Hygienemängel im Aargau Schimmel, Töff im Lager und dreckiger Kühlschrank – Konditorei muss schliessen

Samuel Walder

13.5.2026

Eine Konditorei im Kanton Aargau musste schliessen, da sie mehrere Male die Mängel nicht behoben hat. (Symbolbild)
Eine Konditorei im Kanton Aargau musste schliessen, da sie mehrere Male die Mängel nicht behoben hat. (Symbolbild)
IMAGO/Zoonar

Massive Hygienemängel haben zur Schliessung einer Konditorei im Aargau geführt. Kontrolleure fanden Schimmel, Schädlinge und verdorbene Lebensmittel – die Betreiberin wurde verurteilt.

Samuel Walder

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • In einer Aargauer Konditorei wurden bei Kontrollen massive Hygienemängel festgestellt, darunter Schimmel, Schädlinge und verdorbene Lebensmittel.
  • Trotz mehrfacher Aufforderungen blieben die Probleme bestehen, auch bei Nachkontrollen wurden erneut gravierende Mängel entdeckt.
  • Der Betrieb wurde schliesslich vorübergehend geschlossen.
  • Die Geschäftsführerin wurde wegen mehrfacher Verstösse verurteilt und muss eine Busse zahlen. 

Eine Kontrolle im Oktober 2025 in einer Aargauer Konditorei entwickelt sich zu einem gravierenden Fall. An dem Tag im Oktober stehen Lebensmittelkontrolleure des Amts für Verbraucherschutz (AVS) im Betrieb – und finden Zustände, die sie als «Albtraum» beschreiben. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».

In Mandel- und Nusspulver kriechen Motten und Larven, daneben liegen ungewaschene Früchte neben frischen Lebensmitteln. Kühlschränke sind verdreckt, das Eiswasser für den Teig ist schmutzig, Geräte sind teilweise rostig oder stark verschmutzt. Besonders stossend: Im Lager steht sogar ein Motorrad.

Schimmel an Wänden und Decken

Auch bei den Abläufen im Betrieb zeigen sich grosse Mängel. Wichtige Kontrollen fehlen vollständig. So werden Temperaturen von Kühl- und Tiefkühlgeräten nicht dokumentiert. Es gibt kein Selbstkontrollkonzept, und auch Angaben zu Herstellungsdaten oder Haltbarkeit fehlen bei vorproduzierten Lebensmitteln. Damit fehlen zentrale Grundlagen für die Lebensmittelsicherheit.

Bei einer weiteren Kontrolle – eine Woche vor Weihnachten im Jahr 2025 –  verschärft sich die Situation nochmals deutlich. Die Inspektoren stellen fest, dass Wände und Decken im Lager «stellenweise sehr stark mit Schimmel befallen» sind. Schimmel findet sich auch an Dichtungen, Kühleinheiten und in Verpackungen. Zudem entdecken sie erneut Schädlinge in Nüssen und Mandelmehl. Gleichzeitig lagern im Betrieb abgelaufene und teilweise verdorbene Lebensmittel wie Hüttenkäse, Wienerli und Speckstäbli. Auch die Hygiene lässt weiter zu wünschen übrig – selbst auf der Personaltoilette fehlen Seife und Papier.

Dreckige Kühlschränke und Schimmel im Lager

Trotz einer klaren Aufforderung der Behörden, die Mängel sofort zu beheben, bleibt die Situation ungenügend. Bei einer weiteren Nachkontrolle rund einen Monat später stellen die Kontrolleure erneut zahlreiche Probleme fest: Schimmel im Lager, verschmutzte Kühlschränke und sogar Mehlkäfer in einem Gerät. Zusätzlich berichten sie von «unangenehmen Gerüchen aus einem offenen Bodenablauf».

Schliesslich greift der Kanton durch. «Der Betrieb musste bis zur Behebung der Mängel geschlossen werden», teilt das Amt für Verbraucherschutz mit. Gleichzeitig wird die Geschäftsführerin angezeigt. Die Staatsanwaltschaft verurteilt sie wegen mehrfacher Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz sowie wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig: Die Frau muss 5000 Franken Busse und zusätzlich 800 Franken Gebühren bezahlen.

Konditorei wurde schon einmal verurteilt

Der Fall ist kein Einzelfall. Bereits 2021 und 2024 war die Konditorin wegen ähnlicher Mängel aufgefallen und verurteilt worden. Auch damals musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden. Erst nach einer Nachkontrolle durfte sie ihn wieder öffnen, nachdem die Mängel behoben worden waren.

Zusätzlich betreibt die Frau einen weiteren Betrieb im Kanton Zürich. Die Aargauer Behörden hatten die Zürcher Stellen zunächst nicht informiert. «Dass es einen weiteren Betrieb gibt, wurde erst später bemerkt», erklärt ein Sprecher. In solchen Fällen ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit zuständig, das den Strafbefehl ebenfalls erhalten hat.


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