Kein Hunde-Billet beim AussteigenRentnerin (85) wegen Hund im Bus gebüsst – sie wehrt sich allein vor Gericht
Petar Marjanović, Thun
19.1.2026
Eine Rentnerin aus dem Kanton Bern steht am Montagnachmittag vor Gericht.
Bild:blue News
Eine 85-jährige Rentnerin verteidigt sich heute allein vor Gericht. Es geht um die Frage, ob sie ihren kleinen Pudel im Thuner Bus zum Aussteigen aus den Korb lassen durfte. Das Unternehmen Postauto hatte sie angezeigt.
Eine 85-jährige Bernerin muss sich vor dem Regionalgericht Thun verantworten, weil sie ihren Pudel in einem Regionalbus ohne separates Ticket mitgeführt haben soll.
Sie macht geltend, das Tier sei in einem Behälter transportiert worden und nur zum Aussteigen kurz auf den Boden gekommen.
Im Prozess geht es um die Frage, wie die Vorschriften im öffentlichen Verkehr in einem solchen Fall auszulegen und anzuwenden sind.
Sie ist 85 Jahre alt, lebt seit der Scheidung allein und bekommt auch sonst nur noch selten Besuch. Der Alltag der Bernerin, die blue News vergangene Woche in einer Berner Gemeinde trifft, steht beispielhaft für das triste Leben von betagten Menschen.
Wäre da nicht ihr kleiner Pudel. «Er ist wie Familie für mich. Mit ihm gehe ich überall hin.» Wie die Rentnerin heisst, will sie öffentlich nicht sagen. Zu gross ist die Scham. In diesem Artikel wird sie deshalb Marianne Kählin genannt.
Kählin steht heute Montag um 13.30 Uhr vor dem Regionalgericht in Thun. Verhandelt wird ein Vorfall, der sich Mitte April 2025 ereignet haben soll: Kählin sass damals in einem Bus in Thun BE. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Fall schnell erzählt: Kählin sei mit ihrem Pudel gefahren, ohne für das Tier ein Billett zu lösen. Das Unternehmen Postauto, zuständig für das Eintreiben von Zuschlägen bei fehlenden Fahrausweisen, erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft erliess daraufhin einen Strafbefehl wegen eines Verstosses gegen das Personenbeförderungsgesetz.
Die Konsequenzen wären happig gewesen: 100 Franken Busse, 100 Franken Justizgebühren sowie 150 Franken Entschädigung an die Postauto AG.
Doch Kählin wehrt sich. Im Strafbefehl ist der Sachverhalt nur knapp umrissen worden. Entscheidend sei aus ihrer Sicht etwas anderes: Sie bestreitet, dass für ihren Hund überhaupt ein Billett nötig gewesen sei.
Rentnerin kannte die Regeln nicht
Damit rückt die Vorgeschichte in den Fokus: Kählin und ihr Pudel sind im öffentlichen Verkehr nicht zum ersten Mal aufgefallen. «Ich wurde schon einmal wegen ihm gebüsst», erzählt sie. Damals habe sie die Regeln nicht gekannt. Und der Hund sei damals sehr klein gewesen. Später habe ihr ein Kondukteur den Trick erklärt: «Wenn ich den Hund in einer Transportbox trage, braucht es kein Billett.»
Beim Besuch zeigt Kählin die Box, in der der Pudel zur fraglichen Zeit gesessen haben soll. «Ich hatte ihn im Korb. Ich liess ihn nur kurz heraus, damit ich besser aussteigen kann. Mit steifen Armen geht das nicht mehr so einfach», sagt sie. Die Kontrolleurin habe aber lediglich gesehen, wie der Hund selbstständig ausgestiegen sei – und habe sie umgehend kontrolliert.
In diesem Einkaufstrolley sass der kleine Pudel.
Bild:blue News
Kählin erzählt all das ohne gross Bitterkeit zu zeigen. Auch kritische Fragen bringen sie nicht aus der Fassung: Ob eine Videoaufzeichnung ihre Darstellung stützen könne? «Ja. Davor habe ich keine Angst.» Trotzdem hätten ihr die Tage vor der Verhandlung zugesetzt. «Ich schlafe schlecht.»
Die 85-Jährige will sich nämlich vor Gericht selbst verteidigen. Sie habe Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben, weil sie das Vorgehen als ungerecht empfinde. «Ich fand es einfach nicht richtig, wie man an dem Tag mit mir umgegangen ist», sagt sie. Die Kontrolleurin habe nicht wahrnehmen wollen, was es bedeute, in diesem Alter unterwegs zu sein. «Ich kann nicht mehr so rasch aufstehen. Und wenn alle gleichzeitig hinausdrängen, wird es für mich schwierig.»
Strafgesetzbuch: Nicht alles muss bestraft werden
Tatsächlich sehen die Tarifbestimmungen vor, dass kleine Tiere – etwa Hunde, Katzen, Kaninchen oder Vögel – kostenlos mitfahren dürfen, sofern sie in einem «tiergerechten Behälter» transportiert werden. In diesem Fall gelten sie als Handgepäck. Doch im nächsten Satz liegt das Problem: Werden die Tiere aus dem Behälter genommen, ist ein Billett erforderlich. Fehlt dieses, fällt ein Zuschlag an. Im Wiederholungsfall kann eine Anzeige folgen.
Der kleine Pudel bedeutet der Rentnerin alles.
Bild:blue News
Kählin spricht beim Besuch des blue News Reporters nicht von «Kulanz». Zu hören ist mehr eine leise Scham, dass sie überhaupt vor Gericht ziehen muss. Erst als sie erfuhr, dass auch Medien im Saal sein werden, habe sie gemerkt: «Es geht auch ums Grundsätzliche. Wie geht man mit älteren Menschen um?» Sie erlebe seit Jahren, dass es für Betagte immer schwieriger wird. «Überall wird es digital. Und überall muss es schnell gehen.» Sie will die Entwicklung nicht als «hundsgemein» bezeichnen, sondern will schlicht als Mensch gesehen werden.
Ob das Gericht ihren Fall als Bagatelle einstuft, ist offen. Das Strafgesetzbuch kennt immerhin eine Bestimmung, die bei geringfügiger Schuld und geringen Tatfolgen einen Verzicht auf Strafverfolgung oder Bestrafung ermöglicht.
Kählin sagt, sie habe aus der Sache Konsequenzen gezogen. «Ich habe mir jetzt den Hunde-Pass gelöst.» 350 Franken kostet er pro Jahr – unabhängig davon, ob der Hund in der ersten oder zweiten Klasse mitfährt. «Mit meiner Rente und den Ergänzungsleistungen ist das viel Geld», sagt sie. Ihr Hund könne damit zwar in der ganzen Schweiz mitreisen. «Aber in meinem Alter kommen wir selten aus Thun raus.»
Ob neben dieser Investition auch die Rechnung aus dem Strafbefehl bestehen bleibt, entscheidet sich heute Nachmittag. Das Regionalgericht hat dafür den Saal 1 reserviert – und rund zwei Stunden eingeplant.
Hinweis: Die Verhandlung wurde vorverschoben und findet bereits um 13.30 Uhr statt. Der Artikel wurde nach der Publikation berichtigt.