Gleich mehrfach soll ein heute 60-jähriger Autofahrer aus dem Kanton Schwyz im November 2024 auf der A3 Richtung Zürich grob gegen die Verkehrsregeln verstossen haben. Das geht aus einem Strafbefehl hervor, über den der «Bote der Urschweiz» berichtet.
Demnach wechselte der Beschuldigte in einem Tunnel ohne zu blinken auf die rechte Fahrspur und überholte mit Tempo 110 zwei Fahrzeuge. Nach dem Tunnel soll er wieder auf die Überholspur gewechselt und die erlaubte Maximalgeschwindigkeit um 26 Kilometer pro Stunde überschritten haben.
Kurz darauf dasselbe Spiel: Der fehlbare Autofahrer wechselte erneut auf die rechte Spur, ohne einen Blinker zu setzen, und zisch an zwei Fahrzeugen vorbei, bevor er wieder auf die linke Fahrspur fuhr. Beim nächsten Spurwechsel überholte er gleich fünf Fahrzeuge mit Tempo 110 und spurte daraufhin mit ungenügendem Abstand wieder links ein. Der Blinker blieb auch dabei unbenutzt.
Zu Geldstrafe verurteilt
Die rücksichtslose Fahrweise kommt ihn nun teuer zu stehen: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat den Mann nun wegen mehrfacher vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Rechtsüberholen auf der Autobahn, fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen sowie mehrfacher fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln durch Unterlassen der Richtungsanzeige verurteilt.
Das Strafmass beläuft sich auf eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 470 Franken bei einer zweijährigen Probezeit. Zusätzlich wurden ihm eine Busse von 2950 Franken und 680 Franken Verfahrenskosten auferlegt.