikofreudige Fahrer absolvieren und Verfahrenskosten von rund 9000 Franken übernehmen.

Seinen Führerausweis hat er weiterhin nicht zurückerhalten.