Schüsse auf Marienbild Sanija Ameti schuldig gesprochen – so begründet das Gericht das Urteil

Petar Marjanović, Zürich

28.1.2026

Ein Instagram-Post mit einer Schiessübung auf ein Marienbild bringt die Politikerin Sanija Ameti heute vors Bezirksgericht Zürich. Geklärt wird, ob ihre Aktion den Tatbestand der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit erfüllt.

Petar Marjanović, Zürich

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die Zürcher Politikerin Sanija Ameti steht vor Gericht, weil sie 2024 mit einer Druckluftpistole auf eine Zielscheibe mit einem christlichen Motiv schoss.
  • Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Verletzung religiöser Gefühle und fordert eine bedingte Geldstrafe plus Busse.
  • Ameti bestreitet eine strafbare Absicht und hofft auf Freispruch.
  • Das Gericht hat sie schuldig gesprochen und zur Zahlung einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt. Zudem muss sie eine Busse von 500 Franken bezahlen.

Am Ende brachten all die Ausführungen wenig, weder der einen Seite, noch der anderen: So lässt sich die Gerichtsverhandlung am Bezirksgericht Zürich zusammenfassen, an der sich die Zürcher Politikerin Sanija Ameti am Mittwoch wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit verantworten musste. Das Gericht sprach sie schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken sowie zu einer Busse von 500 Franken.

Der Prozess stiess nicht nur im Vorfeld, sondern auch am Verhandlungstag auf grosses Interesse. Am Eingang kontrollierte die Polizei die Besucherinnen und Besucher. Im Gerichtssaal sassen neben Medienschaffenden auch Unterstützerinnen von Ameti sowie mehrere Privatkläger*innen.

Die Tat und die Anklage

Auslöser des Verfahrens war eine «Schiessübung» vom 6. September 2024. Laut Anklage schoss Ameti im Keller ihrer Wohnliegenschaft in Zürich mit einer Druckluft-Matchpistole («Walther LPM-1», Kaliber 4,5 Millimeter) aus rund zehn Metern etwa 20-mal auf eine DIN-A3-Seite aus dem Auktionskatalog «KOLLERview» (Ausgabe 03/2024).

Abgebildet war ein rund 650 Jahre altes Gemälde von Tommaso del Mazza. Die Staatsanwaltschaft hielt fest, Ameti habe gezielt auf die Köpfe der Jungfrau Maria und des Jesuskindes geschossen und die Bilder später auf Instagram veröffentlicht – versehen mit dem Wort «abschalten».

Staatsanwalt Andrej Gnehm (SVP) warf Ameti vor, sie habe religiöse Gefühle bewusst verletzt und den Religionsfrieden gefährdet. Ihre Erklärungen bezeichnete er als unglaubwürdig. Als «gebildete Person» hätte sie wissen müssen, wer auf dem Bild zu sehen sei. Entsprechend beantragte er eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 100 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken.

Die Privatkläger und die Verteidigung

Mehrere Privatkläger schlossen sich dieser Einschätzung an. Insgesamt traten 24 Privatkläger*innen im Verfahren auf. Darunter waren zunächst auch die Junge SVP und der Verein Mass-voll. Das Gericht entschied jedoch, dass die Junge SVP nicht als Privatklägerin geführt wird. Der Verein Mass-voll zog sich im Verlauf des Verfahrens zurück. Dessen JSVP-Präsident Nils Fiechter durfte stattdessen persönlich als Privatkläger auftreten.

SVP-Kader Sarah Regez und JSVP-Präsident Nils Fiechter gehen als Sieger hervor.
SVP-Kader Sarah Regez und JSVP-Präsident Nils Fiechter gehen als Sieger hervor.
KEYSTONE

In ihren Plädoyers sprachen Vertreter aus dem SVP- und Mass-voll-Umfeld von einer gezielten Provokation. Sie warnten davor, ein Freispruch könne Nachahmer ermutigen. Die Zürcher SVP-Kantonsrätin Maria Marty sprach als Privatklägerin von einer «durchdachten» Tat und deutete den Instagram-Text als Drohung gegen Christinnen und Christen.

Die Verteidigung verlangte einen Freispruch. Ametis Anwalt Peter Bettoni bestritt einen Vorsatz und argumentierte, der Tatbestand verlange eine relevante Störung des öffentlichen Friedens. Diese sei nicht belegt. Die Staatsanwaltschaft habe keine «beweisverwertbaren Befragungen» zu den Reaktionen auf den Post durchgeführt. Bettoni verwies zudem auf Ametis Biografie und ihren emotionalen Zustand. Sie habe unter beruflichem Druck gestanden und ein Kriegstrauma aus Bosnien mit sich getragen. In der Tatnacht habe sie «abschalten» wollen.

Sanija Ameti wird verurteilt

Dass es am Ende dennoch zu einer Verurteilung kam, begründete Einzelrichter Hugo Kronauer (FDP) auch mit Ametis Aussageverweigerung. Es wäre an ihr gewesen, weitere anwesende Personen zu benennen oder ärztliche Zeugnisse einzureichen, sagte er. Nur so hätte das Gericht ihren psychischen Zustand zur Tatzeit näher abklären können. Da Ameti dazu schwieg, blieb dem Gericht laut Kronauer nichts anderes übrig, als von den äusseren Umständen auszugehen.

Der Richter sagte, er müsse deshalb davon ausgehen, dass Ameti wusste, worauf sie schoss. Gleichzeitig hielt er es für glaubwürdig, dass sie beruflich stark belastet und emotional aufgebracht war. Das berücksichtigte das Gericht strafmildernd und reduzierte die Strafe gegenüber den Anträgen der Staatsanwaltschaft deutlich.

Sanija Ameti (rechts) zusammen mit ihrem Anwalt Peter Bettoni.
Sanija Ameti (rechts) zusammen mit ihrem Anwalt Peter Bettoni.
KEYSTONE

In den Schüssen auf den Kopf von Jesus sah das Gericht ein Zeichen der Geringschätzung des christlichen Glaubens. Auch die öffentliche Empörung und der grosse Andrang im Gerichtssaal wertete der Richter als Hinweis darauf, dass der öffentliche Friede gestört worden sei. Mindestens Eventualvorsatz liege damit vor. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht zudem eine mediale «Vorverurteilung» sowie Morddrohungen gegen Ameti.

Die Privatkläger feierten das Urteil dennoch als Erfolg. Beim Schuldspruch war von Mass-voll-Präsident Nicolas Rimoldi ein «Yes!» zu hören. Ameti nahm das Urteil stehend und schweigend entgegen.

Immerhin: Da die Geldstrafe bedingt ausgesprochen wurde, muss die studierte Juristin vorerst nur die Busse von 500 Franken sowie die Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 3100 Franken bezahlen. Prozessentschädigungen für die Anwälte der Privatkläger sprach das Gericht nicht zu.

Würste und leerer Stuhl statt Rede

Während des Prozesses schwieg Ameti, danach liess sie gegenüber Medien verlauten, dass sie um 16 Uhr auf dem Heimplatz eine Rede halten werde. Daraus wurde dann aber nichts: Vor Ort trafen die Journalisten einzig einen leeren Stuhl an, auf dem die gedruckte Rede Ametis sowie Würste abgelegt waren.

Im Dokument mit dem Titel «Heimplatzrede» legt Ameti dar, die Öffentlichkeit habe sich gar nicht für den Prozess, sondern für ihre Person interessiert. Vor allem Fragen im Zusammenhang mit ihrem Freund, ihrer Religion sowie ihrer Herkunft stünden dabei meist im Zentrum.

Für Ameti gebe es nur einen einzigen Ausweg aus dieser «freiwilligen Unfreiheit»: «Sanija Ameti, die Schweizer Politikerin, die sich selbst verleugnet hat, musste deshalb sterben.» Sie habe dieses Opfer erbracht, um ihre Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen. Damit kündigte Ameti ihren Rückzug aus der Öffentlichkeit an.

Ticker zum Nachlesen

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  • 15.28 Uhr

    Es folgern noch weitere Erklärungen

    Der Richter äussert sich jetzt noch zu formellen Fragen, etwa zu Zivilforderungen und zur Anwaltsentschädigung. Die Kosten für das Vorverfahren und die Gerichtskosten gehen zulasten von Sanija Ameti.

    Der Richter führt noch aus, was die ausgebildete Juristin Sanija Ameti ohnehin weiss: Eine bedingte Geldstrafe bedeutet, dass sie die Geldstrafe nicht bezahlen muss, solang sie in der Probezeit von zwei Jahren keine weiteren Delikte begeht. 

    Damit ist die Verhandlung geschlossen.

  • 15.17 Uhr

    Urteilsbegründung

    Einzelrichter Hugo Kronauer begründet sein Urteil kurz:

    Der objektive Sachverhalt wurde von Ameti anerkannt, so wie es die Staatsanwaltschaft formuliert hatte. 

    Zum subjektiven Sachverhalt erwähnte der Richter unter anderem die Aussageverweigerung von Ameti. Sie nannte keine Namen und keine ärztlichen Zeugnisse, die etwas zum psychischen Zustand in der Nacht hätten sagen können. Dem Gericht blieb deshalb nichts anderes übrig, als davon auszugehen, dass Ameti wusste, auf was für Motive Ameti geschossen hatte. Der Richter bestritt nicht und sah es als glaubwürdig an, dass Ameti aufgrund der beruflichen Belastung und wegen des Traumas emotional aufgebracht war. Diese Tatsache wurde als strafmildernder Faktor berücksichtigt.

    Der Richter sagt, dass die Schüsse auf den Jesus-Kopf auf dem Bild ein Zeichen der Geringschätzung des christlichen Glauben sei. 

    Auch die Tatsache, dass es eine öffentliche Empörung gab und der Prozess heute unter Polizeischutz von vielen Zuschauer*innen besucht wurde, wertete das Gericht als Zeichen dafür, dass der öffentliche Friede gestört wurde. Der Richter sagt, dass ihr deshalb zumindest von einem Eventualvorsatz ausgegangen werden muss.

    Strafmildernd kommt hinzu, dass es laut dem Richter eine «Vorverurteilung» durch die Medien gab und es Morddrohungen gegen Ameti gab. «Wir erachten 60 Tagessätze à 50 Franken für angemessen», so der Richter. Der Richter reduzierte den Tagessatz von geforderten 100 auf 50 Franken, weil Ameti nach dem Shitstorm den Job verloren hat. Der Richter erwähnt noch: Falls Ameti die Geldstrafe von total 3000 Franken nicht bezahlt, kommt sie fünf Tage ins Gefängnis.

  • 15.15 Uhr

    Das Urteil: Sanija Ameti schuldig gesprochen

    Der Einzelrichter Hugo Kronauer (FDP) ist da und hat entschieden:

    Sanija Ameti wird schuldig der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit gesprochen und zur Zahlung einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt. Zudem muss sie eine Busse von 500 Franken bezahlen.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.

    Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 100 Franken (total 10'000 Franken) sowie eine Busse von 2500 Franken gefordert.

    Von einzelnen Privatklägern war nach dem Urteilsspruch ein «Yes!» zu hören. Sanija Ameti nahm stehend und schweigend das Urteil entgegen.

  • 15.05 Uhr

    Das Urteil verzögert sich

    Das Urteil wurde auf 15 Uhr angekündigt. Der Einzelrichter fehlt aber noch.

  • 15.00 Uhr

    Bald folgt das Urteil

    Der Gerichtssaal wurde soeben geöffnet, die Parteien und Gäste suchen derzeit ihre Plätze. Das Urteil wird in den nächsten Augenblicken erwartet.

  • 14.22 Uhr

    Was bis am Mittag geschah

    Am Vormittag blieb die Einvernahme von Sanija Ameti kurz, da sie keine Aussagen machte. In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Andrej Gnehm eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Er warf Ameti vor, mit der Instagram-Story religiöse Gefühle bewusst verletzt und den Religionsfrieden gefährdet zu haben. Ihre Erklärungen bezeichnete er als unglaubwürdig.

    Die Privatkläger schlossen sich dieser Sicht an. Sie sprachen von einer gezielten Provokation und einer Verhöhnung des Christentums. Mehrfach wurde betont, Ameti habe als Juristin die Wirkung ihres Handelns erkennen müssen. Ein Freispruch könne zudem Nachahmer ermutigen.

    Die Verteidigung bestritt Vorsatz und eine Störung des öffentlichen Friedens. Ametis Anwalt verwies auf fehlende Beweise, die kurze Online-Dauer des Beitrags, die Entschuldigung sowie Ametis Kriegstrauma. Nach Replik und Duplik verzichtete Ameti auf das letzte Wort, das Gericht zog sich zur Beratung zurück.

    Das Urteil wird um 15 Uhr erwartet. blue News wird den Entscheid des Einzelrichters Hugo Kronauer (FDP) tickern.

  • 12.40 Uhr

    Ameti will kein letztes Wort abgeben

    Mit den abgeschlossenen Parteivorträgen, neigt sich die Hauptverhandlung dem Ende zu. Der Richter bot Sanija Ameti das letzte Wort an, sie wollte sich aber nicht mehr äussern. Das Gericht zieht sich nun für die Beratung zurück. Das Urteil wird um 15 Uhr erwartet.

  • 12.34 Uhr

    Ameti-Anwalt weist Kritik von sich

    Nach der Replik, kommt die Duplik. Und hier darf Ametis Anwalt als Erster sprechen. Bettoni sagt dazu, dass er die Kritik nicht verstehe. Er halte sich strikt an die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Er wiederhole es für diejenigen, die es nicht glauben wollen: Das Bundesgericht sage, dass bei solchen Straftaten auch der öffentliche Friede gefährdert werden müsse.

    Dann seziert er die Aussage von SVP-Kantonsrätin Maria Marty: Sie hätte von tausenden Likes gesprochen. Das sei nachweislich falsch: Bei der ursprünglichen Instagram-Story habe es keine Likes gegeben, die vielen Likes hätte es nur bei den Instagram-Storys anderer Personen gegeben.

    Zu den Zweifeln, ob Ameti Erinnerungen an das Gesicht ihres Bruders haben könne, sagt er: Ameti sei ein Kleinkind gewesen. In diesem Alter habe es erfahrungsgemäss keine Erinnerungen.

  • 12.31 Uhr

    Nils Fiechter fürchtet Nachahmer bei Freispruch

    Nun darf auch noch der Präsident der Jungen SVP sich zu den ersten Wortmeldungen äussern. Er kritisiert, dass Ameti sich zwar entschuldigt habe, dann aber bei der Einvernahme gesagt habe, dass sie «no bad feelings» habe, weil sie «religiöse Gefühle» nicht verstehen könne.

    Fiechter sieht darin einen Widerspruch und fragt: Wollen wir wirklich einen Freipass geben? Er befürchtet, dass viele Leute ähnliche Taten begehen würden, wenn es einen Freispruch gibt. Er verweist dabei auf das Gelächter von Ametis Unterstützer*innen, die im Publikum hörbar lachten, als SVP-Kantonsrätin Maria Marty sich äusserte.

    Nach ihm sprach Sarah Regez, die neben ihm sass: Sie vertraue darauf, dass der Richter ein gerechtes Urteil fällt.

  • 12.24 Uhr

    Rechtsanwalt Zollinger: «Müssen erst Tumulte passieren?»

    Rechtsanwalt Markus Zollinger kritisiert das Votum von Ametis Anwalt, dieser würde den Tatbestand durch ein weiteres Tatbestandsmerkmal des «öffentlichen Friedens» erweitern. Auch er fragt: «Müssen erst öffentliche Tumulte passieren, damit der Tatbestand vollendet wird?» Er lehne diese Interpretation ab.

    Er sieht zudem einen Widerspruch bei den Ausführungen zum Bosnienkrieg: Einmal habe Ameti gesagt, dass Ametis Bruder kein Gesicht habe – dann aber habe Ameti gesehen, wie er erschossen wurde. «Was ich nicht nachvollziehen kann: Wieso stachelt man zu Religionshass an, wenn man selbst Opfer eines Krieges ist?»

  • 12.16 Uhr

    Staatsanwalt zeigt sich erstaunt

    Der Staatsanwalt darf nun auf die Ausführungen antworten und er zeigt sich erstaunt über die Ausführungen von Ametis Anwalt: «Die Störung des öffentlichen Friede bedeutet nicht, dass es zu Tumulten kommen muss.»

    Er verweist darauf, dass es bei anderen Taten, bei denen es zur Verurteilung kam, auch nicht zu Tumulten kam. «Das würde sonst bedeuten, dass wir abwarten müssten, dass jemand das Haus von Frau Ameti anzündet oder sich ein Mob bildet», sagt der Staatsanwalt.

    Auch sagt der Staatsanwalt: «Ihr emotionaler Zustand, auf welchen heute so gepocht wird, hätten die Anwesenden beschreiben können. Dass der Name der Anwesenden nicht verraten wird, darf zu Ungunsten von Frau Ameti gewertet werden.» Gleichwohl zeigte der Staatsanwalt eine gewisse Empathie: «Was Frau Ameti erlebt hat, ist grässlich, das wünscht man niemanden.»

    Auch Privatklägerin und SVP-Kantonsrätin Maria Marty repliziert: Sie bestreitet erneut den emotionalen Zustand. «Sie zeigte sich stolz», sagt sie und erzählt, unter dem Instagram-Post habe es tausende Likes gehabt. «Es ist nicht wichtig, dass es in der Nacht gepostet wurde. Andernorts auf der Welt ist dann Tag. Viele haben es gesehen», sagt sie.

    Es zähle ohnehin nicht, wie lange der Post existiert habe: Auch wenn er nur einige Sekunden existiert habe, hätte er religiöse Gefühle verletzt. «Ich sage ehrlich: Ich hatte Angst gehabt!», sagt sie und warnt davor, dass Ametis Schiessübung Nachahmer aufstacheln werde, wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt.

  • 12.13 Uhr

    Bettoni: Kirche konnte Ameti vergeben

    Bettoni erinnert nun daran, dass Kirchenvertreter ihr vergeben haben. «Sie hatten – im Gegensatz zu den Privatklägern – keine Mühe zu erkennen, dass es sich um eine echte und vorbehaltlose Entschuldigung meiner Mandantin handelte.»

    Ihr Anwalt äussert sich zudem zur Eingabe, wonach Ameti Juristin sei und hätte wissen müssen, wie ihre Handlungen gedeutet werden könnten: Solche Annahmen könnten nur im Normalfall gemacht werden. Bei Ameti habe es aber angesichts der Biografie und des emotionalen Zustands nicht um einen Normalfall gehandelt.

    Er fordert deshalb einen Freispruch, eine Entschädigung und die Abweisung der Anträge der Privatkläger.

  • 12.08 Uhr

    Ameti-Anwalt: «Ihr Bruder wurde vor ihren Augen erschossen»

    Bettoni erzählt weiter: Bei einer Kriegsoperation seien über 8000 mulimische Bosniaken getötet worden – darunter der Bruder von Ameti. Die Mutter habe die beiden Kinder im Bett versteckt. Trotzdem seien sie von den serbsichen Schergen entdeckt worden. Ihr Bruder sei vor Sanija Ametis Augen erschossen worden. Bettoni sagt dazu, dass das zu lebenslangen Folgen führt. Sanija Ameti habe über 30 Jahre lang mit niemandem über diese Erfahrung sprechen können und hätte jeden Tag Schuldgefühle gehabt, weil die Schüsse ihren Bruder und nicht sie traf.

    Damit kommt Bettoni auf die Ausführungen zu sprechen, wonach Ameti im Bild von Maria und Josef ihre Mutter und ihren Bruder sah. Die vorgeworfenen Taten seien einzig dafür genutzt worden, um aus der psychischen Blockade herauszukommen – und nicht um Blasphemie.

    Bettoni kritisiert zudem die Ausführungen des Staatsanwaltes und der Privatkläger, welche Ameti «Räubergeschichten» und «Lügen» beschuldigten. Ameti, die mit dem Rücken zu den Journalist*innen und den Gästen sitzt, zittert sichtlich während des Plädoyers ihres Anwalts. Einzelne Schluchzgeräusche sind zu hören.

  • 12.03 Uhr

    Ameti-Anwalt bestreitet Vorsatz

    Bettoni sagt nun zur Frage des Vorsatzes: Ameti hätte wissen müssen, dass sie religiöse Gefühle verletzt, oder das zumindest in Kauf nahm. Darin eingeschlossen sei die Störung des öffentlichen Friedens.

    Er wiederholt dann das, was bereits bekannt ist: Ameti sei in einem aufgewühlten Moment gewesen und hätte zwanzig Gedanken gleichzeitig im Kopf gehabt. Sie hätte sich fürs Sportschiessen entschieden, weil das früher schon geholfen habe. In ihrem Zustand hätte sie nicht genau auf das Bild geachtet, sondern nur geprüft, ob es sich als Zielscheibe eignet.

    Dann liefert er einige Ausführungen zu Ametis Biografie: Sie sei am 11. Mai 1992 in Ex-Jugoslawien geboren woren. In der Zeit starben hunderttausende Menschen im Krieg. Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und gegen einzelne Vertreter ethnischer Gruppen gehörte zum Alltag. 

    Während den Ausführungen ist zu sehen, wie Privatkläger Nicolas Rimoldi mehrfach sich das Lachen verkneift.

  • 11.55 Uhr

    Peter Bettoni: Staatsanwalt lieferte keine Beweise

    Peter Bettoni begründet nun, wieso er das Beispiel bringte: Die Staatsanwaltschaft habe nicht ausgeführt, welche Reaktionen gefolgt seien nach «Schiessübung» von Ameti. Bettoni wirft dem Staatsanwalt damit nichts anderes vor als: Er lieferte keine Beweise.

    Er kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft keine «beweisverwertbare Befragungen» durchgeführt habe, um zu prüfen, welche Reaktion der Instagram-Post von Sanija Ameti ausgelöst habe. «Daran ändern auch die Eingaben der Privatkläger nichts», behauptet Ametis Anwalt. Für ihn sei es damit klar, dass es keine Beweise dafür gebe, dass der öffentliche Friede durch seine Mandantin gestört wurde.

    Er begründet diese Schlussfolgerung auch damit, dass der Instagram-Post nur zwischen Mitternacht und Morgen danach online blieb. Zu dieser Zeit hätten viele geschlafen. Die eigentliche Verbreitung sei stattdessen von Medien und den Privatklägern erfolgt. Seine Mandantin habe stattdessen umgehend öffentlich um Entschuldigung gebeten.

    Bettoni sagt: Ameti habe nachweislich alles mögliche unternommen, um zu zeigen, dass sie niemals öffentliche Gefühle verletzten wollte.

  • 11.50 Uhr

    Ameti-Anwalt zitiert Bundesgericht

    Der Anwalt von Sanija Ameti führt nun aus, wie unterschiedlich der Artikel im Strafgesetzbuch verstanden werden kann. Dabei zitiert er das Bundesgericht: Geschützt werde der Anspruch des Einzelnen auf Achtung seiner religiösen Überzeugung. Dabei gehe es aber nur um jene Angriffe, die so gravierend seien, dass der öffentliche Friede gestört wird. Das Bundesgericht habe zudem geurteilt, dass nur Tatbestände bestraft werden, bei denen vorsätzlich gehandelt wird und die besonders schwerwiegend sind.

    Dann greift Bettoni den Staatsanwalt an und sagt, dass die Ausführungen des Staatsanwalts unzutreffend sind: Es müsse um den öffentlichen Frieden gehen, wenn eine solche Straftat beurteilt werden muss. Dabei gehe es aber nicht nur um den subjektiven Eindruck, sondern um eine Gesamtschau: Der öffentliche Friede sei immer dann gestört, wenn Straftaten weitere Reaktionen herbeirufen.

    Als Beispiel nennt er die Mohammed-Karrikaturen der dänischen Zeitung Jyllands-Posten, auf die europaweit Proteste folgten, weil sich Muslime provoziert fühlten. «Davon sind wir meilenweit entfernt», sagt Ametis Anwalt Peter Bettoni.

  • 11.43 Uhr

    Ametis Anwalt: Privatklägern geht es um Remigration

    Es ist offensichtlich angesichts des Registers der Privatkläger: Das Verfahren wird für sachfremde Zwecke missbraucht. Und es gehe auch um politische Angriffe gegen Ameti selbst. Rechtsanwalt Peter Bettoni wirft den Privatklägern vor, ihnen gehe es um das rechtsextreme politische Konzept der Remigration. 

    Bettoni zitiert daraufhin ein Zitat der Jurisprudenz: «‹Strafrecht ist die schärfste Waffe, wenn es gilt, abweichendes Verhalten zu sanktionieren.› Geben wir acht, dass diese Waffe nicht verstumpft.»

  • 11.38 Uhr

    Privatkläger erwartet mehr von Ameti

    Der Privatkläger fasst seine Biografie zusammen. Er habe viele Länder und Kulturen gesehen, darunter auch buddhistische oder islamische Länder. Nie wäre es ihm in den Sinn gekommen, die Symbole dieser Kulturen zu verhöhnen. «In islamischen Ländern hätte ich vermutlich sonst mein Leben verwirkt», sagt er. 

    Er sagt, dass er für die Meinungsfreiheit einstehe. Hier gehe es aber nicht um Meinungsfreiheit, oder einen dummen Jugendstreich. Die Angeklagte sei 33-jährig und sei als Geflüchtete in die Schweiz gekommen. Zudem habe sie auf Kosten des Steuerzahlers studieren können. Wieso der Privatkläger das ausführt? Er sagt sinngemäss, dass man von Ameti – angesichts dieser Biografie – mehr erwarten könne. Bei diesen Ausführungen erklingt ein gut hörbares Raunen im Saal.

    Jetzt folgt das Plädoyer von Ametis Anwalt. Sie lässt sich vom Winterthurer Anwalt Peter Bettoni vertreten.

  • 11.35 Uhr

    Regez: Ameti hatte «keine Bad Feelings»

    Privatklägerin zitiert auch aus der Einvernahme. Es wirkt so, als habe sich Ameti sich bei der Einvernahme offenbar mehrfach unglücklioch geäussert hat angesichts der Tatsache, dass gleich mehrere Privatkläger*innen und der Staatsanwalt zu ungunsten von Ameti aus der Einvernahme zitieren.

    Konkret geht es Regez um die Passage, als Ameti gefragt wird, ob sie sich vorstellen könne, dass religiöse Gefühle verletzt wurden. Ameti habe damals gesagt: «Ich habe keine Bad Feelings.» Sie hätte kein Verständnis für religiöse Gefühle.

    Die Einvernahmeprotokolle wurden nicht veröffentlicht. Sollte das Zitat aber richtig sein, wäre zumindest ersichtlich, dass Sanija Ameti während der Einvernahme keine Empathie gegenüber jenen zeigen konnte oder wollte, die sich tatsächlich über die «Schiessübung» in ihren Gefühlen verletzt sahen.

    Nun folgt das Plädoyer eines weiteren Privatklägers. Der Name ist uns leider nicht bekannt und wird nachgetragen, sobald er bekannt wird. Er stellt sich vor als Gläubigen, der «nicht besonders fromm» ist. 

  • 11.30 Uhr

    Fiechter: «Genau kalkulierte Verhöhnung»

    Nils Fiechter fasst sein Plädoyer zusammen und spricht von einer «genau kalkulierten Verhöhung». Er schliesst sein Votum mit der Forderung nach einem gerechten Urteil.

    Nun folgt das Votum von Sarah Regez, ebenfalls Privatklägerin und SVP-Mitglied. Sie stellt sich als gläubige Christin vor. Sie glaube an Jesus und daran, dass Maria ihn geboren habe. Zum Instagram-Post von Ameti sagt sie: «Es kann als Gewaltaufruf an uns Christen verstanden werden. Und so verstehe ich es.» Das treffe sie als gläubige katholische Christin.

    Besonders schwierig sei das, dass Ameti das Foto zwei Tage vor dem Geburtstag von Mutter Maria gepostet habe. Dieser wird von einigen Gläubigen am 8. September gefeiert.

  • 11.23 Uhr

    Jetzt spricht der Präsident der Jungen SVP

    Die etwas verlängerte Pause ist beendet, der Gerichtspräsident hat die Verhandlung wieder eröffnet. Jetzt folgt das Plädoyer von Nils Fiechter. Der Berner ist Präsident der Jungen SVP und vertritt im Plädoyer sich selbst. Zuvor versuchte er mit seiner Jungpartei als Privatklägerin vor Gericht aufzutreten – er blitzte aber damit ab. Deshalb spricht Fiechter jetzt als Berner Bürger und – zumindest juristisch gesehen – nicht als Vertreter seiner Partei.

    Er begründet seine private Betroffenheit unter anderem damit, dass sein Grossvater Pfarrer gewesen sei. «Auf etwas zu schiessen, ist eine respektlose Handlung», sagt er. Egal, ob man auf Tiere, auf einen Mensch oder einen Gegenstand schiesst: Es gehe dabei immer um eine Abwertung des Zielobjekts.

    «Eigentlich kennen wir solche Tathandlungen nur aus totalitären Regimen», sagt Fiechter. Er wirft Ameti vor, die Sprache von gewalttätigen Islamisten gesprochen zu haben.

    Er sagt, dass Ameti mit der Aussage «Ich wusste nicht, worauf ich geschossen habe» nur eine Schutzbehauptung geäussert habe. «Wer ein solches Bild auf Instagram postet, will, dass hunderttausende das sehen», sagt Fiechter. 

    Er wirft nun auch Ametis Lebenspartner ins Spiel: Laut Fiechter soll der Lebenspartner auch im Keller gewesen sei. Ametis Partner ist ebenfalls Jurist. Fiechter sagt dazu: Mindestens eine Person hätte erkennen müssen, was da passiert. «Diese Provokation wurde von den Anwesenden gebilligt», schlussfolgert Fiechter.

  • 11.14 Uhr

    Privatklägerin schmunzelt über WC-Pause

    Langsam füllt sich der Gerichtssaal wieder. Hinter dem blue News Reporter unterhalten sich mehrere Privatkläger*innen. Eine von ihnen sagt: «So Gerichtsprozesse sind schon interessant. Im Gerichtssaal kämpft man gegeneinander, in der Pause benützt man dann aber dasselbe WC.»

  • 10.49 Uhr

    Zollinger: Ameti schoss prioritär auf Jesus

    Rechtsanwalt Markus Zollinger spricht von «verstörenden Ausführungen» und bemängelt, dass Ameti nicht nur auf die hellen Stellen geschossen habe. 

    Er zeigte sich auch irritiert über die Ausführung Ametis bei der Einvernahme, wonach sie an der Stelle des Jesus-Kopfes das Gesicht ihres verstorbenen Bruders gesehen haben soll. «Auf die Frage, warum sie auch auf Maria geschossen habe, sagte sie: ‹Auch ihre Mutter sei ein bisschen gestorben.›»

    Zollinger schliesst daraus: Ameti habe prioritär und gezielt geschossen. Er fragt sich auch, wieso Ameti sich in einem angeblich emotional aufgeladenen Zustand nicht an die anwesenden Kolleginnen und Kollegen gewandt habe.

    Er wirft ihr vor, dass Ameti als studierte Juristin gewusst habe, was das Strafrecht unter Strafe stellt. «Sie nahm es mindestens billigend in Kauf», sagt Zollinger. Er wirft ihr zudem vor, dass Ameti abgelehnt habe, aussergerichtlich zu einigen und sich öffentlich zu entschuldigen. Stattdessen habe sie «wirre» Erklärungen geliefert.

    Es gibt jetzt eine kurze Pause.

    Instagram
  • 10.42 Uhr

    Zollinger fordert Schuldspruch und wirft Ameti Lüge vor

    Der Rechtsanwalt Markus Zollinger beginnt gleich mit den Forderungen: Sanija Ameti sei schuldig zu sprechen. Zudem solle sie die Privatkläger*innen finanziell entschädigen.

    Zollinger erklärt in seinem Plädoyer, wie die Schuld von Ameti geprüft werden müsse: Man müsse unter anderem auf Lügensignale achten. Als Beispiel nimmt er den Beginn der ganzen Geschichte: Ameti habe erzählt, sie habe von einem Altpapierstapel den obersten Katalog genommen und eine Seite herausgerissen. Sie habe das Bild genommen, weil der Kontrast gepasst habe. Auf die Frage, warum sie keine Zielscheibe ausgedruckt habe, habe Ameti gesagt: Sie sei unter Zeitdruck gewesen. Der Rechtsanwalt der Privatkläger kritisiert solche Ungereimtheiten. 

    «Das menschliche Auge und das Gehirn verarbeiten Kontrast und Inhalt des Bildes gleichzeitig», sagt Zollinger. Das Gehirn könne schneller als die Dauer eines Blinzeln verarbeiten, was auf einem Bild ist. Für den Rechtsanwalt sei deshalb die Ausführung von Ameti eine «blanke Lüge».

  • 10.40 Uhr

    Marty: «Konstante Verspottung»

    Privatklägerin Maria Marty zitiert nun aus einem englischsprachigen Text, wonach die «konstante Verspottung zur Herabsetzung der Hemmschwelle» führe. Sie nennt als Beispiele schwerwiegende Angriffe auf Kirchen: So gebe es Brandstiftungen, auch habe 2024 ein Asylsuchender die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln entkleidet.

    Jetzt folgt das Plädoyer von Rechtsanwalt Markus Zollinger, der eine Reihe von Privatkläger*innen vertritt.

  • 10.32 Uhr

    Jetzt folgen die Plädoyers der Privatkläger

    Jetzt spricht Privatklägerin Maria Marty. Sie ist Zürcher SVP-Kantonsrätin und Juristin. Sie merkt vorab an, dass es hier um zwei Instagram-Posts gehe: Auf dem einen Foto sehe man eine selbstbewusste, zufriedene Sanija Ameti. Auf dem anderen Foto das mit Einschusslöchern versehte Bild von Maria und Jesus. Die Schusslöcher seien nicht nur auf den Gesichtern zu sehen, sondern auf dem ganzen Bild.

    Dann folgt sie mit den inhaltlichen Vorwürfen: Maria und Jesus seien für Millionen von Christen «Objekte tiefer Verehrung». Ameti habe mit dem Kommentar «Abschalten» neben dem Foto eine Drohung veröffentlicht, wonach man die Christen abschiessen müsse. «Das war eine 25-fache Tathandlung, durchdacht bis ins kleinste Detail», so Marty.

    Marty teilt weiter mit, dass sie die Rechtfertigung von Ameti nicht glaube: «Wer schiesst auf die eigene Mutter und den Sohn?» Marty ordnet die Tat weiter ein und erinnert daran, wie viele anti-christliche Hassverbrechen es in Europa gegeben habe.

  • 10.31 Uhr

    Staatsanwalt fordert Geldstrafe und Busse

    Der Staatsanwalt begründet nun den Strafantrag: Er fordert eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 100 Franken (total also 10'000 Franken) sowie eine Busse von 2500 Franken.

    Er begründet das unteranderem damit, dass er ihre Schuld als schwerwiegend bewertet und ihr zulast legt, dass sie die Kriegserfahrung in Bosnien als Begründung gebracht habe. «Das ist perfid», sagt der Staatsanwalt.

  • 10.27 Uhr

    Staatsanwalt: Reue kam erst nach Anruf des Journalisten

    Der Staatsanwalt wirft Sanija Ameti vor, sie habe Reue erst gezeigt, als der Anruf des Journalisten kam und danach der Sturm der Entrüstung ausbrach. Er zitiert dafür auch aus der Einvernahme: Als er sie gefragt habe, ob sie auch sehe, dass Maria und Jesus die wichtigsten Figuren des Christentums sei, habe sie geantwortet: «Das wissen Sie besser.» 

  • 10.18 Uhr

    Staatsanwalt: Es geht um Schutz religiöser Gefühle

    Der Staatsanwalt sagt, dass der Artikel nicht Gott schütze, sondern die religiösen Gefühle der Mitmenschen. Es gehe auch nicht darum, dass der öffentliche Friede nicht gestört wird. «Der Artikel ist kein Gesinnungspolizei-Artikel, jeder darf denken, was er will», sagt er. Der Artikel stelle deshalb nicht die Tat an sich unter Strafe, sondern dass sie das Foto selbst veröffentlicht habe. Er bringt dazu den Vergleich mit den Mohammed-Karrikaturen – diese seien wohl in der Schweiz verboten gewesen.

    Dann sagt der Staatsanwalt, dass es beim Strafartikel darum gehe, ob die Gefühlsverletzung für einen durchschnittlichen Gläubigen erkennbar ist. Bei der Prüfung müsse deshalb der Kontext beachtet werden. «Der Beschuldigten ging es nicht um eine wissenschaftliche, künstlerische oder satirische Abhandlung. Sondern um eine Provokation», klagt der Staatsanwaltschaft an. Er wirft ihr eine «maximale Geringschätzung» vor. Er könne sich nicht vorstellen, wie man noch deutlicher die Missachtung der gläubigen Mitmenschen kundtun könne.

  • 10.15 Uhr

    Staatsanwalt glaubt Ameti nicht

    «Hier wird die Quadratur des Kreises versucht», sagt der Staatsanwalt. Ihre Strategie habe einen simplen Grund: Sie wolle glaubhaft machen, dass sie nichts gewusst habe, was sie getan hat. «Als gebildete Person hätte sie wissen müssen, wer auf dem Bild ist», sagt Staatsanwalt Gnehm. 

    Nun wechselt der Staatsanwalt zur Frage, ob ihre Tat dafür geeignet war, um die Religionsfreiheit zu stören. Er zitiert dafür den Artikel aus dem Strafgesetzbuch:

    Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet, wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt, wird mit Geldstrafe bestraft.

  • 10.14 Uhr

    Richter bittet eine hustende Person raus

    Der Staatsanwalt wird mehrfach von einer hustenden Person unterbrochen. Der Richter hat sie rausgebeten, doch die Zuschauerin darf bleiben: Sie hat ein Zältli genommen. 

  • 10.10 Uhr

    Staatsanwalt: Schweigen darf zu Ungunsten ausgelegt werden

    Der Staatsanwalt erwähnt nun den «Nemo tenetur se ipsum accusare»-Grundsatz des Strafrechts auf: Wenn jemand schweigt, dürfe das nicht zu Ungunsten der beschuldigten Person ausgelegt werden. Der Grundsatz gelte aber nicht absolut, insbesondere dann nicht, wenn es Lücken gebe. So habe Ameti zu den Fragen geschwiegen, wer sie im Keller begleitet habe und wer das Foto geschossen habe. Diese Zeugen hätten möglicherweise bestätigen können, dass Ameti sich in einem emotional aufgeladenen Zustand befunden habe. Das habe Ameti aber nicht gemacht.

    «Dass Ameti eine spitze Zunge hat, ist bekannt», sagt der Staatsanwalt. Gezielte Nadelstiche seien ihr Ding gewesen. Dann zitiert er eine Fabel: «Wer immer zu ‹Wolf› ruft, dem glaubt man nicht, wenn der Wolf kommt.» Es erscheine in der Gesamtschau undenkbar, dass sie unbeabsichtigt das Bild zufällig wählte. Dass sie erst nach den Schüssen realisiert habe, dass sich Personen auf dem Bild befunden und sie ihren Bruder darauf gesehen habe: Solche Punkte erscheinen dem Staatsanwalt unglaubwürdig. 

  • 10.01 Uhr

    Staatsanwalt wirft Fragen auf

    Der Staatsanwalt versucht nun Beispiele für Ungereimtheiten zu bringen: So soll sie fürs meditative Schiessen in den Keller gegangen sein. Der Staatsanwalt nennt nun Punkte, die dagegen sprechen, dass Ameti allein im Keller war: So habe sie jemand fotografiert. Ausserdem muss jemand die Waffe gehalten habe, während dem Ameti das Bild aus dem Katalog gerissen habe.

    Dann greift der Staatsanwalt zu einem ausgedruckten Foto des Bildes, das als Zielvorlage diente und zeigte es in Richtung Publikum, statt in Richtung des Gerichtes. «Sie will sich in einem Moment des emotionalen Schmerzes befunden haben», sagt der Staatsanwalt.

    Dann wirft der Staatsanwalt Zweifel auf, dass Ameti mit ihrem Instagram-Post eine Schmerzbekundung äussern wollte: Von Bosnien, ihrem ermordeten Bruder, vom Schmerz gebe es keine Spur, «nada, njente».

  • 09.56 Uhr

    Staatsanwalt: Ameti war überarbeitet

    Staatsanwalt Andrej Gnehm zitiert nun aus der Einvernahme: Ameti habe berichtet, dass sie überarbeitet war und «20 Gedanken gleichzeitig» im Kopf gehabt habe. Sie habe abschalten wollen, ihr sei das beim Sportschiessen leicht gefallen. Sie habe daraufhin einen Gegenstand genommen – den Katalog des Auktionshaus Koller mit dem Bild von Jungfrau Maria und des Jesuskindes – und darauf geschossen.

    Am nächsten Tag habe ein Journalist ihr angerufen und sie gefragt, wieso sie auf Maria und Jesus schiesst. Erst da habe sie bemerkt, auf was sie geschossen habe. 

    Ameti habe bei der Einvernahme gesagt, dass sie das Bild von Jungfrau Maria und des Jesuskindes aus dem Katalog gerissen habe, aber nicht geschaut habe, was das für ein Sujet ist. «Der Kontrast habe gestimmt», sagt Gnehm. Stattdessen habe Ameti gesagt, dass das Bild sie an ihren Bruder und ihre Mutter erinnert habe. Sie habe darauf schiessen wollen, damit der Bruder nicht mehr erkennbar ist. «Ich wollte irgendwie den Schmerz abschalten», zitiert Gnehm die Beschuldigte.

    Zur Erinnerung: Ameti flüchtete aus Ex-Jugoslawien, ihr Bruder wurde laut eigenen Angaben vor der Flucht getötet. Das erzählte sie vor einigen Monaten gegenüber der «Aargauer Zeitung».

    Der Staatsanwalt sagt, dass man in solchen Situationen die Schuldfähigkeit prüfen müsse. Ein solches Gutachten habe sich aber erübrigt, weil es laut dem Staatsanwalt weitere Ungereimtheiten gebe.

  • 09.55 Uhr

    Staatsanwalt vergleicht Gesetz mit Bibel und Koran

    Der Staatsanwalt Andrej Gnehm, selbst SVP-Mitglied und bekannt als Hardliner, beginnt sein Plädoyer mit einer Frage: Hat die Staatsanwaltschaft nichts anderes zu tun, als eine Gemeindepolitikerin wegen einer Lapalie vor den Kadi zu ziehen?

    Gnehm sagt, dass die Frage falsch gestellt sei. Was für einen gläubigen Christen die Bibel und für einen gläubigen Muslimen der Koran sei, sei für die Staatsanwaltschaft das Gesetz. Im Gerichtssaal ist ein leises Schmunzeln zu hören. Gnehm sagt, wieso man hier stehe: Ameti habe bestritten gewusst zu haben, auf was sie schiesst. Das Gericht müsse hier Fakten schaffen. Eine absolute Sicherheit benötige es aber dafür nicht.

  • 09.48 Uhr

    Einvernahme von Ameti bereits vorbei

    Die Befragung ist auch bereits vorbei, weil Ameti sich nicht äussern will. Fragen gibt es auch keine. Damit ist das Beweisverfahren vorbei. Es folgt das Plädoyer von Staatsanwalt Gnehm.

  • 09.45 Uhr

    Gericht ist bereits zurück: Junge SVP blitzt ab

    Die Zwischenberatung des Gerichts dauerte keine fünf Minuten. «Wir haben uns mit der Vorfrage befasst und haben uns entschieden: Juristischen Personen können nur ausnahmsweise als Privatkläger auftreten können.» Das Gericht entschied, die Junge SVP nicht mehr als Privatklägerin aufzuführen. Der Parteipräsident Nils Fiechter darf hingegen als Privatkläger auftreten und sich entsprechend auch während der Verhandlung äussern.

    Nun beginnt die Befragung der Beschuldigten.

  • 09.40 Uhr

    Ameti-Anwalt: Fiechter kommt zu spät

    Der Anwalt von Ameti, Peter Bettoni, bezweifelt, dass die Junge SVP als Verein geschädigt sein kann. Er sagt zudem, dass Nils Fiechters Wunsch als Privatkläger auftreten zu können, zu spät komme. 

    Man sieht: Es sind formelle Fragen. Sie dienen vor allem dazu zu klären, wer später weitere Ansprüche geltend machen kann. Während sich das Gericht für die Beratung kurz zurückzieht, fängt das Nuscheln im Gerichtssaal an. Gut hörbar ist Nicolas Rimoldi, der der Jungen SVP vorwirft, einen «Anfängerfehler» begangen zu haben. Zwischen Rimoldi und Fiechter sind gerade mal zwei Meter.

  • 09.30 Uhr

    Können Vereine überhaupt klagen?

    Es folgt eine kurze formelle Diskussion über die Frage, ob die Junge SVP und der Verein Mass-voll sich als Privatkläger konstituieren können. Die Frage warf der Anwalt von Sanija Ameti auf.

    Der Zürcher Staatsanwalt Andrej Gnehm (SVP) sagt dazu: Die Junge SVP und Mass-voll würden im Parteiprogramm bzw. in ihren Statuten den verfassungsmässigen Schutz der Grundrechte propagieren. Er habe deshalb die beiden Organisationen als Geschädigte zugelassen – gibt aber zu, dass es ein Grenzfall ist.

    Der Anwalt der Gegenseite teilt diese Ansicht und fügt hinzu, dass einige Privatkläger*innen ihre Klage zurückziehen. Darunter die Junge SVP und Mass-voll, aber auch Menschen muslimischen Glaubens. Die übrigen Privatkläger, darunter Mass-voll-Präsident Nicolas Rimoldi, seien gläubige Christ*innen. Zu Rimoldi sagt der Anwalt, dass er auch schon deshalb im Vatikan gewesen sei.

    Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP, ergänzt dazu eine politische Äusserung: Er verweist darauf, dass die Schweizer Verfassung eine christliche Verfassung sei. Die Partei setze sich ein gegen die «Herabsetzung der eigenen Geschichte» und gegen die «Dämonisierung des christlichen Glaubens». Fiechter sagt, dass die Partei auch geschädigt sei, wenn Sanija Ameti auf ein Bild von Maria und Jesus schiesst und das Bild «stolz» im Internet präsentiert. Er wirft Ameti vor, die Sprache der islamistischen Terroristen zu verwenden.

    Der Richter fragt, ob Nils Fiechter sich als Privatkläger konstituieren wolle. Fiechter sagt, er würde dies gern tun, falls es möglich sei.

  • 09.26 Uhr

    Der Vorwurf laut Staatsanwaltschaft

    Der Richter liest vor, was die Staatsanwaltschaft Sanija Ameti vorwirft:

    «Die öffentliche Inszenierung ihrer Schiessübung durch das Posten der Bilder, bei welcher die Köpfe und Gesichter der zentralsten Figuren des Christentums als passende Ziele dienten, um hierbei ‹abschalten› zu können, stellte gegenüber gläubigen Christen nach deren Durchschnittsempfinden objektiv eine unnötig herabsetzende und verletzende Missachtung und ein Lächerlich-machen ihres Glaubens dar; verbunden mit einer potentiellen Gefährdung des Religionsfriedens. Dies nahm die Beschuldigte im Wissen um den Inhalt ihres Posts mit dessen bewusster Veröffentlichung auf Instagram zumindest in Kauf.»

  • 09.25 Uhr

    Richter liest den Sachverhalt vor

    Der Richter liest nun vor, was der Staatsanwalt in der Anklageschrift zum Sachverhalt notiert hatte. blue News hatte bereits über den Inhalt der Anklageschrift berichtet. Wir fassen deshalb unsere frühere Berichterstattung dazu zusammen:

    Die damalige GLP-Politikerin führte eine «Schiessübung» in einem Veranstaltungssaal im Untergeschoss ihrer Wohnliegenschaft durch – laut Anklage zwischen 21 und 24 Uhr. Als Tatwaffe verwendete sie eine Druckluft-Matchpistole des Typs «Walther LPM-1», Kaliber 4,5 mm.

    Als Zielscheibe diente ihr eine DIN-A3-Seite aus dem Auktionskatalog «KOLLERview» (Ausgabe 03/2024), auf der das rund 650 Jahre alte Gemälde von Tommaso del Mazza abgedruckt war. Ameti feuerte aus etwa zehn Metern rund 20 Schüsse auf das Bild – gezielt auf die Köpfe der Jungfrau Maria und des Jesuskindes.

    Dabei liess sie sich fotografieren, bearbeitete das Bild auf ihrem Handy mit dem Text «abschalten» und veröffentlichte es zusammen mit einer Nahaufnahme der Einschusslöcher auf ihrem öffentlichen Instagram-Profil.

    Operation-Libero-Chefin Sanija Ameti hat mit einem Post auf Instagram Empörung ausgelöst. Sie schoss auf Bilder von Maria und Jesus.
    Operation-Libero-Chefin Sanija Ameti hat mit einem Post auf Instagram Empörung ausgelöst. Sie schoss auf Bilder von Maria und Jesus.
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  • 09.23 Uhr

    Verhandlung eröffnet

    Der Gerichtspräsident hat soeben die Verhandlung eröffnet. Er stellt die Anwesenden des Gerichts vor und teilt mit, dass von den 24 Privatkläger*innen ein Teil vor Ort ist und sich teilweise von einem Anwalt vertreten lässt. Der Richter stellt zudem fest, dass Sanija Ameti vor Ort ist. Es folgen die ersten formellen Fragen: Hat Ameti die Anklage erhalten? Hat Ameti die Anklage verstanden? Ameti beantwortet beide Fragen mit einem Ja.

  • 09.18 Uhr

    Gerichtspräsident ist am Platz

    Die Verhandlung dürfte jeden Moment beginnen. Jeder Platz im Gerichtssaal ist besetzt.

  • 09.11 Uhr

    Auch zahlreiche Kläger*innen vor Ort

    Insgesamt 24 Privatkläger*innen, darunter zwei Vereine, haben Strafanzeige gegen die Zürcher Politikerin Sanija Ameti eingereicht. Viele von ihnen wollen den Prozess vor Ort mitverfolgen.

    Bereits gesichtet wurde der Präsident der Jungen SVP Schweiz, Nils Fiechter, sowie zahlreiche Mitglieder und Unterstüzter*innen des Vereins Mass-voll. Fiechter ist selbst nicht als Privatkläger vor Ort, sondern vertritt die Jungpartei der SVP.

    Einige von ihnen grüssen sich im Gerichtssaal und unterhalten sich von früheren Begegnungen, während die übrigen Anwesenden im Gerichtsaal darauf warten, dass der Gerichtspräsident die Verhandlung eröffnet.

  • 09.06 Uhr

    Grosses Interesse, Polizeikontrolle am Eingang

    Das Interesse an der Strafverhandlung ist gross. Vor dem Gericht standen kurz vor 09 Uhr mehrere Dutzend Interessierte, viele davon Freund*innen und Bekannte von Sanija Ameti. Auch dabei sind zahlreiche Jurist*innen, die Ameti während der Verhandlung unterstützen wollen. Dem Gericht ist das grosse Interesse suspekt: Gleich vier Polizist*innen kontrollieren alle Personen, die in den Gerichtssaal wollen. 

    Der Beginn der Verhandlung wurde um 09 Uhr angesetzt. Die Parteien, inklusive Ameti und zahlreiche Privatkläger*innen sind bereits im Gerichtssaal. Unklar ist, wann der Gerichtspräsident die Verhandlung eröffnen wird.

    Der Reporter von blue News ist bereits im Gerichtssaal. Entsprechend wird es ab jetzt keine Fotos mehr geben: In Gerichtsgebäuden gilt in der Schweiz ein absolutes Fotografieverbot.

  • Mittwoch, 28. Januar, 08.34 Uhr

    Die Ruhe vor dem Sturm – das Gericht füllt sich allmählich

    Vor dem Bezirksgericht Zürich sammeln sich vor 09.00 Uhr Medienvertreter aus der ganzen Schweiz. Die Zürcher Politikerin Sanija Ameti muss sich am Mittwoch wegen Störung der Glaubensfreiheit vor dem Gericht verantworten.

    Ein Augenschein des blue News Reporter Petar Marjanović zeigt: «Sanija Ameti wird von vielen Unterstützer*innen begleitet. Einige nehmen als Zuschauende ebenfalls am Prozess teil.»

Die Zürcher Politikerin Sanija Ameti (damals GLP, mittlerweile parteilos) muss sich heute, Mittwoch, vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Vorwurf lautet auf Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit. Auslöser ist eine Schiessaktion aus dem Herbst 2024, die Ameti selbst auf Instagram dokumentierte und die landesweit für Empörung sorgte.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 34-Jährigen vor, mit ihrem Vorgehen religiöse Gefühle verletzt und den Religionsfrieden gefährdet zu haben. Ameti bestreitet eine strafbare Absicht und hofft auf einen Freispruch.

Was ist passiert?

Am Abend des 6. September 2024 schoss Ameti im Keller ihres Wohnhauses in Zürich mit einer Druckluftpistole rund zwanzig Mal auf eine Zielscheibe. Diese zeigte ein Bild des Gemäldes «Madonna mit Kind und dem Erzengel Michael» aus dem 14. Jahrhundert. Die Abbildung stammte aus einem Katalog des Auktionshauses Koller.

Eine Drittperson fotografierte Ameti beim Zielen. Ameti bearbeitete das Bild, setzte das Wort «abschalten» darüber und stellte es zusammen mit einer Aufnahme der durchlöcherten Zielscheibe auf ihr öffentliches Instagram-Profil. Am nächsten Morgen löschte sie den Beitrag und entschuldigte sich. Der Screenshot hatte sich da bereits verbreitet.

Die Aktion hatte für Ameti weitreichende Folgen. Sie verlor ihre Stelle bei einer PR-Agentur, geriet parteiintern unter Druck und trat später aus der GLP aus. Heute politisiert sie im Zürcher Gemeinderat als Parteilose.

Sanija Ameti politisiert im Zürcher Gemeinderat.
Sanija Ameti politisiert im Zürcher Gemeinderat.
Bild: Keystone

Wer forderte die Verurteilung?

Strafanzeigen reichten unter anderem die Junge SVP und der Verein Mass-Voll ein. Beide Organisationen traten im Verfahren als Privatkläger auf. Vertreter aus diesem Umfeld forderten öffentlich eine harte Bestrafung und sprachen teils von «Gotteslästerung». Insgesamt gibt es 24 Privatkläger*innen.

Auch der Zürcher Staatsanwalt Andrej Gnehm (SVP) hält eine Verurteilung für angezeigt: In der Anklageschrift schreibt er, die öffentliche Inszenierung der Schiessübung stelle für gläubige Christen eine «unnötig herabsetzende und verletzende Missachtung» ihres Glaubens dar. Dadurch sei der Religionsfrieden potenziell gefährdet worden.

Gefordert wird eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 100 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken.

Sanija Ameti wird angeklagt.
Sanija Ameti wird angeklagt.
Bild: ZVG

Von kirchlicher Seite fielen die Reaktionen differenzierter aus. Der Churer Bischof Josef Maria Bonnemain vergab Ameti nach eigenen Angaben. Auch einzelne reformierte Vertreter sprachen von einem Fehler, nicht von einer gezielten Provokation.

Nicolas Rimoldi, der Präsident des Vereins Mass-Voll und Privatkläger, kritisierte die Reaktion der Kirche: «Die katholische Kirche hetzte gegen Ungeimpfte und nun demonstriert sie Schwäche und toleriert die Exekution von Maria und Jesus.»

Was sagt das Gesetz?

Art. 261 des Strafgesetzbuches stellt die Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit unter Strafe. Wer öffentlich und in gemeiner Weise religiöse Überzeugungen beschimpft oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, kann mit einer Geldstrafe bestraft werden. Der Tatbestand wird in der Schweiz selten angewendet.

Nach der Rechtsprechung genügt nicht jede Kränkung religiöser Gefühle. Erforderlich ist eine objektiv schwere Verletzung, die auch den öffentlichen Frieden tangieren kann. Massstab ist das Empfinden eines hypothetischen Durchschnittsmenschen, der weder besonders fromm noch besonders tolerant ist.

Wie stehen die Chancen?

Juristisch gehen die Einschätzungen auseinander. Der ehemalige SP-Bundesrichter Niccolò Raselli sagte gegenüber der «Aargauer Zeitung», es würde ihn wundern, wenn es zu einem Freispruch käme. Die Verwendung eines Marienbildes als Zielscheibe und die Veröffentlichung im Internet erfüllten die Merkmale «öffentlich» und «in gemeiner Weise».

Andere Strafrechtlerinnen sehen das anders. So bezweifelte die St. Galler Strafrechtsprofessorin Monika Simmler gegenüber dem Online-Magazin «Republik», dass Ametis Verhalten die nötige Intensität erreicht habe, um den Religionsfrieden zu gefährden. Zudem verweisen sie darauf, dass Ameti durch den massiven öffentlichen Druck bereits schwer getroffen worden sei.