Interne Weisung SBB-Züge bleiben trotz Sicherheitsmängeln in Betrieb

sob

13.8.2019

Türen von Zügen können zur tödlichen Falle werden, wenn sie klemmen, wie der kürzliche tödliche Unfall eines SBB-Zugbegleiters gezeigt hat. (Symbolbild)
Türen von Zügen können zur tödlichen Falle werden, wenn sie klemmen, wie der kürzliche tödliche Unfall eines SBB-Zugbegleiters gezeigt hat. (Symbolbild)
Keystone

Eine Türe, die sich nicht wieder öffnet, wenn jemand eingeklemmt ist, kann bei einem fahrenden Zug zur tödlichen Falle werden. Dennoch dürfen laut SBB-Weisung Wagen mit solchen und andern Defekten weiter rollen.

Sicherheitsmängel bei Zügen sind für die Bundesbahnen kein Grund, die Wagen von der Schiene zu nehmen. Das zeigt eine neue interne Weisung. «In begründeten Fällen dürfen auch Fahrzeuge mit Schäden» aus der Instandhaltung dem Betrieb übergeben werden. 

Das Vorgehen sei gängige Praxis, sagen die SBB zu den internen Dokumenten, die der «Tages-Anzeiger» publik machte. Zu kurz sei die Zeit jeweils bei einem sogenannt kleinen Unterhalt dafür, den Mangel zu beseitigen. Aber das besagte Vorgehen sei nur erlaubt, wenn der Mangel dank anderweitiger Vorkehrungen nicht sicherheitsrelevant werde.

Dennoch: Mit der neuen Weisung haben die SBB nun etwas offiziell gemacht, was schon lange kritisiert wurde – umso mehr nach dem kürzlichen tragischen Unfalltod eines Zugbegleiters, der von einer Türe eingeklemmt und mitgeschleift wurde.

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