GüterverkehrRuhezeiten und LSVA – Ständerat will klare Regeln für Lieferwagen
jeko, sda
16.3.2021 - 12:17
Der Ständerat will strengere Regeln für Lieferwagen, die geschäftlich genutzt werden: Auch für ihre Fahrer sollen Ruhezeiten gelten, zudem ging es auch um die Integration ins Abgabesystem der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe.
Keystone-SDA, jeko, sda
16.03.2021, 12:17
SDA/jka
Am Dienstagvormittag hat der Ständerat zwei Vorstösse zu Lieferwagen beraten. Neu sollen sich Fahrer von leichten Lieferwagen im gewerbsmässigen Strassengüterverkehr analog zum Schwerverkehr an vorgegebene Ruhezeiten halten müssen
Eingebracht ins Parlament hatte das Anliegen Ständerat Josef Dittli (FDP/UR). Analog zum EU-Mobilitätspaket solle die Schweiz die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im Strassengütertransport regeln.
Weiter sollen Lieferwagen, die für den gewerbsmässigen Gütertransport eingesetzt werden, in das Abgabesystem der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) integriert werden. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion oppositionslos angenommen.
Eingereicht hatte den Vorstoss Ständerat Hans Wicki (FDP/NW). Er argumentierte, dass das heutige LSVA-System Lieferwagen bevorzuge, obwohl diese ebenfalls Kosten verursachten. Wicki verwies auf Zahlen des Bundesamts für Statistik, die davon ausgehen, dass Kosten von knapp 750 Millionen Franken pro Jahr nicht gedeckt sind.
Ausgenommen werden von LSVA-Abgabe sollen laut Wicki Fahrzeuge, wie sie beispielsweise von typischen KMU-Betrieben wie Gipser-, Maler-, Schreiner-, Metzger-, Gärtner-Unternehmen eingesetzt werden.
Die beiden Geschäfte gehen nun an den Nationalrat.