Grundstücke einverleibtSelbst Kantonsregierung kann «König der Schweiz» nicht stoppen
Sven Ziegler
24.4.2025
Jonas Lauwiner ist der selbsternannte «König der Schweiz»
Instagram/Jonas Lauwiner
Jonas Lauwiner sorgt im Kanton Schwyz erneut für Schlagzeilen: Er hat sich 26 herrenlose Grundstücke einverleibt – darunter Quartierstrassen. Die Politik warnt vor Missbrauch, doch der Kanton sieht keine Handhabe.
Jonas Lauwiner – selbsternannter «König der Schweiz» – hat sich still und gesetzeskonform ein weiteres Stück vom Land gesichert: 26 herrenlose Grundstücke im Kanton Schwyz, insgesamt rund 19’000 Quadratmeter. Darunter befinden sich auch Quartierstrassen.
Der Fall sorgt nicht nur bei Anwohnenden, sondern auch in der Politik für Stirnrunzeln. Besonders betroffen: der Quellenweg in Unteriberg SZ, der seit Kurzem ebenfalls Lauwiner gehört. Die Sorge: Lauwiner könnte für den Strassenunterhalt hohe Rechnungen stellen oder die Grundstücke gewinnbringend weiterverkaufen.
Mitte-Kantonsrat Cédric Meyer wollte mit einer Kleinen Anfrage vom zuständigen Schwyzer Sicherheitsdepartement wissen, welche Möglichkeiten die Regierung habe, um solchen «Missbrauchsfällen» vorzubeugen, wie die «Luzerner Zeitung» jetzt berichtet. Die Antwort ist ernüchternd: keine.
Politik schlägt Alarm – doch der Kanton winkt ab
Die kantonale Antwort fällt klar aus: Lauwiner hat legal gehandelt. Herrenlose Grundstücke sind in der Schweiz kein Einzelfall – oft handelt es sich um Flächen, die einst vernachlässigt wurden oder keine Eigentümer mehr haben. Wer sie beim Grundbuchamt anmeldet, zahlt eine Gebühr – und wird Eigentümer. Eine Zustimmung von Gemeinden, Kanton oder Privatpersonen ist nicht nötig.
Laut geltendem Recht sind nicht die Behörden, sondern die Anrainer selbst für den Unterhalt solcher Quartierstrassen zuständig. Dies geschehe in der Regel über die Gründung einer Strassengenossenschaft.
Das Sicherheitsdepartement stellt klar: «Es besteht weder Raum noch Veranlassung, dass das Gemeinwesen diese Aufgaben von beziehungsweise anstelle der Anrainer übernimmt.»
Die Regierung bleibt also machtlos – und überlässt die Verantwortung den Betroffenen. Immerhin bietet der kantonale Rechtsdienst Beratungen an und weist schon seit Längerem auf die Bedeutung von Strassengenossenschaften hin.
Eine Liste herrenloser Grundstücke existiert im Kanton Schwyz jedoch nicht – die Behörden begründen dies mit dem zu erwartenden Verwaltungsaufwand und Kostenrisiko.
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