Gerichtsentscheid Schwester von ukrainischem Oligarch darf weiter um Schweizer Pass kämpfen

SDA, gbi

31.1.2023 - 12:44

Die Ukrainerin will sich einbürgern lassen.
Die Ukrainerin will sich einbürgern lassen.
Bild: Keystone

Der Schwester des ukrainischen Oligarchen Igor Kolomoiski wurde die Einbürgerung verweigert. Sie wehrte sich dagegen vor Bundesgericht – und hatte Erfolg. Der Fall geht jetzt zurück an das Bundesverwaltungsgericht.

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Eine Ukrainerin kämpft um die Schweizer Staatsbürgerschaft – und habe mit gutem Grund Beschwerde eingereicht. Das befindet das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Die Beschwerdeführerin habe zu Recht geltend gemacht, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren verletzt worden sei. Davon betroffen seien auch ihr Mann und ihr jüngster Sohn, da sie gemeinsam ein Einbürgerungsgesuch gestellt hatten. Die Ablehnung erfolgte wegen der verwandtschaftlichen Beziehung zu ihrem Bruder, dem ukrainischen Oligarchen Igor Kolomoiski.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich als Vorinstanz in seinem Entscheid auf verschiedene im Internet publizierte Medienartikel bezogen, zu denen sich die Familie im Verfahren nicht äussern konnte. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, der Fall wird nun an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Kolomoiski war bis 2016 Besitzer der grössten Privatbank in der Ukraine. Die Bank wurde dann wegen Korruptionsvorwürfen verstaatlicht. Kolomoiski wird vorgeworfen, Milliarden aus dem Vermögen der Bank abgezweigt zu haben. Er war lange ein Vertrauter des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj.

Keine Sippenhaft

Die höchsten Schweizer Richter haben in ihrem Entscheid im Hinblick auf die Neubeurteilung einige Hinweise gemacht. So reicht allein die verwandtschaftliche Beziehung der Betroffenen nicht, um im Falle einer Einbürgerung auf ein Sicherheitsrisiko zu schliessen. Dies liefe auf eine unzulässige Sippenhaft hinaus.

Ein Rückgriff auf enge familiäre Bande zur Begründung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist laut Bundesgericht zwar nicht ausgeschlossen. Zur Verweigerung der Einbürgerung sei er aber nur dann zulässig, wenn die einbürgerungswillige Person selbst zur Förderung der Gefährdungslage beitrage oder davon bewusst massgeblich profitiere.

Die Familie der Schwester von Kolomoiski besitzt die israelische Staatsbürgerschaft und lebt seit Ende 2005 in der Schweiz. Die beiden älteren der insgesamt drei Kinder wurden 2015 beziehungsweise 2018 im ordentlichen Verfahren eingebürgert.

(Urteil 1C_141/2022 vom 19.12.2022)