Autokennzeichen verlorenRentner bastelt sich Nummernschild aus Karton – verurteilt
ai-scrape
9.3.2025 - 14:27
Ein Rentner wurde per Strafbefehl verurteilt, weil er kein Autokennzeichen hatte. (Symbolbild)
IMAGO
Ein 72-jähriger Mann aus Dielsdorf ZH hat sein verlorenes Autokennzeichen durch eine selbstgemachte ersetzt und wurde geblitzt. Nun muss er eine Geldstrafe zahlen.
Ein 72-jähriger Rentner aus Dielsdorf ZH bastelte nach dem Verlust seines Autokennzeichens ein Ersatzschild aus Papier, Karton und Klarsichtfolie.
Nachdem er mit diesem improvisierten Kennzeichen geblitzt wurde, erhielt er eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Zudem muss er für die Verfahrenskosten aufkommen.
Der Vorfall wird in seinem Strafregister eingetragen.
Ein 72-jähriger Rentner aus Dielsdorf ZH hat sein verlorenes Autokennzeichen durch eine selbstgebastelte Version ersetzt. Dafür muss er jetzt eine erhebliche Geldstrafe bezahlen, nachdem er mit dem gefälschten Kennzeichen geblitzt wurde.
Der Mann hatte das Originalkennzeichen aus unbekannten Gründen verloren und meldete den Verlust ordnungsgemäss der Polizei. Anstatt auf ein neues Kennzeichen zu warten, entschied er sich, ein Ersatzschild aus Papier, Karton und Klarsichtfolie zu basteln.
Mit einem schwarzen Filzstift schrieb er die Zahlen des verlorenen Kennzeichens auf ein kariertes Blatt Papier, das er auf Karton klebte und in Klarsichtfolie einwickelte. Dieses provisorische Schild befestigte er mit Klebeband an der Stossstange seines Fahrzeugs.
Eine kreative, aber illegale Lösung
Die kreative, aber illegale Lösung des Rentners blieb nicht unbemerkt. Er wurde geblitzt, als er mit vier km/h über der erlaubten Geschwindigkeit fuhr.
Die anfängliche Geschwindigkeitsbusse von 40 Franken verwandelte sich in ein teures Lehrgeld von insgesamt 1140 Franken. Der Mann wurde wegen Fälschung von Kennzeichen per Strafbefehl verurteilt, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet.
Der Rentner erhielt eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 80 Franken, die jedoch nur fällig wird, wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig wird. Zusätzlich muss er eine Busse von 340 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 800 Franken zahlen. Darüber hinaus wird der Vorfall in seinem Strafregister vermerkt.
Die Redaktorin hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.