Urteil in KorruptionsfallSBB-Bauleiter schanzte Freund Aufträge zu – für Geld
ai-scrape
22.2.2025 - 10:36
Ein ehemaliger Bauleiter der SBB schanzte einem befreundeten Architekten Aufträge zu.
KEYSTONE
Ein früherer Bauleiter der SBB ist vom Bundesstrafgericht schuldig gesprochen worden. Er hat Bestechungsgelder von einem Architekten angenommen. Der Fall wirft ein schlechtes Licht auf die SBB.
Ein ehemaliger Bauleiter der SBB ist vom Bundesstrafgericht wegen Bestechung verurteilt worden. Der 68-Jährige hatte von einem befreundeten Architekten Zahlungen in Höhe von insgesamt 18'000 Franken erhalten, um ihm Aufträge zu verschaffen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Die Vorwürfe gegen den Bauleiter und den Architekten reichen mehr als ein Jahrzehnt zurück. Das Verfahren gegen den Architekten wurde abgetrennt, da er krankgeschrieben war und nicht vor Gericht erschien.
Der Bauleiter erschien allein zur Urteilsverkündung, bei der Einzelrichter Alberto Fabbri ihn in drei von vier Fällen für schuldig befand. Im ersten Fall hatte der Architekt dem Bauleiter 4000 Franken übergeben, um Aufträge im Wert von 80'000 Franken zu erhalten, die jedoch nicht zustande kamen. Dennoch wurde der Bauleiter schuldig gesprochen, da die Bestechung die Vergabe hätte beeinflussen können.
Kein Normaltarif für Bestechung
Im zweiten Fall wurde der Bauleiter freigesprochen, da es an einer amtlichen Tätigkeit für die SBB fehlte, obwohl er 6000 Franken erhalten hatte, um dem Architekten Aufträge als Subunternehmer zu vermitteln.
Im dritten Fall erhielt der Bauleiter 4000 Franken und vergab daraufhin einen Auftrag über 10'000 Franken. Der Richter wies das Argument des Bauleiters zurück, dass das Kostenverhältnis keinen Sinn mache, und erklärte, es gebe keinen Normaltarif für Bestechung.
Im vierten Fall wurde der Bauleiter erneut schuldig gesprochen, da er 4000 Franken erhielt, während der Architekt eine Offerte über 45'000 Franken offen hatte. Der Auftrag kam nicht zustande, da die SBB ihre Vergaberichtlinien verschärft hatten. Die passive Bestechung konnte hingegen durch den E-Mail-Verkehr nachgewiesen werden.
Imageschaden für SBB
In anderen Punkten scheiterte die Anklage, und der Bauleiter wurde vom Vorwurf der ungetreuen Amtsführung freigesprochen, da keine überhöhten Rechnungen ausgehandelt wurden. Auch der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung konnte nicht aufrechterhalten werden, da die Verjährungsfrist abgelaufen war.
Der Richter stufte das Verschulden des Bauleiters als gering ein und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe. Der Schuldspruch stellt aber sowohl für den Bauleiter als auch für die SBB ein Imageproblem dar.
Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.
Mehr Videos zum Thema
Auch in den alten Intercity-Zügen hast du bald besseren Empfang
Die SBB stellen am Donnerstagmorgen ihren ersten komplett modernisierten ICN vor. Im Zug warten zahlreiche Verbesserungen auf die Kunden.