Outdoor-Aktivitäten Schärfere Regeln bei Risikosportarten

SDA

28.3.2018 - 12:40

Der Bundesrat will strengere Regeln für Risikosportarten wie Hochtouren, Riverrafting oder Bungee-Jumping. Unternehmen und Personen, die solche Freizeitaktivitäten anbieten, sollen in Zukunft in der Regel eine Bewilligung haben müssen. (Symbolbild)
Der Bundesrat will strengere Regeln für Risikosportarten wie Hochtouren, Riverrafting oder Bungee-Jumping. Unternehmen und Personen, die solche Freizeitaktivitäten anbieten, sollen in Zukunft in der Regel eine Bewilligung haben müssen. (Symbolbild)
Source: Keystone/EPA/NARENDRA SHRESTHA

Der Bundesrat will strengere Regeln für Risikosportarten wie Hochtouren oder Riverrafting. Unternehmen und Personen, die solche Freizeitaktivitäten anbieten, sollen in Zukunft in der Regel eine Bewilligung haben müssen. Damit vollzieht der Bundesrat eine Kehrtwende.

Noch 2016 hatte er erklärt, die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Sicherheit mit dem Gesetz nicht verbessert werde. Er wollte es im Rahmen des Stabilisierungsprogramms abschaffen und damit 150'000 Franken einsparen. Auf Druck der Kantone und aus dem Parlament verzichtete er auf diesen Schritt.

Nun will der Bundesrat die Regeln für Risikosportarten sogar verschärfen. Er hat am Mittwoch die Totalrevision der Risikoaktivitätenverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Nach Ansicht des Bundesrates wird damit die Sicherheit für die Teilnehmer und die Professionalität der Anbieter von Risikosportarten erhöht.

Ausnahme für Vereine

Die wichtigste Neuerung betrifft die Frage, wer als gewerbsmässiger Anbieter gilt. Bislang ist dies nur der Fall, wenn jemand jährlich mehr als 2300 Franken Einkommen erzielt. Der Bundesrat will diese Grenze aufheben. Neu soll ein Anbieter ab dem ersten Franken Umsatz als gewerbsmässig gelten.

Eine Ausnahme gilt für Vereinsaktivitäten, sofern der Verein nicht gewinnorientiert und das Angebot nur Mitgliedern zugänglich ist. Gleiches gilt für das Förderprogramm "Jugend und Sport" des Bundes oder Angebote von Schulen und Hochschulen.

Eine Erlaubnis einholen müssen Anbieter von Canyoning, Riverrafting, Wildwasserfahrten, Bungee-Jumping, Hochtouren, Alpinwanderungen sowie Ski- und Snowboardtouren oberhalb der Waldgrenze. Neu sollen auch Bergführer-Aspiranten, Kletterlehrer und Wanderleiter unter das Gesetz fallen. Teilweise gilt die Bewilligungspflicht erst ab einem gewissen Schwierigkeitsgrad.

Neue Regelungen schlägt der Bundesrat auch bei der Zertifizierung der Sicherheitsvorkehrungen in den Betrieben vor. Dafür sollen ISO-Normen gelten, die es beim Erlass der Verordnung noch gar nicht gab.

Folge von Unfall im Saxetbach

Das Risikoaktivitätengesetz ist 2014 in Kraft getreten. Angestossen hatte es der frühere Walliser CVP-Nationalrat Jean-Michel Cina, nach einem Canyoning-Unfall im Berner Oberland. Im Sommer 1999 waren im Saxetbach nach einem Gewitter 45 Personen mitgerissen worden. 18 Touristen und drei Guides kamen ums Leben.

Zurück zur Startseite