Raser Richter sollen bei Raserdelikten mehr Spielraum erhalten

SDA

11.12.2017 - 16:58

Seit fünf Jahren drohen Rasern drakonische Massnahmen. Nun will der Ständerat die Regel wieder lockern. Die Richter sollen mehr Spielraum bekommen. (Archivbild)
Seit fünf Jahren drohen Rasern drakonische Massnahmen. Nun will der Ständerat die Regel wieder lockern. Die Richter sollen mehr Spielraum bekommen. (Archivbild)
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Fünf Jahre nach Einführung der strengen Strafen für Raser soll die Via-sicura-Gesetzgebung wieder gelockert werden. Der Ständerat will den Richtern mehr Spielraum geben, die Mindestfreiheitsstrafe soll gestrichen werden.

Er hat am Montag einstimmig einer Motion seiner Verkehrskommission zugestimmt. Heute gilt als Raser, wer in der Tempo-30-Zone mit 70 Stundenkilometern fährt, innerorts mit mindestens 100 km/h, ausserorts mit mindestens 140 km/h oder mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn.

Die Mindeststrafe dafür liegt bei einem Jahr Gefängnis. Zudem wird der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts müssen die Umstände des Einzelfalls zwar berücksichtigt werden. Das Gesetz enthält jedoch einen Automatismus.

Keine Mindeststrafe

Die Verkehrskommission verlangt daher mit ihrer Motion, dass die Richter bei Fahrlässigkeit des Täters einen Ermessensspielraum haben. Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr soll gestrichen, und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug soll reduziert werden.

Weiter fordert die Motion, dass die Rückgriffspflicht der Versicherer wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt wird. Zudem soll auf die für 2019 geplanten Massnahmen zu den Datenaufzeichnungsgeräten und den Alkoholwegfahrsperren verzichtet werden.

Das Gesetz habe die Verkehrssicherheit erhöht, sagte Kommissionssprecher Olivier Français (FDP/VD) im Ständerat. Einige Massnahmen hätten sich aber als problematisch erwiesen. Geringfügige Anpassungen seien gerechtfertigt.

Einen Fehler gemacht

Es gebe immer noch über 200 Verkehrstote pro Jahr, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Das seien zu viele, deshalb müsste das Sicherheitsniveau eigentlich erhöht werden. Er erinnerte auch daran, dass Via sicura unter dem Druck der Raser-Initiative zustande gekommen sei. Das Gesetz nun wieder zu lockern, könne daher "den Geschmack des Unlauteren haben".

Jositsch gestand aber ein, dass das Parlament möglicherweise zu weit gegangen sei. Es gebe durchaus Situationen, in denen eine Verhältnismässigkeitsprüfung stattfinden müsse. "Man muss zugeben, dass wir einen Fehler gemacht haben", sagte Jositsch, der Mitglied des Komitees der Raser-Initiative war.

Verkehrsministerin Doris Leuthard war einverstanden mit der Motion. Es gehe nicht um freie Fahrt für Raser, sondern um mehr Spielraum für die Richter. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat. Dieser hat seinerseits bereits Motionen überwiesen, die eine Lockerung der Raser-Gesetzgebung verlangen.

Leben gerettet

Im Bericht vom Juni hatte der Bundesrat eine "grundsätzlich positive Bilanz" zum Via-sicura-Paket gezogen. Das Alkoholverbot für Neulenkerinnen und -lenker, das Lichtobligatorium am Tag für Motorfahrzeuge, die Regelung bei Raserdelikten und Massnahmen an der Infrastruktur hätten die Sicherheit erhöht.

Zwischen 2013 - dem Jahr des Inkrafttretens - und 2015 hätten dank Via sicura mindestens hundert Tote und Schwerverletzte auf den Strassen verhindert werden können. Auch 2016 habe die Zahl der im Strassenverkehr Getöteten im Vergleich zum langjährigen Trend überproportional abgenommen.

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