Der Bundesrat sagt den hohen Schweizer Preisen den Kampf an. Unternehmen, die Waren im Ausland beziehen, sollen keinen «Schweiz-Zuschlag» mehr bezahlen müssen.
Mit diesem Ziel hat der Bundesrat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Änderung des Kartellgesetzes eröffnet. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative. Diese geht dem Bundesrat zu weit, das Grundanliegen anerkennt er aber durchaus.
Das Niveau der Schweizer Löhne und Mieten erkläre die hohen Schweizer Preise nur zum Teil, hält er im Bericht zur Vorlage fest. Eine weitere Ursache sind die ungerechtfertigt hohen Preise, die Unternehmen im Ausland von Abnehmern in der Schweiz verlangen.
Diesem "Schweiz-Zuschlag" will der Bundesrat einen Riegel schieben. Für marktbeherrschende Unternehmen enthält das Kartellgesetz schon heute Auflagen, die eine Diskriminierung verhindern sollen. Neu soll nun das Konzept der relativen Marktmacht ins Gesetz eingeführt werden.
Fehlende Alternativen
Relativ marktmächtig sind Unternehmen, von welchen andere Unternehmen abhängig sind, weil es keine ausreichenden und zumutbaren Alternativen gibt. Relativ marktmächtige Unternehmen sollen ihre Schweizer Abnehmer nicht mehr ausschliesslich über konzerninterne Vertriebskanäle beliefern dürfen, um überhöhte Preise durchzusetzen.
Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sollen die Abnehmer grundsätzlich auch Waren und Dienstleistungen im Ausland zu dortigen Preisen und Geschäftsbedingungen beziehen dürfen. Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, muss gemäss dem Bericht im Einzelfall entschieden werden.
Damit wird laut Bundesrat das Hauptanliegen der Initiative erfüllt: Die Stärkung der Beschaffungsfreiheit von Schweizer Unternehmen im Ausland zur Erleichterung von Parallelimporten. Andere Forderungen der Initiative gehen dem Bundesrat jedoch zu weit.
Diese erfasst auch die Geschäftsbeziehung zwischen zwei Unternehmen in der Schweiz, selbst wenn keines davon marktbeherrschend ist. Zudem sollen auch Lieferanten vor relativ marktmächtigen Kunden geschützt werden.
Keine Freiheit im Internet
Nach Ansicht des Bundesrats hätte das negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Wettbewerbsbehörden und Gerichte würden faktisch zu "Preiskontrollstellen", schreibt er. Ausserdem könne ein Unternehmen im Inland häufig kaum abschätzen, gegenüber welchen Handelspartnern es relativ marktmächtig sei. Das würde die Rechtssicherheit schwächen.
Auch im Online-Handel will der Bundesrat nicht eingreifen. Die Initiative verlangt ein grundsätzliches Verbot des privaten Geoblockings, das den Einkauf auf ausländischen Seiten unterbindet. Laut Bundesrat könnte ein solches Verbot ohne staatsvertragliche Regelung kaum durchgesetzt werden und wäre somit wirkungslos.
Halb zufriedene Initianten
Hinter der Initiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise", stehen die Stiftung für Konsumentenschutz, Gastrosuisse und der Wirtschaftsverband Swissmechanic, der 1400 KMU in der Maschinen-, Elektro- und Metallbranche vereint. Die Initianten begrüssen die Stossrichtung des Gegenvorschlags. Sie verlangen aber, dass der Bundesrat auch gegen das Geoblocking vorgeht.
Das Volksbegehren ist letzten Dezember eingereicht worden. Die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag dauert bis am 22. November 2018. Der Bundesrat hat bis am 11. Juni 2019 Zeit, dem Parlament eine Botschaft vorzulegen.
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