Steueramt zweifelt Seniorin vermacht Aargauer Ex-Banker Millionen – Gerichtsstreit

Sven Ziegler

3.2.2025

Der Mann erhielt vier Millionen Franken. 
Der Mann erhielt vier Millionen Franken. 
KEYSTONE

Vier Millionen Franken gehen auf dem Konto eines Aargauer Ex-Bankers ein. Angeblich eine Schenkung – doch das Steueramt zweifelt. Nun entscheidet das Gericht. 

Sven Ziegler

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  • Ein Aargauer Ex-Banker erhält fast vier Millionen Franken von einer Witwe. 
  • Das Steueramt akzeptiert nur die Hälfte steuerfrei – die restlichen zwei Millionen gelten als Einkommen.
  • Nun hat das Obergericht über den Fall entschieden.

Ein ehemaliger Banker aus dem Kanton Aargau hat von einer älteren Frau, die er offenbar nur einmal im Jahr sah, fast vier Millionen Franken erhalten. Er erklärte die Summe als Schenkung – doch das Steueramt zweifelte daran. Ein jahrelanger Rechtsstreit folgte, nun hat das Obergericht entschieden.

Die Geschichte beginnt 2016: Der Aargauer meldet beim Steueramt eine straflose Selbstanzeige und deklariert unversteuerte Vermögenswerte. Er gibt an, 2012 eine Schenkung über knapp vier Millionen Franken erhalten zu haben – von einer älteren Witwe, die 2014 verstarb, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. 

Das Steueramt akzeptiert jedoch nur die Hälfte der Summe als steuerfrei und verlangt für die verbleibenden zwei Millionen Franken Einkommenssteuern. Die Begründung: Der Mann habe keinen objektiven Nachweis erbringen können, dass es sich tatsächlich um eine steuerfreie Schenkung handle.

Langjährige, aber seltene Treffen

Der Aargauer, der bis 2010 als Bankangestellter arbeitete, führte an, über Jahre eine enge Freundschaft mit der Witwe gepflegt zu haben. Nach dem Tod ihres Ehemannes im Jahr 1997 habe sich der Kontakt intensiviert – wenn auch fast nur telefonisch. Persönlich sahen sich die beiden weniger als einmal pro Jahr, jedoch telefonierten sie fast jeden Sonntag.

Bereits im Jahr 2000 erhielt der Mann eine Vollmacht über das Wertschriftendepot der Witwe. Er konnte über ihr Vermögen verfügen, Bankgeschäfte tätigen und Bargeld abheben. In der Regel habe er ihr jährlich etwa 100’000 Euro in bar übergeben, die sie selbst über die Grenze nahm.

Im Oktober 2012, als die Witwe 76 Jahre alt und schwer krank war, eröffnete sie ein neues Konto und überwies fast vier Millionen Franken darauf. Sie schloss ihr bisheriges Konto, über das beide Zugriff hatten. Nur anderthalb Jahre später verstarb sie im Alter von 78 Jahren.

Steueramt zweifelt an Schenkung

Das Steueramt hält es für unwahrscheinlich, dass die Witwe ohne einen erkennbaren Grund ihr Vermögen auf den Mann übertrug. Es verweist auf die regelmässigen Bargeldtransporte, die nicht ohne Gegenleistung erfolgt seien. Da keine schriftlichen Belege oder ein Testament existieren, unterwarf es die zwei Millionen Franken der Einkommenssteuer.

Der Aargauer legte Beschwerde ein – und argumentierte, die Frau habe keine nahen Verwandten gehabt und sich aufgrund der jahrelangen Freundschaft zu der Schenkung entschlossen.

Doch das Obergericht wies seine Beschwerde ab. Es folgte der Argumentation des Steueramtes, dass es keine hinreichenden Beweise für eine steuerfreie Schenkung gebe. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

 Für den Aargauer bedeutet das, dass er die Einkommenssteuer auf die zwei Millionen Franken entrichten muss. Auch für den Staat war dieser Fall von Bedeutung – denn es ging um mehrere Hunderttausend Franken Steuereinnahmen.