Bundesrat entscheidet Schutzstatus S wird nicht aufgehoben

Sven Ziegler

4.9.2024

Die Zahl der Schutzstatus-S-Anträge von Menschen aus der Ukraine steigt auf über 80'000. (Symbolbild)
Die Zahl der Schutzstatus-S-Anträge von Menschen aus der Ukraine steigt auf über 80'000. (Symbolbild)
sda

Der Schutzstatus S wird in der Schweiz nicht aufgehoben. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. 

Sven Ziegler

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  • Der Schutzstatus S bleibt in der Schweiz bis 2026 bestehen.
  • So reagierte die Regierung am Mittwoch auf die unveränderte Lage in der Ukraine.

Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei nicht absehbar, teilte der Bundesrat dazu Mittwoch mit. Aktuell sei auf dem ganzen Staatsgebiet der Ukraine von kriegerischen Handlungen auszugehen.

Für eine Aufhebung des Schutzstatus' müsste sich indessen die Lage stabilisieren. Das würde bedeuten, dass keine allgemeine Gefährdung mehr besteht. Das ist gemäss dem Bundesrat derzeit nicht der Fall.

Mit seinem Beschluss, den Schutzstatus bis im März 2026 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage nicht nachhaltig stabilisiert, will der Bundesrat für die Betroffenen Klarheit schaffen für die nächsten 18 Monate.

Wegen der Einbindung der Schweiz in den Schengen-Raum sei zudem eine Abstimmung mit der EU unerlässlich, hiess es weiter. Die EU-Staaten verlängerten den temporären Schutz für Ukraine-Flüchtlinge bereits am 13. Juni bis zum 4. März 2026.

Den Schutzstatus für aus der Ukraine geflüchtete Menschen hatte die Landesregierung am 12. März 2022 kurz nach Russlands Überfall auf das Land aktiviert. Dieser Status gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat.