Stahl und Aluminium Schweiz erhält im Streit um US-Zölle Recht

SDA / tchs

9.12.2022 - 19:37

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (im Bild: Leter der Direktion Eric Scheidegger) teilte mit, die Schweiz habe von der WTO im Zoll-Streit Recht bekommen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (im Bild: Leter der Direktion Eric Scheidegger) teilte mit, die Schweiz habe von der WTO im Zoll-Streit Recht bekommen.
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Nach über vier Jahren ist das Verfahren abgeschlossen: Seit 2018 verhängen die USA zusätzliche Zölle auf Stahl und Aluminium, doch vor einem Panel der WTO bekam die Schweiz Recht.

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Im Streit um 2018 von den USA verhängte zusätzliche Zölle auf Stahl und Aluminium hat die Schweiz Recht erhalten. Das Panel der WTO kam zum Schluss, dass die Zoll-Aufschläge gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (Gatt) verstossen.

Das teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitagabend mit. Die Schweiz habe mit dem Entscheid des Panels der Welthandelsorganisation (WTO) Recht bekommen. Das Verfahren dauerte insgesamt mehr als vier Jahre. Grund dieser Verzögerung war die Covid-19-Pandemie.

WTO-Panel folgt Schweizer Argumentation

Per 23. März 2018 erheben die USA zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf auf die Einfuhr bestimmter Stahlprodukte sowie in Höhe von 10 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Aluminiumprodukte. Sie begründeten dies mit der nationalen Sicherheit.

Die Schweiz und acht weitere WTO-Mitgliedsstaaten leiteten 2018 ein Streitbeilegungsverfahren bei der WTO ein. Das Panel der WTO sei der Schweizer Argumentation gefolgt und zum Schluss gekommen, dass die Massnahmen der USA gegen mehrere Bestimmungen des Gatt verstiessen, schrieb das Seco nun. Mit der im Abkommen vorgesehenen Sicherheitsausnahme seien die Zölle nicht zu rechtfertigen.

Die USA können den Bericht des Panels anfechten, wie Rolf Gerspacher, Ressortleiter WTO im Seco, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Über die Absichten der USA konnte er am Freitag noch nichts sagen.

Rekurs wäre sinnlos

Ein Rekurs würde nach den Worten Gerspachers praktisch ins Leere laufen. Denn weil die USA die Ernennung von neuen Mitgliedern der Berufungsinstanz blockierten, sei diese für einen allfälligen Rekurs zurzeit nicht funktionsfähig.

Der seit Freitag vorliegende Bericht des WTO-Panels stellt nach Angaben des Seco das Recht der WTO-Mitglieder nicht in Frage, zum Schutz ihrer Sicherheitsinteressen Massnahmen zu ergreifen. Seien gewisse Mindestanforderungen erfüllt, die das WTO-Panel überprüfen könne, hätten die Staaten grossen Handlungsspielraum.