Tierschutz Kontrollen decken Missstände in Schlachthöfen auf

SDA

14.1.2020 - 15:06

Schweine auf dem Weg in den Schlachthof. Dort werden die Vorschriften zum Tierwohl nicht immer eingehalten, wie Kontrollen im Auftrag des Bundes gezeigt haben. (Archivbild)
Schweine auf dem Weg in den Schlachthof. Dort werden die Vorschriften zum Tierwohl nicht immer eingehalten, wie Kontrollen im Auftrag des Bundes gezeigt haben. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Viele Schlachthöfe missachten die Vorschriften zum Schutz der Tiere. Das haben Kontrollen im Auftrag des Bundes ergeben.

Die meisten der besuchten 67 Schlachthöfe hätten die Vorschriften ungenügend befolgt, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Dienstag mit.

Es hat im Rahmen seiner Oberaufsicht zehn Prozent der Schlachtbetriebe überprüft. Die Auswahl der Betriebe ist allerdings nicht repräsentativ, da zum Teil solche ausgewählt wurden, die bereits bei früheren Inspektionen aufgefallen waren.

Weder Futter noch Einstreu

Mängel zeigten sich zum einen bei der Unterbringung der Tiere über Nacht. Hier fehlten häufig tierartgerechte Tränken und fast immer Futter, Einstreu, Beschäftigungsmaterial und die Tierkontrolle nach zwölf Stunden, heisst es im Bericht des BLV.



Zum anderen förderten die Kontrollen Mängel bei der Betäubung und beim Entbluten der Tiere zu Tage. Oft wird nicht kontrolliert, ob die Betäubung oder die Entblutung erfolgreich waren. Darunter leiden vor allem Schweine: Bei der Elektrobetäubung von schweren Schweinen sei die Stromleistung nicht immer ausreichend, erklärt das BLV.

Tierwohl nicht absichtlich verletzt

Die Mängel sind gemäss dem Bericht in der Regel auf fehlendes Bewusstsein beziehungsweise ungenügende Schulung zurückzuführen. Weitere Gründe sind die Hektik im Schlachtprozess und ungenügende Ressourcen. «In fast keinem Betrieb wurde das Tierwohl jedoch absichtlich verletzt», heisst es im Bericht.

Die Betreiber der Schlachtanlagen sind grundsätzlich ab dem Empfang der Tiere für den schonenden Umgang verantwortlich. Der Transport zum Schlachthof, die Aufstallung während der Wartezeit und die Vorbereitung zur Betäubung seien für die Tiere ungewohnte Situationen, die sie beunruhigten und ängstigten, hält das BLV fest.

Obligatorische Selbstkontrolle

Die Schlachthofbetreiber müssen deshalb alle Vorkehrungen treffen, um die Tiere bis zur erfolgreichen Betäubung und Entblutung möglichst wenig zusätzlich zu belasten. Sie müssen die korrekte Betäubung und Entblutung sowie den Eintritt des Todes regelmässig überprüfen. Es handelt sich dabei um eine obligatorische Selbstkontrolle, welche die Betriebe dokumentieren müssen.

Die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, stichprobenweise eine «Kontrolle der Selbstkontrolle» durchzuführen. Gemäss dem BLV verlangt die Mehrheit der kantonalen Behörden aber von den Schlachtbetrieben keine dokumentierte Selbstkontrolle über den Tierschutz.

Zu wenig Kontrollen

«Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Veterinärdienste die tatsächliche Situation über Unterbringungen, Betäuben und Entbluten im Schlachtbetrieb überwachen», heisst es im Bericht. Vor allem in Betrieben mit geringer Kapazität überprüften nur wenige amtliche Tierärztinnen und Tierärzte, ob die Dokumentation vorhanden und plausibel sei.



Oft konzentrierten sie sich auf die Übernahme der Tiere zu Beginn und auf die Fleischuntersuchung nach Abschluss der Schlachtungen. «Deshalb finden in manchen Betrieben die vorgeschriebenen Tierwohl-Kontrollen zu wenig bis gar nicht statt», schreibt das BLV.

Sofortmassnahmen eingeleitet

Es hat nun die zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden dazu aufgefordert, bei den mangelhaften Betrieben sofort eine tierschutzkonforme Situation wiederherzustellen. Die Veterinärbehörden hätten diese Sofortmassnahmen eingeleitet, schreibt es.

Die Kantone hat das BLV angehalten, das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll in den kommenden Jahren die Aus- und Weiterbildung aller am Schlachtprozess Beteiligten verbessert werden.

Schliesslich hat das BLV eine Revision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten in die Wege geleitet. Vorgesehen sind Anpassungen bei den einzelnen Betäubungsmethoden. In drei Jahren will das BLV prüfen, ob die Massnahmen Wirkung zeigen.

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