Coronavirus – SchweizSchwyz weitet Maskenpflicht aus
SDA
13.10.2020 - 16:48
Weil die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus im Kanton Schwyz stark ansteigt, verschärft der Regierungsrat die Schutzmassnahmen. Ab Freitag gilt an öffentlichen und privaten Anlässen mit über 50 Personen eine Maskenpflicht.
Schwyz führt als zweiter Kanton der Zentralschweiz auch eine Maskenpflicht in Einkaufsläden ein, allerdings im Gegensatz zum Kanton Zug nur eine eingeschränkte. Sie gilt nur dann, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Dasselbe gilt für Postschalter, Kinos und Gotteshäuser, wie das Schwyzer Departement des Innern am Dienstag mitteilte.
Der Regierungsrat konzentriere sich mit den Massnahmen gezielt auf den Bereich der Veranstaltungen, da sich diese in der jüngsten Vergangenheit als häufigste Quelle für Ansteckungen gezeigt hätten. Keine Anzeichen für gehäufte Ansteckungen gebe es dagegen in Einkaufsläden, daher verzichtet man in diesen auf eine generelle Maskentragepflicht.
Eine eingeschränkte Maskenpflicht gilt zudem für Veranstaltungen bis zu 50 Personen sowie in Restaurants, Bars, Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen. Die neue Verordnung wird am Donnerstag im Amtsblatt publiziert. Dann wird auch ersichtlich, welche Ausnahmen gewährt werden und welche Konsequenzen bei Nichteinhalten drohen.
Bislang kein Anlass für strengere Regeln
Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher (FDP) teilte auf Anfrage mit, man entwickle derzeit Szenarien, falls es trotz dieser Einschränkungen zu einer weiteren Ausbreitung des Virus im Kanton kommen sollte. Die Fallzahlen seien bis vor gut einer Woche nicht besorgniserregend gewesen, deshalb habe man bislang keinen Anlass für strengere Massnahmen gesehen.
Im Kanton Schwyz stieg die Zahl der Coronafälle innerhalb eines Tages um 34 auf 391 an. Ein 87-jähriger Mann erlag zudem den Folgen der Virusinfektion. Derzeit befinden sich im Kanton zwölf infizierte Personen im Spital. Insgesamt sind fast 700 Personen in Quarantäne.
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