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Am Bundesgericht in Lausanne sollen zwei Richter*innen eine Liebesbeziehung geführt haben. (Archivbild)
Bild: Keystone/Jean-Christophe Bott
Beim Wohnhaus eines Bundesrichters soll eine versteckte Kamera entdeckt worden sein. Die «Weltwoche» enthüllte Ende April die Liebesbeziehung zwischen ihm und einer Bundesrichterin und stützt sich auf Bildbeweise.
Beim Wohnhaus von Bundesrichter Yves Donzallaz im Wallis ist laut den Zeitungen von Tamedia eine versteckte Überwachungskamera entdeckt worden. Der Magistrat, der eine Liebesbeziehung mit der Gerichtskollegin Beatrice van de Graaf verheimlichte, habe die Kamera Anfang April gefunden, wenige Wochen vor dem Erscheinen eines ersten Artikels der «Weltwoche».
Das Gerät sei in einer Hecke auf seinem Grundstück verborgen und auf den Hauseingang gerichtet gewesen. Der Richter habe bei der Polizei Strafanzeige eingereicht und die Kamera den Behörden übergeben. Die Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud habe den Eingang der Anzeige bestätigt.
Am 30. April berichtete die «Weltwoche» von einer Liebesbeziehung zwischen zwei Mitgliedern des Bundesgerichts. Unter Berufung auf mehrere anonyme Quellen schrieb Alt-SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli, das Paar würde morgens gleichzeitig am Gericht eintreffen und dieses auch zur immer gleichen Zeit wieder verlassen, zudem seine Ferien übereinstimmend beziehen und Händchen haltend durch Lausanne spazieren.
Der frühere Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer hat derweil in einem Interview mit den Zeitungen von CH Media die beiden Bundesrichter zum Rücktritt aufgefordert. Durch das Verschweigen ihrer Liebesbeziehung hätten die beiden das Bundesgericht «sehenden Auges in eine institutionelle Krise schlittern lassen», sagte Meyer.
Zudem forderte er den Rücktritt der Verwaltungskommission. Diese habe ihre Verantwortung nicht wahrgenommen. «Die Mitglieder müssten Konsequenzen ziehen und einen Neuanfang ermöglichen.»
«Bildbeweise» würden zudem darauf hindeuten, dass die beiden «oft unter dem gleichen Dach an Donzallaz’ Wohnort im Unterwallis leben, dort übernachten und selbst familiär geprägte Feiertage wie Ostern zusammen verbringen.» Sie führten somit nicht nur eine Liebesbeziehung, sondern eine Lebensgemeinschaft.
Das Bundesgericht kündigte eine Untersuchung an. Zwei externe Experten – ein ehemaliger Waadtländer Gerichtspräsident und eine Rechtsprofessorin aus Genf – sollen die Affäre untersuchen.
Wie die NZZ berichtete, wird van de Graaf als Richterin der zweiten strafrechtlichen Abteilung ab sofort nicht mehr eingesetzt. Das Bundesgericht bestätigte den Sachverhalt auf Anfrage. Während van de Graaf sanktioniert wird, ist Donzallaz vorerst verschont geblieben. Das Bundesgericht erklärt die Ungleichbehandlung damit, dass die Präsidentin von Donzallaz’ Abteilung und der Präsident von van de Graafs Abteilung eine unterschiedliche Auffassung der Tragweite des Falles haben.
Liebesbeziehungen zwischen Richter*innen am Bundesgericht sind zum einen moralisch heikel, zum anderen sind sie unter Umständen auch rechtlich problematisch. Im Gesetz heisst es: «Dem Bundesgericht dürfen nicht gleichzeitig als Richter oder Richterinnen angehören: Ehegatten, eingetragene Partnerinnen oder Partner und Personen, die in dauernder Lebensgemeinschaft leben.»
Im vorliegenden Fall ist fraglich, ob es sich bei der Beziehung wirklich – wie von Mörgeli unterstellt – um eine «dauerhafte Lebensgemeinschaft» handelt.