UnternehmenRegeln zur Konzernverantwortung umstritten
SDA
22.11.2019 - 11:19
Die Debatte über einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative geht in die nächste Runde. Der neue Bundesratsvorschlag fand in der Kommission keine Mehrheit. (Themenbild)
Source:KEYSTONE/EPA/HARISH TYAGI
Die Ständeratskommission bleibt dabei: Schweizer Unternehmen sollen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland haften. Das Konzept des Bundesrates für einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln hat die Kommission abgelehnt.
Der Ständerat wird sich am 18. Dezember mit der Konzernverantwortungsinitiative und einem indirekten Gegenvorschlag befassen. Die Rechtskommission beantragt ihm, beim Gegenvorschlag des Nationalrates zu bleiben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Allerdings war es ein knapper Entscheid: Die Kommission entschied mit 7 zu 6 Stimmen. Zur Debatte stand auch ein vom Bundesrat ins Spiel gebrachtes neues Konzept. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, damit würden die Voraussetzungen für einen Rückzug der Initiative bei Weitem nicht erfüllt.
Ursprünglich kein Gegenvorschlag
Der Bundesrat hatte ursprünglich entschieden, keinen Gegenvorschlag vorzulegen. Als im Parlament ein solcher ausgearbeitet wurde, brachte Justizministerin Karin Keller-Sutter das Geschäft jedoch erneut in den Bundesrat. Dieser lehnte den Vorschlag des Nationalrates für einen Gegenvorschlag mit Haftungsregeln ab.
Gleichzeitig kündigte er an, eine Vorlage ohne Haftungsregeln zu erarbeiten, wenn das Parlament keinen eigenen Gegenvorschlag beschliessen sollte. Nun hat das Bundesamt für Justiz Vorschläge dazu ausgearbeitet. Diese unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von der Nationalratsversion, wie die Kommission schreibt.
Eingeschränkte Geltung
Vor allem ist in der Bundesratsversion keine Haftungsregelung vorgesehen. Die Sorgfaltsprüfungspflicht beschränkt sich auf Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Zur Berichterstattung wären nur «Gesellschaften des öffentlichen Interesses» verpflichtet. Eine Abstufung nach Risiken gäbe es nicht.
Die Minderheit der Kommission beantragt dem Ständerat, der Bundesratsversion zuzustimmen. Sie ist der Ansicht, dass die Nationalratsversion zu weit geht. Diese komme beinahe einer Umsetzung der Initiative gleich. Das Bundesratskonzept dagegen orientiere sich am europäischen Recht.
Haftung bei fehlendem Nachweis
Die Nationalratsversion sieht vor, dass Unternehmen belangt werden können, wenn Tochtergesellschaften im Ausland Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verletzen – es sei denn, sie können bestimmte Nachweise erbringen. Gelten soll diese Regelung für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse oder mit besonderen Risiken.
Die Ständeratskommission schlägt zusätzlich vor, ein Sonderschlichtungsverfahren einzuführen. Damit will sie den Zugang zu den Gerichten einschränken und eine Zunahme der Gerichtsverfahren verhindern.
Entscheid vertagt
Der Ständerat hat sich im Frühjahr knapp gegen den nationalrätlichen Gegenvorschlag ausgesprochen. Im September vertagte er den Entscheid auf Antrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) – zum Ärger der Initianten, die von Verzögerungstaktik sprachen.
Der Nationalrat hat schon zweimal einem Gegenvorschlag mit Haftungsregeln zugestimmt. Allerdings zeichnete sich zuletzt ab, dass die Vorlage auch in der grossen Kammer abgeschwächt werden könnte. Wie sich die neuen Kräfteverhältnisse im Parlament auf die Debatte auswirken, wird sich zeigen.
Hinter der Initiative stehen Hilfswerke, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen. Ihnen geht es um die Vergiftung von Bäuerinnen und Bauern durch Pestizide auf Baumwollfeldern in Indien, Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Burkina Faso, Menschenrechtsverletzungen in Marokko oder verschmutzte Flüsse und abgeholzte Regenwälder im Kongo.
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