Offizier zieht vor Gericht Schweizer Berufsmilitär will 100’000 Franken für Überstunden

zis

27.2.2024

Angehörige der Schweizer Armee: Ein Offizier beschäftigte nun das Bundesverwaltungsgericht. 
Angehörige der Schweizer Armee: Ein Offizier beschäftigte nun das Bundesverwaltungsgericht. 

Ein Berufsoffizier des Schweizer Militärs forderte für Überstunden über 100’000 Franken. Nun musste sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen.

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  • Ein Offizier der Armee verlangte vom VBS 106’000 Franken für Überstunden.
  • Die Armee lehnte die Forderung ab.
  • Auch vor Gericht blitzte der Offizier mit seiner Forderung ab.

1865,5 Überstunden soll ein Berunfsunteroffizier des Schweizer Militärs innert fünfeinhalb Jahren geleistet haben. Dafür forderte der Mann nun 106’790 Franken vor Gericht – plus fünf Prozent Zins.

Weil seine Forderung vom Verteidigungsdepartement abgelehnt wurde, zog er nun vor das Bundesverwaltungsgericht, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Er verlangte unter anderem die Befragung von 79 Zeugen. Das Gericht lehnte die Forderung ab – mit der Begründung, die Personen hätten in dem Zeitraum gar nicht mit ihm zusammen gearbeitet. 

Der Mann brachte zudem vor, dass Berufsmilitärs bis zum Jahr 2013 mit 58 Jahren pensioniert worden seien. Danach wurde das Rentenalter bis 2019 schrittweise auf 65 angehoben. Laut dem Mann sei die Frühpensionierung früher eine Kompensation für geleistete Überstunden gewesen, die es nun nicht mehr gebe. 

Keine genügenden Nachweise vorhanden

Das VBS lehnte die Forderung ab. Er habe im System weniger als 45 Stunden pro Woche rapportiert und vorwiegend zu Bürozeiten gearbeitet. Ausserdem habe er wie alle anderen Angestellten eine einmalige Gutschrift auf das Altersguthaben erhalten, als das Rentenalter erhöht worden sei.

Der Offizier seinerseits brachte vor, dass das Zeiterfassungstool «nur für projektbezogene Arbeit vorgesehen» sei. Die Arbeitszeit müsse deshalb geschätzt werden, er habe wie alle anderen Berufsoffiziere deutlich mehr als 45 Stunden pro Woche gearbeitet.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Mitte Februar entschieden, dass die Forderung des Offiziers abgelehnt wird. So habe der Offizier die Überstunden nicht genügend nachweisen können, ausserdem habe er Einträge im Outlook-Kalender nachträglich angepasst.

Eine Entschädigung von 106’000 Franken erhält der Offizier nicht. Ausserdem erhält er keine Parteientschädigung. Immerhin: Die Verfahrenskosten muss der Mann nicht übernehmen.

Laut dem «Tages-Anzeiger» kann das Verfahren noch weitergezogen werden.