Schuldspruch Rentner muss Hauskäuferin für illegalen Ausbau entschädigen

smi

7.9.2023

Ein Bauernhaus am Pilatus hat dessen Verkäufer vor Gericht gebracht. Er hat der Käuferin verschwiegen, dass der Ausbau rückgebaut werden muss (Symbolbild).
Ein Bauernhaus am Pilatus hat dessen Verkäufer vor Gericht gebracht. Er hat der Käuferin verschwiegen, dass der Ausbau rückgebaut werden muss (Symbolbild).
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Ein 87-jähriger Rentner hat der Käuferin seines Mehrfamilienhauses verschwiegen, dass er dieses illegal ausgebaut hatte. Das Luzerner Kriminalgericht hat ihn wegen Betrugs verurteilt.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 87-jähriger Rentner hat der Käuferin seines Mehrfamilienhauses verschwiegen, dass er dieses ohne Bewilligung ausgebaut hatte.
  • Die Käuferin des Hauses musste 800'000 Franken für den Rückbau bezahlen. Sie verklagte den ehemaligen Hausbesitzer.
  • Das Luzerner Kriminalgericht hat den 87-jährigen Rentner wegen Betrugs verurteilt und verpflichtet ihn, die Kosten für den Rückbau und für das Rechtsverfahren zu übernehmen. 

Die Keramik-Künstlerin kann aufatmen: Das Luzerner Kriminalgericht hat den Vorbesitzer ihres Hauses wegen Betrugs verurteilt. Dies, weil er ihr einen illegalen Ausbau verschwiegen hatte. Der behördlich verordnete Rückbau hat die neue Besitzerin 800'000 Franken gekostet.

Der Angeklagte, dessen Namen der «Blick» mit Anton U. angibt, ist zu zwei Jahren Haft bedingt verurteilt worden. Er muss der Keramik-Künstlerin und Unternehmerin Isa F. die Kosten vergüten, die sie wegen des Rückbaus zu tragen hatte. Zudem muss er die Ersatzforderung des Staates von 48'755 Franken sowie die Verfahrenskosten von 13'495 Franken bezahlen.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Anton U. bewusst das Haus verkauft hatte, als klar war, dass er die unbewilligten Ausgbauten rückgängig machen muss. Isa F. hat 1,6 Millionen Franken für Haus und Grundstück bezahlt. 

Zwei Jahre bedingt, aber noch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, verurteilt, wie es im noch nicht rechtskräftigen Urteil des Kriminalgerichts Luzern hiess. Weiter hat er die Ersatzforderung des Staates von 48'755 Franken sowie die Verfahrenskosten von 13'495 Franken zu bezahlen. Weitere 10'743 Franken muss Anton U. Isa F. als Parteienentschädigung überweisen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil beide Parteien dagegen Rekurs eingelegt habe. Die Künstlerin sieht einzelne Fragen des Schadenersatzes als noch ungelöst.