KrankenkassenKonsumentenschutz fällt vernichtendes Urteil zu Rabattsystemen
SDA/uri
25.11.2021 - 10:00
Wer seine Gesundheitsdaten übermittelt, bekommt von bei einigen Krankenkassen Rabatt. Die entsprechenden Apps bekommen vom Konsumentenschutz indes schlechte Noten. Nicht eine kann überzeugen.
Keystone-SDA, SDA/uri
25.11.2021, 10:00
25.11.2021, 11:37
SDA/uri
Die Krankenkassen in der Schweiz belohnen zunehmend Kunden mit Rabatten, wenn sie die Übermittlung von Gesundheitsdaten zulassen. Der Konsumentenschutz hat die Rabatte unter die Lupe genommen und kommt zu einem vernichtenden Urteil. Keine der Apps überzeugt.
Am schlechtesten schneidet das Rabattsystem der Krankenkasse Sanitas ab, wie der Konsumentenschutz am Donnerstag bekannt gab. Nutzerinnen und Nutzer der App übertragen detaillierte Gesundheitsdaten wie Herzfrequenz oder Schlafdaten direkt an die Krankenkassen.
Diskriminierung angeprangert
Zudem vergibt die Sanitas wie auch die Helsana indirekte Rabatte in der Grundversicherung, wenn die Versicherten Sport treiben oder sich viel bewegen. Diskriminiert werden jene, die daran kein Interesse haben. Das ist nach Ansicht des Konsumentenschutzes rechtswidrig.
Diese Diskriminierung sei verwerflich. Zudem untergrüben Rabattsysteme den Grundsatz einer Sozialversicherung. Immerhin beschränkten die Krankenkassen CSS, Swica, Concordia und Visana ihre Angebote auf Zusatzversicherungen.
CSS-App noch am besten
Am wenigsten Kritik trotz diverser Mängel erhält die App der CSS. Im schlechten Mittelfeld bewegen sich die die Angebote von Swica, Concordia und Visana, wie der Konsumentenschutz weiter schreibt. Bei Swica und Concordia ist der Datenschutz mangelhaft, bei der CSS gut.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, fordert die Krankenkassen dazu auf, ihre Rabattsysteme datenschutzfreundlich auszugestalten und auf die Zusatzversicherung zu beschränken oder – noch besser – gleich ganz einzustellen.
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