Die umstrittene Moutier-Abstimmung von 2017 hat für zehn Personen ein rechtliches Nachspiel. Sieben von ihnen müssen sich wegen Wahlfälschung vor Gericht verantworten, drei weitere haben einen Strafbefehl akzeptiert.
Das teilte die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am Montag mit. Die betroffenen Personen sollen sich an der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit des bernjurassischen Städtchens beteiligt haben, obwohl sie zum Zeitpunkt des Urnengangs gar nicht in Moutier wohnhaft waren.
Bei der Abstimmung vom 18. Juni 2017 gab es eine knappe Mehrheit für einen Kantonswechsel. 137 Stimmen gaben den Ausschlag. Das bernische Verwaltungsgericht erklärte den Urnengang später wegen teilweise gravierender Unregelmässigkeiten für ungültig.
Das Gericht begründete dies unter anderem mit dem starken Verdacht auf irreguläre Führung des Stimmregisters, fiktive Wohnsitznahme und Abstimmungstourismus. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde rechtskräftig, nachdem die Projurassier auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichteten.
Die Abstimmung soll 2021 wiederholt werden. Das Resultat soll diesmal über alle Zweifel erhaben sein, darin sind sich alle Parteien einig.
Der Kanton Bern nahm in den letzten Monaten das aktuelle Stimmregister der Gemeinde unter die Lupe. Er kam zum Schluss, dass mehrere Dutzend Einträge abgeklärt werden müssen. Das bedeute aber nicht, dass etwas nicht stimme, betonte der Kanton in einer Pressemitteilung von Anfang Juli.
Unabhängig davon führte die Staatsanwaltschaft seit letzten November insgesamt 16 Untersuchungen wegen Wahlfälschung bei der Abstimmung von 2017. Sechs Untersuchungen wurden mittlerweile eingestellt. In diesen Fällen konnten die Betroffenen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Urnengangs tatsächlich in Moutier wohnhaft waren.
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