Krieg in der UkraineSchweiz setzt achtes EU-Sanktionspaket gegen Russland um
misc, sda
23.11.2022 - 15:01
Die Schweiz verschärft ihre Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs erneut. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Sie schliesst sich damit der Europäischen Union an.
Keystone-SDA, misc, sda
23.11.2022, 15:01
23.11.2022, 16:01
SDA
Die Schweiz schafft damit unter anderem wie die EU eine Rechtsgrundlage für die Einführung einer Preisobergrenze für russisches Rohöl und Erdölprodukte, wie die Landesregierung mitteilte. Übernommen werden auch die weiteren Beschlüsse des achten Sanktionspakets der EU gegen Russland, wie die Landesregierung mitteilte.
Die EU hatte dieses bereits am 8. Oktober beschlossen – vor dem Hintergrund der Annexion von vier ukrainischen Gebieten durch Moskau. Der Preisdeckel wird auch von der G7 unterstützt. Dessen Ziel ist, die Einnahmen des russischen Staates deutlich zu reduzieren.
Gemäss den Plänen der EU soll der Seetransport von Erdölprodukten und Rohöl aus Russland künftig weltweit nur noch möglich sein, wenn das Öl unter einem bestimmten Preis gekauft worden ist. Gelingen soll dies, indem bestimmte Dienstleistungen wie Versicherungen für Öltransporte an die Einhaltung der Regel geknüpft werden. In Kraft treten soll der Preisdeckel für russisches Rohöl Anfang Dezember und für Erdölprodukte im Februar 2023.
Weitere Einschränkungen im Handel
Weitere Massnahmen des EU-Sanktionspakets betreffen unter anderem Einschränkungen für weitere Eisen- und Stahlprodukte, Luft- und Raumfahrtgüter und andere für Russland wirtschaftlich bedeutende Güter.
In der Schweiz gelten diese neuen Bestimmungen ab Mittwochabend um 18.00 Uhr. Verboten wird damit auch die Erbringung weiterer Dienstleistungen an die russische Regierung. Dies betrifft beispielsweise die Bereiche Informationstechnologie und Architektur, aber auch die Rechtsberatung.
Departement reagierte Mitte Oktober
Neu in die Verordnung im Zusammenhang mit der Ukraine aufgenommen wird zudem ein Rüstungsgüterembargo gegen Russland. Aus neutralitätsrechtlichen Gründen gilt dieses teilweise auch für die Ukraine. Laut dem Bundesrat handelt es sich um eine rein technische Änderung. Bereits zuvor sei das Waffenembargo grösstenteils gestützt auf die entsprechenden Gesetze umgesetzt worden.
Bereits am 12. Oktober hatte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) rund 30 weitere Personen und Organisationen auf die Schweizer Sanktionsliste gesetzt, gegen die auch die EU neu Strafmassnahmen verhängt hatte. Neu auf der Liste findet sich seither etwa der russische Rechtsextremist Alexander Dugin.
Für die Umsetzung der restlichen Teile des EU-Sanktionspakets brauchte es aber einen Bundesratsbeschluss.