Abstimmung vom 27. September Schluss mit Freizügigkeit? Das Wichtigste zur «Begrenzungsinitiative»

Von Tobias Bühlmann

1.9.2020

Wie geht es mit der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU weiter?
Wie geht es mit der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU weiter?
Bild: Keystone/Peter Klaunzer

Ende September kommt es zum europapolitischen Showdown: Die Schweiz stimmt darüber ab, ob die Personenfreizügigkeit mit der EU aufgekündigt werden soll. Worum es in der Abstimmung genau geht – und warum uns das Thema weiter beschäftigen wird.

Worum geht es?

Am 27. September kommt die Vorlage mit dem emotionalsten Abstimmungskampf an die Urne, die Initiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)». Die Vorlage der SVP und der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) stellt das politische Kernthema der beiden Organisationen zur Abstimmung: Sie will festschreiben, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig regelt und es künftig keine Personenfreizügigkeit mit anderen Staaten mehr geben darf.

Dazu soll das Freizügigkeitsabkommen (FZA) der Schweiz mit der EU enden – die Gegner sprechen darum von der «Kündigungsinitiative».  

Warum stimmen wir darüber ab?

Die Initiative ist die zweite, die sich direkt mit der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU beschäftigt. Die erste war die Masseneinwanderungsinitiative, die im Februar 2014 von 50,3 Prozent der Stimmberechtigten haarscharf angenommen wurde – und die Schweiz bis heute spaltet.

Das Parlament hat zu deren Umsetzung nach einigem Zerren eine Lösung ins Gesetz geschrieben, die in Einklang mit dem FZA steht – den Initianten aber ist sie gerade darum nicht streng genug. Deshalb lancierten die Urheber die Vorlage, über die wir nun abstimmen.

Die Initiative fordert, die Personenfreizügigkeit innerhalb eines Jahres auf dem Verhandlungsweg im Einvernehmen mit der EU abzuschaffen. Scheitert dies, schreibt sie dem Bundesrat eine einseitige Kündigung des Abkommens vor.

Warum ist das wichtig?

Der Verhandlungsweg ist darum von Bedeutung, weil das FZA Teil der Bilateralen I ist. Diese hat der Bund mit der EU ausgehandelt, um sich trotz des Neins der Schweizer Bevölkerung zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1992 an die Union anzunähern. Neben dem FZA gehören sechs weitere bilaterale Abkommen mit der EU zum Paket. Sie alle sind über eine sogenannte Guillotine-Klausel miteinander verknüpft: Wird einer der Verträge aufgekündigt, verlieren auch die anderen sechs ihre Gültigkeit.

Was sind die Argumente der Initiantinnen und Initianten?

Die Urheber der Vorlage verlangen, dass die Schweiz – und nur die Schweiz – allein bestimmen soll, wer einwandern darf. In den vergangenen 13 Jahren seit der Einführung der Personenfreizügigkeit ist eine Million Menschen eingewandert. Werde jetzt nichts unternommen, drohe eine Schweiz mit zehn Millionen Einwohnern.

Die Initiantinnen und Initianten argumentieren mit sozialen und ökologischen Problemen, die die Zuwanderung in der Schweiz auslöse: Arbeitgeber ersetzten zunehmend inländische Angestellte durch solche aus der EU, die zu tieferen Löhnen arbeiteten. Zudem führe die Zuwanderung und das damit verbundene Bevölkerungswachstum zu teurerem Wohnraum, mehr Zersiedelung und einer stärker beanspruchten Infrastruktur.

Dass ein Ja zur Initiative die gesamten Bilateralen I in Gefahr brächte, zweifeln die Befürworterinnen und Befürworter an: Die anderen sechs Abkommen seien auch für die EU von Interesse, die Union würde diese nicht einfach fallen lassen.

Was sagen die Gegnerinnen und Gegner?

Gegen die Initiative stellt sich ein breites Bündnis aus Parteien, darunter die Bundesratsparteien FDP, CVP und SP sowie Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen. Ihr zentrales Argument ist die Bedeutung, die das Freizügigkeitsabkommen und die damit verknüpften sechs weiteren Verträge der Bilateralen I für die Schweiz und ihre Wirtschaft haben.

Eine Abschaffung der Personenfreizügigkeit würde dem Schweizer Aussenhandel schweren Schaden zufügen und damit Arbeitsplätze in Gefahr bringen – und damit das Gegenteil dessen erreichen, was die Initianten beabsichtigten. Zudem bringe die Personenfreizügigkeit der Schweiz dringend benötigte Fachkräfte.

Ist das der letzte grosse Kampf zu dem Thema?

Die Initiative stellt die Kernforderung der SVP schlechthin zur Abstimmung: Dass die Schweiz ihre Politik im Alleingang bestimmt und diese über die Interessen anderer Länder und grösserer Gebilde stellt. Doch auch bei einem Nein an der Urne ist die Frage damit nicht aus der Welt. Denn danach kommt ein heisses Eisen wieder aufs Tapet, das bis nach der Abstimmung zurückgestellt wurde: das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU.

Das bereits früher streng diskutierte Rahmenabkommen soll die Beziehung der Schweiz mit der EU auf eine neue, flexiblere Basis stellen. Eine Forderung, gegen die sich die SVP auch weiterhin mit Händen und Füssen wehren wird.

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