Ein überraschendes Urteil hat die Praktiken des Uhrenherstellers Jean Singer et Cie in Boudry NE in den Fokus gerückt: Mitarbeiter müssen sich beim Gang zur Toilette ausstempeln. Diese Praxis wurde während einer Corona-Kontrolle im Jahr 2021 aufgedeckt und führte zu einem Rechtsstreit, den das Unternehmen vor Gericht gewann, wie RTS berichtet.
Das Kantonsgericht stellte fest, dass es keine klare gesetzliche Definition für Pausen gibt, was den Stempelzwang legitimiert. Dennoch wurde angemerkt, dass diese Regelung insbesondere Frauen während ihrer Periode diskriminiert. Deshalb muss der Uhrenhersteller Massnahmen einführen, um die Ungleichheit auszugleichen.
Der Anwalt des Unternehmens rechtfertigte die Stempelpflicht, indem er erklärte, dass alle Arten von Pausen – seien es Toiletten-, Essens- oder Ruhepausen – gestempelt werden müssten. Der WC-Besuch stelle eine Arbeitsunterbrechung dar.
Regierungsrätin Florence Nater äussert gegenüber RTS Bedenken, dass dieses Urteil andere Unternehmen zu ähnlichen Massnahmen ermutigen könnte. «Ich hoffe, dass dieses Urteil keine Nachahmer bei anderen Unternehmen findet», so Nater.
Die RTS-Recherchen ergaben zudem, dass drei weitere Uhrenfirmen in Neuenburg ähnliche Praktiken verfolgen. Die Unternehmen «Sellita», «Universo» und «Rubattel und Weyermann», äusserten sich jedoch nicht zu den Vorwürfen.