Pilotversuch der SBBSchon bei fünf Minuten Verspätung gibt's Geld zurück
tafi
11.9.2020
Wer mit der Bahn fährt, hat bei Verspätungen von mindestens einer Stunde ab 2021 Anspruch auf Entschädigung. Die SBB testen nun eine radikalere Strategie.
Eigentlich haben Bahnkunden ab nächstem Jahr erst ab einer Stunde Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung. Die SBB testen nun in einem Pilotversuch eine radikalere Rückerstattungspolitik, wie SRF berichtet. Bereits ab fünf Minuten Verspätung gibt es ein Viertel des Billettpreises zurück. Ist der Zug zehn Minuten zu spät, erstatten die SBB gar die Hälfte.
Entschädigt werden sollen auch GA-Kunden, die bei Verspätungen mindestens fünf Franken oder den Tageswert ihres Abos zurückbekommen sollen. Dies, obwohl ein gewisses Missbrauchspotenzial bestehe. Weil GA-Kunden keine Billett lösen müssen, können sie nicht zweifelsfrei nachweisen, auf dem verspäteten Zug gewesen zu sein.
Für Vielfahrer lukrativ
Für den Pilotversuch haben die SBB 200 Kunden per Mail ausgesucht, die das Entschädigungssystem von Ende September bis Ende Oktober testen sollen. Zwar habe sich die Pünktlichkeit generell wieder verbessert, noch immer aber kommen jeden Tag Dutzende Züge mit mindestens fünf Minuten Verspätung an.
Vor allem für Vielfahrer sei der Test lukrativ, sagt Thomas Ammann von der Alliance Swisspass. Die ÖV-Tarifvereinigung ist für den Pilotversuch verantwortlich. Es gehe darum, «möglichst viele Fälle zu erhalten, um das System optimal zu testen. Und von den Kundinnen und Kunden auch Rückmeldungen zu erhalten, wie der Prozess funktioniert und ob er so für sie auch optimal gesetzt ist», sagt Amman bei SRF.
Mehr Passagierrechte ab 2021
Mit einer neuen gesetzlichen Regelung werden die Passagierrechte ab 2021 gestärkt. Sie sollen damit an die Regelungen der EU angeglichen werden. Bei grossen Verspätungen haben die Passagiere des öffentlichen Verkehrs einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Bei Verspätungen von über einer Stunde beträgt die Entschädigung mindestens 25 Prozent des bezahlten Fahrpreises. Bei Verspätungen von über zwei Stunden sind es mindestens 50 Prozent des Fahrpreises, die zurückverlangt werden können.
Kann die Reise ihren Zweck wegen Verspätungen oder Kursausfall nicht mehr erfüllen, haben die Reisenden grundsätzlich die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten. Der Betroffene kann vor dem Antritt unter vollständiger Erstattung des Fahrpreises von der Reise zurücktreten. Er kann ohne Nachzahlung zum Ausgangspunkt der Reise zurückkehren und den vollen Fahrpreis zurückerstattet erhalten.
Die neuen Entschädigungsregelungen könnten den öffentlichen Verkehr im nächsten Jahr einen einstelligen Millionenbetrag kosten, prognostiziert Thomas Ammann von der Alliance Swisspass.
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