Gefängnis- und GeldstrafeSchweizer Top-Schiri filmte Spielerinnen in Garderobe – verurteilt
Dominik Müller
23.2.2026
Der SCR Altach trägt seine Heimspiele im Stadion Schnabelholz aus.
Bild:Wikimedia/Vincenzo Togni
Ein ehemaliger Schweizer Spitzenschiedsrichter ist im sogenannten Garderoben-Skandal beim SCR Altach zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landesgericht Feldkirch sprach ihn unter anderem wegen unbefugter Bildaufnahmen schuldig.
Der Gerichtssaal in Feldkirch ist überfüllt. Mehr als 100 Zuschauerinnen und Zuschauer wollen sehen, wie der Fall endet, der seit Monaten Schlagzeilen macht. Auf der Anklagebank sitzt ein ehemaliger Schweizer Spitzenschiedsrichter. Ihm wird vorgeworfen, während seiner Zeit als Funktionär beim SCR Altach Fussballerinnen heimlich in der Garderobe gefilmt und fotografiert zu haben – mit einem versteckten Smartphone, teilweise auch durch ein Schlüsselloch.
Das Landesgericht Feldkirch fällt am frühen Nachmittag das Urteil: sieben Monate Freiheitsstrafe bedingt, dazu 300 Tagessätze zu je vier Euro. Jede betroffene Spielerin erhält 625 Euro Schmerzensgeld.
Die Richterin findet klare Worte. «Es macht einen grossen Unterschied, ob man sich Bilder nur anschaut oder sie selber herstellt», sagt sie. Besonders schwer wiege, dass der Angeklagte mit der Garderobe einen geschützten Raum missbraucht habe. Strafmildernd berücksichtigt das Gericht sein teilweises Geständnis und seine fehlenden Vorstrafen.
Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. Die Staatsanwältin will prüfen, ob sie dagegen vorgeht. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
«Ein riesiger Vertrauensbruch»
Rund 30 Spielerinnen wurden laut Staatsanwaltschaft auf den Aufnahmen identifiziert. Die jüngste ist Jahrgang 2007. Die Vorwürfe umfassen unbefugte Bildaufnahmen sowie bildlich sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen. «Altach wurde unser Zuhause, dieses Zuhause wurde von jemanden zerstört, von dem wir dachten, er wäre ein Teil dieser Familie», sagten sie.
Eine Spielerin sagt vor Gericht aus, sie habe sich selbst auf einem Foto aus der Umkleide erkannt. Der Anwalt der Privatklägerinnen verliest eine gemeinsame Erklärung der Betroffenen. «Die Geschehnisse haben uns den Boden unter den Füssen weggerissen», heisst es darin. Der Angeklagte habe als sportlicher Verantwortlicher grosses Vertrauen genossen – und dieses missbraucht.
«Er hat uns jahrelang gesagt, dass die Umkleide unser Zuhause sei.» Gerade deshalb sei die Tat besonders schmerzhaft. Einige Spielerinnen litten seither unter Schlafstörungen, andere hätten Mühe, Trainingsräume unbeschwert zu betreten. Hinzu kämen verletzende Kommentare aus dem Umfeld.
Die Staatsanwältin spricht von einem «riesigen Vertrauensbruch». Eine Anwältin der Betroffenen nennt den Fall «eine Katastrophe für den Damenfussball».
Teilgeständnis – und offene Fragen
Zu Beginn der Befragung sagt der Angeklagte: «Ich bekenne mich teilweise schuldig.» Sein Verteidiger argumentiert, die Aufnahmen könnten frühestens ab 2020 entstanden sein, da sein Mandant erst ab diesem Zeitpunkt im Verein tätig gewesen sei – im Strafantrag war die Rede von Aufnahmen ab dem Jahr 2018.
Unklar bleibt im Prozess, ob die Bilder weiterverbreitet wurden. Der Verteidiger betont: «Alle Datenträger, auf denen Aufnahmen gespeichert sind, wurden sichergestellt und werden vernichtet.»
In seinem letzten Wort wendet sich der Angeklagte direkt an die Betroffenen: «Ich möchte allen mein Mitgefühl ausdrücken und mich für meine Taten entschuldigen.»
Der Skandal mit internationaler Wirkung
Der Fall sorgte über Österreich hinaus für Aufsehen. Sogar Zeitungen wie der «Guardian» berichteten darüber. Österreichs Sportministerin Michaela Schmidt sprach von «widerlichen» Vorwürfen und forderte eine lückenlose Aufklärung.
Der SCR Altach kündigte an, gemeinsam mit externen Opferhilfestellen Unterstützung für die betroffenen Spielerinnen organisiert zu haben. Zudem sollen zusätzliche Schutz- und Präventionsmassnahmen eingeführt werden.
Liveticker
Neue Beiträge
Liveticker beendet
14.42 Uhr
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. Die Staatsanwältin will hingegen noch prüfen, ob sie das Urteil weiterziehen will. Entsprechend ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Damit ist die Verhandlung geschlossen.
14.40 Uhr
Richterin begründet das Urteil
«Es macht einen grossen Unterschied, ob man sich die Bilder nur anschaut, oder diese auch selber herstellt», führt die Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus. Auch, dass der Angeklagte mit der Garderobe einen geschützen Raum für seine Taten missbrauchte, habe sich auf das Strafmass ausgewirkt. Das Geständnis des Beschuldigten sowie sie Tatsache, dass er keine Vorstrafen habe, habe sich hingegen strafmildernd ausgewirkt.
14.34 Uhr
Schiri wird zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt
Rund fünf Minuten Bedenkzeit braucht die Richterin, bis sie bereits zur Urteilsverkündung schreitet: Der Angeklagte wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten sowie einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 4 Euro verurteilt. Zudem muss der Beschuldigte jeder betroffenen Spielerin ein Schmerzensgeld von 625 Euro bezahlen.
14.23 Uhr
Angeklagter richtet sich an Opfer: «Es tut mir leid»
Das letzte Wort gebührt dem Angeklagten: «Ich schliesse mich den Ausführungen meines Verteidigers an, möchte aber dennoch allen Betroffenen mein Mitgefühl ausdrücken und mich für meine Taten entschuldigen.»
14.21 Uhr
«Alle Fotos werden gelöscht»
Unklar ist, ob der Angeklagte die heimlich gemachten Bilder und Videos auch an Dritte weitergeschickt oder auf Plattformen hochgeladen hat. Diesbezüglich stellt der Verteidiger klar: «Alle Datenträger, auf denen Aufnahmen gespeichert sind, wurden sichergestellt und werden vernichtet.»
14.19 Uhr
Verteidigung bietet 10'000 Euro Schmerzensgeld
Der Verteidiger führt in seinem Plädoyer erneut aus, dass die Bildaufnahmen erst ab dem Jahr 2020 erfolgt haben können. Sein Mandant hoffe, mit den Opfernvertreter eine Lösung betreffend Schmerzensgeld finden zu können, «auch wenn uns bewusst ist, dass kein Geld der Welt den errichteten Schaden wiedergutmachen kann».
Das Angebot der Verteidigung beträgt 10'000 Euro – also deutlich weniger als die geforderten 1000 Euro pro Spielerin (bei rund 30 betroffenen Spielerinnen).
14.12 Uhr
«Katastrophe für den Damenfussball»
Bereits folgen die Plädoyers der verschiedenen Parteien. Die Staatsanwältin und die Anwälte der Provatklägerinnen halten sich kurz: Sowohl in Bezug auf das kinderpronografische Material auf den Geräten des Beschuldigten sowohl auf die unerlaubten Bildaufnahmen sei der Angeklagte schuldig zu sprechen.
Was der Beschuldigte getan habe, komme einem riesigen Vertrauensbruch gleich. «Kein Geld der Welt kann dieses Vertrauen wiederherstellen», so die Staatsanwältin. Eine Kläger-Anwältin ergänzt: «Ein Albtraum, was hier den Spielerinnen passiert ist und eine Katastrophe für den Damenfussball.»
14 Uhr
«Er hat uns gesagt, Umkleide sei unser Zuhause»: Spielerinnen nehmen Stellung
Der Anwalt der Privatklägerinnen liest ein Statement im Namen der Spielerinnen vor: «Die Geschehnisse haben uns den Boden unter den Füssen weggerissen», heisst es in der Erklärung. Der Mann auf der Anklagebank sei jahrelang für ihre sportliche Leitung zuständig gewesen, habe mit ihren Eltern gesprochen und viel Vertrauen genossen. «Er hat dieses Vertrauen missbraucht.»
«Er hat uns jahrelang gesagt, dass die Umkleide unser Zuhause sei», heisst es weiter. Dass es genau dort zur Tat kam, sei umso schmerzhafter.
Die Folgen für die Spielerinnen seien weitereichend: So würden etwa manche Fussballerinnen unter Schlafstörungen leiden oder der Besuch um Fitnessstudio plötzlich grosse Überwindung kosten.
Seit Bekanntwerden der Vorwürfe seien die Spielerinnen auch immer wieder mit «schwachsinnigen Fragen» konfrontiert. Der Anwalt nennt ein Beispiel: «Wo kann ich deine Nacktbilder sehen?»
13.43 Uhr
1000 Euro pro Spielerin gefordert
Die Verhandlung ist derzeit blockiert, weil die Verteidung auf das Sichten eines bestimmten Fotos besteht. Das ist aber auf die Schnelle nicht abrufbar, entsprechend muss eine Mitarbeiterin des Gerichts sich um die Beschaffung kümmern.
In der Zwischenzeit erläutern die Anwälte der Privatklägerinnen, sprich der Spielerinnen, ihre Forderungen: 1000 Euro Schmerzensgeld pro Spielerin. Insgesamt sind rund 30 Spielerinnen betroffen.
13.37 Uhr
Spielerin erkannte sich selbst auf Umkleide-Foto
Nun wird eine betroffene Spielerin als Zeugin befragt. Sie bestätigt auf Nachfrage der Richterin, dass sie erst seit Juli 2020 Mitglied des SCR Altach ist. Allerdings habe sie sich auch zuvor schon im Fitnessstudio, in dem der Beschuldigte ebenfalls heimliche Aufnahmen gemacht haben soll, aufgehalten. Entsprechend sei es auch möglich, dass illegale Aufnahmen von ihr aus dem Jahr 2018 existieren. Zumal sie sich auf einem Foto aus der Umkleide des Fitnessstudios, dass sie zu Gesicht bekam, selbst erkannt habe.
Nach dieser kurzen Aussage ist die Spielerin bereits wieder aus dem Zeugenstand entlassen.
13.29 Uhr
«Habe keine solche Bilder gespeichert»
Zunächst geht es um das sichergestellte Material von Kinderpornografie, das auf dem Handy und dem Laptop des Beschuldigten gefunden wurde. Er könne sich nicht erklären, wie die Bilder auf seinen Geräten gelandet sind, so der Beschuldigte. Zumal er nie wissentlich solche Bilder gespeichert habe.
Die Befragung des Angeklagten wird für mehrere Zeugenbefragungen unterbrochen.
13.20 Uhr
«Ich bekenne mich teilweise schuldig»
Nun beginnt die Befragung des Beschuldigten. «Ich bekenne mich teilweise schuldig», sagt der Angeklagte zu Beginn. Sein Verteidiger führt aus, dass die Vorwürfe mehrheitlich stimmen, die Aufnahmen aber erst im Jahr 2020 begonnen haben können – und nicht 2018 wie im Strafantrag aufgeführt –, weil der Beschuldigte erst seit dann im Verein tätig war.
13.15 Uhr
Staatsanwältin stellt Falschinformationen richtig
Nun wendet sich die Staatsanwältin an die anwesenden Medienvertreter und macht klar, dass sie weder gefilmt noch fotografiert werden will. Zudem stellt sie Falschinformationen richtig, die zuvor in den Medien kursierten. So sei etwa nicht in privaten Wohnungen von Spielerinnen gefilmt worden. Auch sei das sichergestellte Datenvolumen mit den heimlichen Aufnahmen viel kleiner als berichtet.
13.09 Uhr
Verhandlung beginnt
Die meisten Zuschauer*innen müssen mit einem Stehplatz Vorlieb nehmen – wer sich keinen Platz ergattern konnte, muss draussen bleiben. Die vorsitzende Richterin eröffnet die Verhandlung dennoch. Zunächst wird der Beschuldigte zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt.
Er antwortet mit leiser Stimme. Da er kein Mikrofon vor sich stehen hat, sind seine Worte auf den Zuschauerplätzen kaum zu verstehen.
13.04 Uhr
Riesiges Besucheraufkommen
Der Fall hat seit Bekanntwerden der Vorwürfe ein grosses Medienecho ausgelöst. Entsprechend kein Prophet, wer im Voraus ein grosses Besucher*innenaufkommen im Gerichtssaal erwartete. Die Verantwortlichen im Landesgericht Feldkirch scheinen vom Interesse dennoch überrascht: Der ursprüngliche Verhandlungssaal 123 bietet nur 13 Plätze für Zuschauer*innen und Medienvertreter. Vor Ort sind aber weit mehr als 100 Schaulustige – mehrheitlich junge Frauen.
Die Verhandlung wird daraufhin in den grösseren Saal 108 verlegt – aber auch dort reichen die vorhandenen Sitzplätze bei weitem nicht aus.
Der Fall hat international Schlagzeilen gemacht: Ein ehemaliger Schweizer Spitzenschiedsrichter soll während seiner Zeit als Vereinsfunktionär beim österreichischen Fussballclub SCR Altach heimlich intime Aufnahmen der Spielerinnen gemacht haben. Dabei soll er die Fussballerinnen in der Garderobe mit einem versteckten Smartphone sowie durch das Schlüsselloch gefilmt und fotografiert haben.
Rund 30 Frauen wurden laut Staatsanwaltschaft Feldkirch auf den Aufnahmen identifiziert. Die jüngste Geschädigte ist Jahrgang 2007, die älteste 1995. In den Medien ist die Rede vom sogenannten Spanner-Skandal. Sogar die britische Zeitung «Guardian» berichtete über den Fall.
Am Montag muss sich der Beschuldigte, der laut Medienberichten im Kanton St. Gallen wohnhaft ist, vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Vorwürfe belaufen sich auf bildlich sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen sowie unbefugte Bildaufnahmen. Für den Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Abo für Kinderpornografie
Ins Rollen kam der Fall, nachdem der Mann ins Visier schweizerischer und deutscher Behörden geriet. Der Grund: Er soll eine Art Abonnement bei einem illegalen Streaminganbieter für kinderpornografische Videos abgeschlossen haben. Der Verdacht liegt nahe, dass der Mann von den Ermittlungen Wind bekam: Kurz vor einer Hausdurchsuchung bei ihm legte er sein Amt beim SCR Altach nieder.
Die von ihm gemachten Aufnahmen gehen gemäss Strafantrag bis ins Jahr 2018 zurück und sind nicht nur in der Damenumkleide des SCR Altach entstanden, sondern auch in einem Fitnessstudio, wie «ORF Vorarlberg» berichtet. Der Verdächtige habe so versucht, selbst «pornografische Darstellungen» mündiger Minderjähriger herzustellen.
Auch politisch schlug der Skandal hohe Wellen. Sportministerin Michaela Schmidt sprach von «widerlichen» Vorwürfen. Wenn Sportlerinnen «nicht einmal in ihrer eigenen Umkleide sicher sind, dann haben sie keinen sicheren Ort mehr», sagte sie und forderte eine lückenlose Aufklärung.
Verein will Massnahmen präsentieren
Der SCR Altach erklärte, man habe gemeinsam mit externen Opferhilfestellen Unterstützung für die betroffenen Spielerinnen organisiert. Zudem arbeite der Verein an zusätzlichen Schutz- und Präventionsmassnahmen – in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Fussballbund und der Sportförderung. Konkrete Schritte sollen im März präsentiert werden.
Die Gemeinde Altach liegt unmittelbar an der Schweizer Grenze. Der SCR Altach ist das sportliche Aushängeschild der Region – sowohl die Frauen als auch die Männer spielen in der ersten Bundesliga.