SEM-Taktik versagt Schweiz kann Dschihadisten nicht ausbürgern

tafi

24.4.2020

Ein Kämpfer der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) mit einer Flagge. (Symbolbild)
Ein Kämpfer der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) mit einer Flagge. (Symbolbild)
Keystone

Die Schweiz kann den berüchtigten Dschihadisten Daniel D. wohl nicht ausbürgern. Spanien hat dem Doppelbürger bereits die Staatsbürgerschaft entzogen. Der IS-Kämpfer würde bei einer Ausbürgerung staatenlos. Das ist nicht zulässig.

Eigentlich wollte das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem mittlerweile 25-jährigen Daniel D. die Staatsbürgerschaft entziehen. Der als Sohn einer Spanierin und eines Schweizers in Genf geborene Mann hatte 2015 die Schweiz verlassen und sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen.



Das SEM leitete daraufhin ein Verfahren zum Entzug des Schweizer Bürgerrechts ein, wie SRF berichtet. Recherchen von SRF ergaben allerdings, dass Daniel D. die spanische Staatsbürgerschaft bereits verloren hat. Dies bestätigte Spaniens Botschafterin in Bern: Aurora Díaz-Rato Revuelta habe betont, dass es sich dabei um einen «rein zivilrechtlichen Automatismus» gehandelt habe.

SEM-Taktik geht nicht auf

Daniel D. habe nach seiner Volljährigkeit die Frist versäumt, innerhalb derer er explizit hätte erklären müssen, die spanische Bürgerschaft behalten zu wollen. Das SEM gerät nun in Bedrängnis, wie das SRF schreibt. Es dürfe niemand staatenlos gemacht werden.



Das Schweizer Ausbürgerungsverfahren werde wohl eingestellt werden. Die Strategie des Bundes, Doppelbürgern das Bürgerrecht zu entziehen, um anschliessend ein Einreiseverbot erlassen zu können, ist im Fall von Daniel D. nicht aufgegangen.

Kein Austausch mit Zweitstaaten

Dass das SEM davon überrascht ist, hat einen Grund: Es werde nur innerhalb der Bundesverwaltung abgeklärt, ob jemand eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Austausch mit Zweitstaaten findet gemäss SRF-Bericht nicht statt: Ganz so, als wolle man in Bern sicherstellen, eine allfällige Ausbürgerung schneller vollziehen zu können als der andere Staat. Damit entledigte man sich der Verantwortung für den Terrorverdächtigen.



Laut SRF sitzt Daniel D. derzeit in einem kurdischen Gefängnis und geniesst keinen konsularischen Schutz durch die Schweiz. Das SEM könnte das Ausbürgerungsverfahren noch abschliessen, wenn sich Daniel D. nicht innerhalb einer 20-tägigen Frist meldet, um den Verlust seiner spanischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen. Die entsprechende Notifikation wurde vergangene Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dass Daniel D. die Auflage erfüllen kann, scheint fraglich.

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